Gastgewerbe / Gelegenheitswirtschaften
Gastgewerbe
In der Stadt Schaffhausen ist die Polizeistunde wie folgt festgesetzt:
Sonntag bis Donnerstag: 23.00 Uhr (plus max. 30 Minuten Toleranz)
Freitag bis Samstag: 24.00 Uhr (plus max. 30 Minuten Toleranz)
Bewilligungen für längere Öffnungszeiten können für volle Stunden zwischen der ordentlichen Polizeistunde und 5.00 Uhr erteilt werden und sind kostenpflichtig. Jeder Betrieb hat innert 24 Stunden die Gaststätte mindestens für zwei aneinanderhängende Stunden zu schliessen. An hohen Feiertagen dürfen keine Verlängerungen bewilligt werden. Als hohe Feiertage gelten gemäss Ruhetagsgesetz Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und der Weihnachtstag. Eine Übersicht der offiziellen Öffnungszeiten vor Feiertagen 2024 sind weiter unten unter «Dokumente» zu finden.
Gelegenheitswirtschaften
Für Anlässe, die im Voraus klar festgelegt und zeitlich eng begrenzt sind und sich während des Jahres nicht regelmässig wiederholen, können gastgewerbliche Gelegenheitswirtschaftsbewilligungen erteilt werden. Das Gesuchsformular «Gesuch für Gelegenheitswirtschaften» kann ausgefüllt bei der Stadtpolizei per Post oder per E-Mail stadtpolizei@stsh.ch eingereicht werden. Das Gesuch ist spätestens 14 Tage vor dem Anlass einzureichen. Die Kosten der Bewilligung werden je nach Angebot und Dauer des Anlasses berechnet.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Gastgewerbe Öffnungszeiten an Feiertagen 2023 / 2024 (PDF, 469.76 kB) | Download | 0 | Gastgewerbe Öffnungszeiten an Feiertagen 2023 / 2024 |
Gesuch für Gelegenheitswirtschaften (PDF, 679.16 kB) | Download | 1 | Gesuch für Gelegenheitswirtschaften |
Checkliste Gelegenheitswirtschaften (PDF, 113.41 kB) | Download | 2 | Checkliste Gelegenheitswirtschaften |
Checkliste Verkauf von Lebensmitteln im Freien (PDF, 2.34 MB) | Download | 3 | Checkliste Verkauf von Lebensmitteln im Freien |
Name | Telefon | Kontakt |
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Öffentlicher Raum | +41 52 632 57 55 | Kontaktformular |