Pressedienst 2019

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Medienmitteilung vom 30. Dezember 2019

Budget 2020 ist rechtskräftig

Die Referendumsfrist gegen den Beschluss des Grossen Stadtrats vom 26. November über das Budget 2020 der Einwohnergemeinde Schaffhausen ist unbenutzt abgelaufen. Damit tritt das Budget 2020 per 1. Januar 2020 in Kraft. Der Grosse Stadtrat hatte das Budget 2020 an seiner Sitzung mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 93 Prozent und einer Lohnsummenentwicklung von 1.25 Prozent verabschiedet.

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2019

Ersatzmitglied des Stadtschulrats wird an der Urne gewählt

Für die Wahl eines Ersatzmitglieds des Stadtschulrats für die restliche Amtszeit 2020 ist innerhalb der siebentägigen Nachfrist eine weitere Nomination eingegangen. Es kommt daher zu einem ordentlichen Wahlverfahren.

Die siebentägige Nachfrist für die weitere Nomination für die Wahl eines Ersatzmitglieds des Stadtschulrats ist am 19. Dezember 2019 abgelaufen. Es wurde eine weitere Kandidatur bei der Stadtkanzlei fristgerecht eingereicht. Es kommt daher zu einem ordentlichen Wahlverfahren.

Die folgenden gültigen Wahlvorschläge sind eingegangen:
 Werner Bächtold (SP)
 Roland Saurer, parteilos

Die Urnenwahl ist auf den 9. Februar 2020 angesetzt. Die Stimmberechtigten sind nicht an die beiden eingegangenen Wahlvorschläge gebunden.

Ansprechperson:

Marijo Caleta, Stadtschreiber i.V.
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2019

Längerer Vaterschaftsurlaub für städtische Mitarbeitende

Städtische Mitarbeitende erhalten künftig 20 Tage anstatt 5 Tage Vaterschaftsurlaub. Das hat der Stadtrat beschlossen. Er kommt damit seinem Ziel nach, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.

Die Stadt führt einen 20tägigen Vaterschaftsurlaub für Mitarbeitende ein. Frisch gebackene Väter erhalten ab dem neuen Jahr 20 Tage anstatt wie bisher 5 Tage Vaterschaftsurlaub. Der Stadtrat kommt mit dieser Anpassung seinem Legislaturziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und einem Bedürfnis der Mitarbeitenden nach. Mit der Anpassung zieht die Stadt Schaffhausen mit anderen Städten und Unternehmen wie beispielsweise St.Gallen, Bern und Biel sowie der Georg Fischer AG gleich, welche ebenfalls einen Vaterschaftsurlaub von 20 Tagen gewähren.

Die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften und das Halten von Talenten gehört zu den wichtigsten Herausforderungen der Stadt Schaffhausen als Arbeitgeberin. Mit der Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs berücksichtigt die Stadt die Bedürfnisse der jüngeren Generationen und steigert ihre Attraktivität als Arbeitgeberin. Ein grosszügiger Vaterschaftsurlaub ist in der Schweiz zu einem wichtigen Faktor im Wettbewerb um Arbeitnehmende geworden. Zahlreiche Unternehmen und Verwaltungen haben deshalb in den vergangenen Monaten den Vaterschaftsurlaub erhöht.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2019

Kathrin Menk Pfeiffer wird neue Bereichsleiterin Bildung

Der Stadtrat hat Kathrin Menk Pfeiffer per 1. Mai 2020 als neue Bereichsleiterin Bildung angestellt. Kathrin Menk Pfeiffer hat in Schaffhausen die Kantonsschule und das Pädagogische Seminar besucht. Nach Abschluss der Ausbildung war sie von 2002 bis 2014 als Primarlehrerin auf der Mittelstufe tätig. Von 2006 bis 2014 unterrichtete sie zudem als Praxislehrerin an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen und ist bis heute Expertin bei den Diplomprüfungen. Seit 2008 ist Kathrin Menk Pfeiffer Schulleiterin der Schule Unteres Rafzerfeld. In der Gruppe «Zukunft mit Dialog» engagiert sie sich gemeinsam mit Bereichsleitenden der Pädagogischen Hochschule Zürich, mit Vertretenden des Volksschulamts, Schulleitenden sowie politischen Abgeordneten für die Entwicklung der Zürcher Schulen. Kathrin Menk Pfeiffer hat sich im Laufe ihrer beruflichen Tätigkeit weitergebildet. So hat sie die Weiterbildung zur Schulleiterin absolviert und Zertifikatslehrgänge in den Bereichen Betriebswirtschaft, Personalentwicklung und das Masterstudium in Bildungsmanagement abgeschlossen.

Kathrin Menk Pfeiffer bringt beste Voraussetzungen für ihre neue Aufgabe bei der Stadt mit. Der Stadtrat freut sich auf die Zusammenarbeit und wünscht Kathrin Menk Pfeiffer in ihrem neuen Tätigkeitsbereich viel Erfolg.

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2019

Ab 1. Januar 2020 neu «Walther-Bringolf-Platz»

Die Umbenennung des «Platzes» in Schaffhausen in «Walther-Bringolf-Platz» erfolgt per 1. Januar 2020. Am 6. Januar wird der neue «Walther-Bringolf-Platz» mit einem kleinen Festakt offiziell eingeweiht. 

Walther Bringolf hat für die Stadt Schaffhausen Herausragendes geleistet, weshalb der Stadtrat im Frühjahr entschieden hat, den «Platz» in «Walther-Bringolf-Platz» umzubenennen. Walther Bringolf war von 1932 bis 1968 Stadtpräsident von Schaffhausen, von 1925 bis 1972 Kantonsrat und von 1925 bis 1971 Mitglied des Nationalrats, den er 1961 präsidierte. Während seiner Zeit als nationaler Parlamentarier galt er als einer der Meinungsmacher unter der Bundeshauskuppel und war einer der wenigen Schweizer Politiker, welche auch über die Grenzen der Schweiz hinaus bekannt waren. Für sein Wirken für die Stadt Schaffhausen wurde ihm 1965 «in Anerkennung der grossen Verdienste um die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Stadt» die Ehrenbürgerschaft verliehen.

Am 6. Januar wird die Umbenennung des Platzes in «Walther-Bringolf-Platz» mit einem kleinen Festakt begangen. Mit der Umbenennung wechseln per Anfang des Jahres die Adressen der anliegenden Haushaltungen.

Der Festakt findet am Montag, 6. Januar 2020, um 17.00 Uhr im Konventhaus, «neu» Walther-Bringolf-Platz 3, statt. Medienvertreterinnen und -vertreter sind herzlich zum Anlass eingeladen.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. Dezember 2019

Übernahme der Liegenschaft an der Rosengasse 26

Die Stadt Schaffhausen kann die Liegenschaft an der Rosengasse 26 zur langfristigen Sicherung der Musikschule MKS übernehmen. Nachdem der Grosse Stadtrat die Vorlage am 29. Oktober einstimmig verabschiedet hat, ist die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen.

Mit der Umsetzung der Vorlage des Stadtrats «Übernahme der Liegenschaft an der Rosengasse 26 zur langfristigen Sicherung der Musikschule MKS» werden nun klare Verhältnisse bei den Zuständigkeiten geschaffen. Die Stadt kauft für 2.2 Mio. Franken das Gebäude an der Rosengasse 26. Die Eigentumsübertragung wird aktuell vorbereitet und bis Ende Jahr abgeschlossen. Der Kaufpreis entspricht der damit verbundenen Hypothekarschuld, welche im Gegenzug von der Stadt übernommen wird. Die Stadt als Eigentümerin wird der Musikschule die Räumlichkeiten für den Unterricht zum Marktpreis vermieten. Damit der Musikschule keine finanzielle Mehrbelastung entsteht, gewährt die Stadt der Musikschule ab 1. Januar 2020 einen jährlichen Betriebsbeitrag, der in einer Leistungsvereinbarung definiert wird und sich an der Höhe der Marktmiete für die genutzten Räumlichkeiten orientiert.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. Dezember 2019

Freundschaftlicher Austausch zwischen Schaffhausen und Varazdin

Eine Delegation der Stadt Schaffhausen hat letzte Woche die kroatische Stadt Varazdin besucht, mit welcher ein partnerschaftliches Verhältnis und ein reger Austausch gepflegt wird. 

Die freundschaftliche Verbindung zwischen den beiden Städten geht auf die Initiative des kroatischen Generalkonsuls in der Schweiz, Slobodan Mikac zurück, welcher für den 22. bis 24. Juni  dieses Jahres einen Besuch einer Delegation der nordkroatischen Stadt Varazdin in Schaffhausen organisiert hatte. Anlässlich dieses Besuchs gab das Kammerorchester Varazdin ein Gratiskonzert im St. Johann. Daraufhin hat nun die Stadt Varazdin eine Delegation der Stadt Schaffhausen eingeladen, verschiedenen kulturellen Anlässen im Rahmen des St. Nikolaustages vom 6. Dezember beizuwohnen. Der 6. Dezember gilt als Feiertag zu Ehren des Schutzpatrons der Stadt Varazdin. Aus Schaffhausen reisten Stadtpräsident Peter Neukomm, die Stadtratsmitglieder Dr. Raphaël Rohner und Daniel Preisig, der Bereichsleiter des Kulturdienstes, Jens Lampater sowie der stellvertretende Stadtschreiber Marijo Caleta nach Varazdin. Zudem gab das Schweizer Ensemble «Camerata Variabile» ein Konzert, bei welchem die gebürtige Schaffhauserin Helena Winkelman die künstlerische Leitung innehat.

Neben einer Arbeitssitzung der Vertreter beider Städte für einen informellen Austausch wurde anlässlich der jährlich stattfindenden feierlichen Sitzung des varazdiner Stadtrats im varazdiner Nationaltheater auch eine Vereinbarung zwischen den beiden Städten unterzeichnet. Mit dieser bekennen sich die beiden Städte zu einer verstärkten Kooperation und einem partnerschaftlichen Austausch in den Bereichen Kultur, Sport, Administration und Wirtschaft. Es handelt sich jedoch nicht um eine klassische Zusammenarbeitsvereinbarung und beinhaltet keine finanziellen oder rechtlichen Verbindlichkeiten. Zwischen den beiden Städten gibt es einige Gemeinsamkeiten. Neben der ähnlichen geografischen und wirtschaftspolitischen Lage der Städte in ihren jeweiligen Ländern verfügen beide Städte auch über eine herrliche Altstadt in unmittelbarer Flussnähe. Darüber hinaus bieten beide Städte mit ihren Sommerfestivals und den jeweiligen Barockfestspielen ein reiches kulturelles Angebot.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 51 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. Dezember 2019

Christoph Schiegg und Raphael Arnold neu in der Feuerwehrkommission

Der Stadtrat hat mit Christoph Schiegg und Raphael Arnold zwei neue Mitglieder in die Feuerwehrkommission gewählt. Der bisherige Vertreter der Mannschaft, Bruno Battistel, hat auf Ende 2019 aus gesundheitlichen Gründen seinen Rücktritt aus der Feuerwehrkommission und der Feuerwehr der Stadt Schaffhausen eingereicht. Ebenfalls sein Amt auf Ende des Jahres beenden wird der Vertreter der Betriebsfeuerwehren, Urs Rutishauser, da er als Kommandant der Betriebsfeuerwehr Spitäler zurückgetreten ist. Als neuer Vertreter der Mannschaft der Feuerwehr Schaffhausen wurde Christoph Schiegg gewählt. Die Betriebswehren wird neu der Kommandant der Betriebsfeuerwehr Merck & Cie., Raphael Arnold vertreten. Der Stadtrat dankt den bisherigen Mitgliedern der Feuerwehrkommission, Bruno Battistel und Urs Rutishauser für ihre geleisteten Dienste.

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. Dezember 2019

Bibliotheken Schaffhausen neu mit Film-Streaming-Angebot

Die Schaffhauserinnen und Schaffhauser haben ganz neu eine feine, kleine Alternative zu Netflix und co:  Die Bibliotheken Schaffhausen und ihr neues Streaming-Angebot Filmfriend. Auf https://schaffhausen.filmfriend.ch/ und in der Filmfriend-App stehen gegen 2000 sorgfältig ausgewählte Filme zur Verfügung - für die Nutzung zuhause und unterwegs. Voraussetzung ist lediglich die kostenlose Bibliothekskarte der Bibliotheken Schaffhausen für das Login. Auch die Kunden der Gemeindebibliothek Neuhausen profitieren direkt von dem neuen Angebot.

Das Angebot unterscheidet sich von dem gängiger Streaming-Portale wie Netflix oder Amazon Prime. Enthalten sind viele deutschprachige Filme, internationale Studiofilme, Filmklassiker, Kurzfilme, Filme für Kinder sowie zahlreiche Serien und Dokumentationen. Der Filmkatalog wird laufend erweitert. Die Plattform ist werbefrei und hat keine Laufzeitbegrenzung. Die Filme sind 24/7verfügbar und stehen grösstenteils in Full-HD-Auflösung zur Verfügung.

Filmfriend ergänzt das digitale Angebot der Bibliotheken Schaffhausen, das 2019 bereits durch den Musik-Streamingdienst freegal und das Qualitätslexikon Munzinger erweitert wurde. Daneben bietet die Schaffhauser Bibliothek E-Books und E-Audiobücher in Deutsch, Englisch und Spanisch und eine Pressedatenbank mit Zeitungsartikeln aus über 1200 Zeitungen und Zeitschriften. Das Angebot ist sehr beliebt: Streaming und Downloads werden in Schaffhausen 2019 fast 30% aller Ausleihen ausmachen.


Ansprechperson:

Oliver Thiele, Leiter Bibliotheken Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 50 20
E-Mail: oliver.thiele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. Dezember 2019

Werner Bächtold als neues Stadtschulrats-Mitglied vorgeschlagen

Im Rahmen des stillen Wahlverfahrens für die Wahl eines Ersatzmitglieds des Stadtschulrats ist innerhalb der dreiwöchigen Frist ein Vorschlag eingereicht worden. Die SP schlägt Werner Bächtold als neues Mitglied des Stadtschulrats vor. Dieser Wahlvorschlag wird am 12. Dezember 2019 amtlich publiziert. Gleichzeitig wird mit der Publikation die siebentägige Nachfrist für weitere Nominationen ausgelöst. Falls innerhalb dieser Frist keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht werden, wird Werner Bächtold in stiller Wahl gewählt. Ansonsten kommt es zu einem ordentlichen Wahlverfahren.

Ansprechperson:

Marijo Caleta, Stadtschreiber i.V.
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. Dezember 2019

Wahltermine festgelegt

Der Stadtrat hat die Termine für die Gesamterneuerungswahlen 2020 festgelegt. Demnach finden die Wahlen wie folgt statt:

• 30. August 2020:                    Wahl Stadtpräsidium und Stadtrat
Präsidium Stadtschulrat (Stille Wahl)

• 27. September 2020:              Mitglieder Stadtschulrat (Stille Wahl)
2. Wahlgang Stadtpräsidium/Stadtrat und Präsidium Stadtschulrat (falls erforderlich)

• 29. November 2020:               Grosser Stadtrat
2. Wahlgang Mitglieder Stadtschulrat (falls erforderlich)

Damit wird das Stadtpräsidium und der Stadtrat am gleichen Datum gewählt wie der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen. Die Wahl der Mitglieder des Grossen Stadtrats von Schaffhausen findet zeitgleich mit den Wahlen der Einwohnerräte von Neuhausen am Rheinfall und Thayngen statt. Der 9. Februar, 17. Mai, 27. September und 29. November 2020 sind zudem Blanko-Abstimmungstermine des Bundes.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 10. Dezember 2019

Neugestaltung Rheinuferstrasse: Der erste Teil ist geschafft

Die Bauarbeiten an der Rheinuferstrasse laufen schneller als geplant. Nach einer dreiwöchigen Baupause über die Festtage wird ab Mitte Januar der nächste Bauabschnitt in Angriff genommen. Der Schwerpunkt der Arbeiten liegt dann beim Abschnitt zwischen Kammgarn und Feuerthaler Brücke. Für den neuen Bauabschnitt wird die Verkehrsführung bei der Kreuzung Bachstrasse geändert und vor der Rhybadi ein Mini-Kreisel erstellt.

Die Bauarbeiten zur Neugestaltung und Sanierung der Rheinuferstrasse verlaufen schneller als geplant. Trotzdem ist die Bauleitung zurückhaltend, was Prognosen für den weiteren Verlauf der Arbeiten angeht. Je nach Wetterverhältnissen in den kommenden Wintermonaten können sich gewisse Arbeiten verzögern. Aufgrund des Vorsprungs im Zeitplan wird eine für den Sommer geplante Bauphase vorgezogen, damit die Beeinträchtigung für die Rhybadi im Sommer möglichst vermieden werden kann.

Der erste Teil ist (fast) geschafft
In zwei Nächten ab Montag, 16. Dezember, wird der Mini-Kreisel bei der Einmündung Klosterstrasse aufgehoben und eine Lichtsignalanlage installiert. Damit ist der erste Teil der Arbeiten an der Rheinuferstrasse abgeschlossen und die Verkehrsführung zwischen Mühlentor und Klosterstrasse im Endzustand. Nur die Belagsarbeiten werden erst nach Abschluss sämtlicher Arbeiten ausgeführt. Damit ist die Zufahrt zur Altstadt und zu den Parkhäusern wieder ohne Einschränkung möglich, ebenso die Anlieferung mit Lastwagen.
Die Rheinuferpromenade bleibt weiterhin für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Velos gesperrt, da im ganzen Bereich noch verschiedene Umgebungsarbeiten gemacht werden. Der Fussgänger- und Veloverkehr wird unverändert zwischen Kraftwerk und Schifflände über die Rheinstrasse / Klosterstrasse / Münsterplatz / Moserstrasse umgeleitet. Die Umleitungen sind signalisiert.

Ab Mitte Januar ein Mini-Kreisel vor der Rhybadi
Ab Januar werden die Arbeiten zur Sanierung der Kragplatte und diverser Werkleitungen fortgeführt. Es wird ein barrierefreier Zugang zur Rhybadi realisiert. Die alte Personenunterführung wird definitiv abgebrochen und verfüllt. Die Werkleitungen in der Strasse werden teilweise erneuert und die Strasse angepasst. Zudem werden die Fundationen für die neue Beleuchtung versetzt.

Eine spürbare Änderung der Verkehrsführung gibt es ab Mitte Januar bei der Einmündung der Bachstrasse in die Rheinuferstrasse. In zwei Nächten wird die Lichtsignalanlage vor der Rhybadi aufgehoben und ein Mini-Kreisel installiert, analog der ersten Bauetappe an der Einmündung Klosterstrasse. Der Mini-Kreisel ist genauso zu befahren wie ein normaler Kreisel; der Kreisverkehr hat Vortritt. Simulationen haben gezeigt, dass die Verkehrsführung mittels dieser Mini-Kreisel deutlich flüssiger läuft. Eine Baustellen-Lichtsignalanlage würde zu häufigen Staus führen.

Danach ändert sich bis im Sommer 2020 am Verkehrsregime im Bereich der Rheinuferstrasse nichts mehr. Lediglich die Fahrspuren auf der Rheinuferstrasse verschieben sich während der Bauzeit innerhalb der bestehenden Strasse. Zudem wird der Minikreisel innerhalb des Knotens Bachstrasse verschoben.

Die Busse verkehren nach Fahrplan. Die Bushaltestellen IWC und Rhybadi werden provisorisch verschoben. Die Bushaltestelle Mühlentor bleibt weiterhin temporär aufgehoben. Aufgrund der Baustelle kann es zu Verspätungen kommen. Der Zugang zur Rhybadi ist jederzeit gewährleistet.

Während der Bauzeit kann es zu Behinderungen und Wartezeiten kommen, insbesondere zu den gewohnten Stosszeiten am Morgen und späten Nachmittag. Bei einer Schliessung des A4-Tunnels käme erschwerend der ganze Durchgangsverkehr dazu. Die Bauleitung und die beauftragte Unternehmung sind bestrebt, die Arbeiten speditiv auszuführen und allfällige Behinderungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Service-Website informiert über jeweilige Verkehrsführung
Die aktuellsten Informationen zur Verkehrsführung und zu allfälligen Einschränkungen sind jeweils auf der eigens für das Projekt aufgeschalteten Service-Website www.rheinufer-sh.ch zu finden.

Ansprechpersonen:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Daniel Schmid, Bauleitung, Wüst Rellstab Schmid AG, Schaffhausen
Telefon: +41 52 630 04 10
E-Mail: daniel.schmid(at)wrs-ing.ch

Service-Website: www.rheinufer-sh.ch

 

 

Medienmitteilung vom 10. Dezember 2019

Verlängerung Linie 5 Herblingen – Baureife erreicht

Wie der Stadtrat bereits im Juni 2019, hat auch der Schaffhauser Regierungsrat am 5. November 2019 die Einsprache gegen die Verlängerung der Linie 5 abgewiesen. Die Verkehrsbetriebe Schaffhausen sind erleichtert, dass die Gegenpartei auf einen Weiterzug ans Obergericht verzichtet. Mit dem Ablauf der Rekursfrist am vergangenen Montag, durften die Verkehrsbetriebe und Tiefbau Schaffhausen die Arbeiten am Projekt wieder aufnehmen. In den nächsten Wochen werden die notwendigen Arbeiten für die Errichtung des Wendeplatzes und die neuen Haltestellen entlang der Strecke an Bauunternehmer vergeben. Da es sich um ein Agglomerationsprojekt handelt, können mit der erreichten Baureife, die Subventionsbeiträge nun definitiv beim Bund beantragt werden. Die entsprechende Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund ist Voraussetzung für den Start der Bauarbeiten.

Die Einsprache des Anwohners blockierte das Projekt während den letzten zehn Monaten, wodurch die Inbetriebnahme, wie bereits im September bekanntgegeben, nicht wie geplant am 15. Dezember 2019 erfolgen kann. Der Bau des Wendeplatzes wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen sein. Der reguläre Linienbetrieb im Trenschen wird so rasch wie möglich nach dem Abschluss der Arbeiten am Wendeplatz aufgenommen. Realistisch ist eine Inbetriebnahme im Sommer 2020.

Ansprechperson:
Marcel Seelhofer, Projektleiter Verkehrsbetriebe Schaffhausen
Telefon: +41 52 644 20 40
E-Mail: marcel.seelhofer(at)vbsh.ch

Medienmitteilung vom 6. Dezember 2019

Ein neuer Quartiertreffpunkt für Herblingen

Am 12. Dezember 2019 weiht die Stadt Schaffhausen an der Neutalstrasse 16 & 18 im Quartier Herblingen einen neuen Quartiertreffpunkt ein. Nach einer intensiven Projekt- und Umbauphase erstrahlen die zwei ehemaligen Kindergartenräume in neuem Glanz. Die Anliegen aus dem Mitwirkungsprozess mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wurden gebündelt und den Räumen ein attraktiver, frischer und unverkennbarer Look verpasst. Die Räume stehen der Quartierbevölkerung, Vereinen und weiteren Organisationen zukünftig für die Umsetzung eigener Ideen, Projekte und Angebote zur Verfügung.

An der Neutalstrasse 16 & 18 im Quartier Herblingen weiht die Stadt Schaffhausen am 12. Dezember 2019 einen neuen Quartiertreffpunkt ein. Der Aufbau des Treffpunkts erfolgt im Rahmen des städtischen Legislaturziels «Attraktive Quartiere», welches den Aufbau und die Weiterentwicklung von Quartiertreffpunkten vorsieht. Mit Quartiertreffpunkten sollen die Vernetzung und die gegenseitige Unterstützung der Quartierbevölkerung gefördert werden. Ferner tragen Quartiertreffpunkte dazu bei, dass attraktive Angebote, insbesondere für Familien, Kinder, Jugendliche und ältere Menschen quartiernah angeboten werden können. Die Herblinger Quartierbevölkerung konnte in der Startphase des Projekts im Rahmen eines Beteiligungsprozesses ihre Anliegen und Ideen einbringen.

Die Stabsstelle Quartierentwicklung hat in Zusammenarbeit mit der Jugendarbeit ein Konzept für die Nutzung der Räume erarbeitet. Dieses soll nun mit der Quartierbevölkerung und den Partnerorganisationen umgesetzt und weiterentwickelt werden. Der «Quartierraum» wird von der Stabsstelle Quartierentwicklung betrieben. Er ist vorgesehen für Angebote für Eltern mit kleinen Kindern sowie als Mehrzweckraum für Initiativen aus der Quartierbevölkerung. Der «Kinder- und Jugendraum» steht unter Trägerschaft der Jugendarbeit. In diesem Raum fanden bereits vor dem Umbau Angebote der Kinder- und Jugendförderung statt.

Der Umbau der in die Jahre gekommenen Kindergartenräume konnte dank Sponsoren realisiert werden. Die Jakob und Emma Windler-Stiftung sowie der Eigentümer der Liegenschaft, die Logis Suisse AG, haben namhafte Beiträge an die Umbaukosten beigesteuert. Die Stadt Schaffhausen hat durch den Einbezug ihres Arbeitsintegrationsprogramms «Soziales Wohnen Geissberg» für die Umbauarbeiten ebenfalls eine grosse Eigenleistung erbracht.

Programm 12. Dezember 2019
18 - 21 Uhr      Besichtigung der Räumlichkeiten, Neutalstrasse 16 & 18
18.30 Uhr        Begrüssung und Ansprache von Stadtrat Simon Stocker
Ab 18.45         Adventsapéro und gemütliches Zusammensein

Adresse:          Neutalstrasse 16 & 18
                        (ehem. Räume Kindergarten Brüel), gegenüber Bushaltestelle Herblingermarkt

Ansprechpersonen:
Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Sabina Nänny, Stabsstelle Quartierentwicklung
Telefon: +41 52 632 58 04
E-Mail: sabina.naenny(at)stsh.ch

Matthias Leutenegger, Jugendarbeit
Telefon: +41 52 632 58 93
E-Mail: matthias.leutenegger(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. Dezember 2019

Beitrag an die Weihnachtsaktion von Radio Munot

Die Stadt Schaffhausen unterstützt die diesjährige Weihnachtsaktion von Radio Munot mit einem Betrag von 2'500 Franken. Radio Munot führt jährlich im Dezember eine Weihnachtsaktion durch, bei der Spenden für ein Projekt gesammelt werden. In diesem Jahr wird mit den gesammelten Geldern die «St. Josef-Schule» in den Slums von Kalkutta unterstützt, welche Kindern aus armen Verhältnissen den kostenlosen Zugang zur Schule ermöglicht. Der städtische Beitrag wird aus dem Heinrich-Schlatter-Fonds getätigt.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 29. November 2019

Gebühren im Baubewilligungsverfahren vereinfachen

Die Gebühren für Baubewilligungen in der Stadt Schaffhausen sollen einfacher und transparenter werden. Gleichzeitig soll der Kostendeckungsgrad erhöht werden. Der Stadtrat hat die Verordnung über die Gebühren im Baubewilligungsverfahren überarbeitet und unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine entsprechende Vorlage.

Bis anhin werden in der Stadt Schaffhausen die Gebühren in Baubewilligungsverfahren hauptsächlich aufgrund der Gebäudekategorie sowie des Gebäudevolumens berechnet. Weiter werden verschiedene Leistungen einzeln verrechnet, was kompliziert und für die Bauherschafften schwierig nachvollziehbar ist. Zudem sind die aktuellen Gebühren bei weitem nicht kostendeckend. Mit der aktuellen Verordnung gehört Schaffhausen zu den Städten mit dem schweizweit niedrigsten Kostendeckungsgrad.

Mit dem neuen System sollen die Gebühren künftig an die Bausumme gekoppelt und als Dienstleistungspaket in Rechnung gestellt werden. Dadurch wird die Gebührenberechnung einfacher und transparenter. Ausserdem sollen die Gebühren so berechnet werden, dass eine Kostendeckung erreicht wird, welche dem gesamtschweizerischen Durchschnitt entspricht. Für rund drei Viertel der Baugesuche, insbesondere bei kleineren Bauvorhaben, führt die Revision zu tieferen oder gleichbleibenden Gebühren. Bei grösseren Bauvorhaben werden die Gebühren ansteigen. Die Erhöhung des Kostendeckungsgrades wird dem Verursacherprinzip gerecht, gleichzeitig wird die Verhältnismässigkeit gewährleistet.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 51 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 29. November 2019

Planungsgrundlagen für einen KSS-Neubau schaffen

Der Stadtrat plant einen Neubau für das Hallenbad der «KSS». Er unterbreitet deshalb dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zum Grundsatzentscheid und zu einem Kredit für die Erarbeitung von Planungsgrundlagen.

Das heutige Hallenbad auf der Breite wurde 1972 eröffnet. Nach einem Rückgang der Besucherzahlen in den 80-er Jahren wurde das Angebot schrittweise ausgebaut. So kam 1990 der Wellnessbereich und 1996 der Ausschwimmkanal dazu. Seit 2004 ist das Freibadbecken mit der mobilen Traglufthalle auch im Winter nutzbar. Mittlerweile sind der Bau und die technischen Anlagen aber am Ende ihrer Lebensdauer angelangt und in einem Zustand, welcher dringend eine Sanierung erfordert. Auch der Rohbau ist im letzten Drittel der Lebensdauer angekommen.

Aber nicht nur aus baulicher und technischer Sicht muss gehandelt werden, auch aus betrieblicher Sicht drängen sich Massnahmen auf. Anfangs diente das Hallenbad dem allgemeinen Schwimmsport sowie dem Schulschwimmunterricht. In der Zwischenzeit haben sich die Bedürfnisse und Erwartungen der Kundschaft geändert. Neue Sportarten sind dazu gekommen, durch die Einführung des Lehrplans 21 erhält der Schwimmunterricht für Schülerinnen und Schüler wieder eine grössere Bedeutung und die Spass- und Wellnessorientierung der Gesellschaft hat zugenommen. Bereits heute ist die Kapazität der zur Verfügung stehenden Becken sowohl im Winter wie auch im Sommer praktisch ausgeschöpft, womit das Angebot für individuelle Besucherinnen und Besucher knapp ist. Seit 2001 bewegen sich die Besucherzahlen relativ stabil, was daraufhin deutet, dass das Hallenbad an seiner Kapazitätsgrenze angelangt ist.

2017 hatte der Stadtrat in einer Vorlage eine Grundsanierung und eine Erweiterung der bestehenden Anlage vorgeschlagen. Bei der Beratung dieser Vorlage kam der Grosse Stadtrat zum Schluss, dass auch die Variante «Neubau» geprüft werden soll. Daraufhin zog der Stadtrat die Vorlage zurück und erteilte den Auftrag zur Prüfung eines Neubaus. In der Zwischenzeit wurde eine Marktanalyse erstellt und unter Einbezug der verschiedenen Nutzergruppen ein bedarfsgerechtes und zeitgemässes Raum- und Beckenprogramm entwickelt. Neu sollen im Hallenbad acht Bahnen zur Verfügung stehen. Neben einem vergrösserten Kinderplanschbecken ist eine Rutschanlage geplant.

Zudem soll neu ein Lehrschwimmbecken mit Hubboden, sowie ein Kurs- und ein Sprungbecken geschaffen werden. Diese Ergänzungen dienen auch zur Behebung der heute bestehenden Nutzungskonflikte. Zur Vereinfachung der Betriebsabläufe ist ein zentraler Eingangsbereich mit Restaurant vorgesehen. Das Angebot wird dadurch insgesamt an den heutigen, ausgewiesenen Bedarf angepasst und ist für Schaffhausen und dessen Einzugsgebiet von adäquater Grösse.

Vorgesehen ist der Neubau auf dem heutigen Parkplatz der KSS mit einer Tiefgarage. So kann das bestehende Hallenbad bis zur Erstellung des Neubaus in Betrieb bleiben. Mögliche andere Nutzungen des heutigen Hallenbads sollen im Verlauf des mehrjährigen Planungs- und Bauprozesses geprüft werden. In einer ersten groben Schätzung wird mit Kosten von rund 70 Mio. Franken gerechnet. Da das Hallenbad zu rund einem Drittel aus den übrigen Gemeinden des Kantons Schaffhausen besucht wird, erachtet es der Stadtrat als angemessen, wenn sich auch der Kanton an den Betriebs- und Investitionskosten beteiligt. Der Stadtrat ist dazu mit dem Regierungsrat im Gespräch. 

Damit das Risiko für grössere Abweichungen bei den Kosten minimiert werden kann, möchte der Stadtrat mit dem vorliegenden Planungskredit die nötigen weiteren Abklärungen treffen. Basierend auf diesen Ergebnissen soll eine Rahmenkreditvorlage ausgearbeitet werden. Über den Kredit für den Neubau soll voraussichtlich im Jahr 2022 das Volk entscheiden.

Parallel dazu prüft der Stadtrat auch die Rechtsgrundlagen und die Organisationsform der «KSS», so wie dies auch in einem Postulat von René Schmidt gefordert wird, welches im September vom Grossen Stadtrat einstimmig überwiesen wurde. Diese Ergebnisse sollen vor dem Volksentscheid über die Rahmenkreditvorlage vorliegen.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 29. November 2019

Andreas Jud wird neuer Organist

Der langjährige Organist der Stadt Schaffhausen, Peter Leu, wird per Ende April 2020 pensioniert. Die Stelle als Organistin/Organist 50 % wurde deshalb öffentlich ausgeschrieben. Nach Abschluss eines zweistufigen Auswahlverfahrens, welches von einer Findungskommission durchgeführt wurde, wurde Andreas Jud dem Stadtrat einstimmig zur Wahl vorgeschlagen.

Andreas Jud (*1986), geboren und aufgewachsen in der Ostschweiz, erhielt schon früh von seinem Vater Unterricht in Klavier, Violine und Orgel. Noch während dem Besuch der Kantonsschule am Burggraben in St. Gallen begann er mit dem Studium im Fach Orgel bei Jean-Claude Zehnder an der Musikhochschule der Stadt Basel. Es folgten Studien bei Guy Bovet und Martin Sander, sowie bei Rudolf Lutz für Improvisation. Weitere wichtige Impulse erhielt er von Tobias Lindner und in Meisterkursen u.a. mit Ben van Oosten, Bernhard Haas und Olivier Latry.

Für sein Masterkonzert erhielt er den Hans-Balmer-Preis des Basler Organistenverbandes für das beste Orgeldiplom zugesprochen. Er ist Preisträger von internationalen Wettbewerben in Montréal (2011) und Nürnberg (2013). Konzertengagements führten Andreas Jud bisher in den gesamten deutschsprachigen Raum sowie nach Paris und Los Angeles. Er arbeitet derzeit noch als Hauptorganist an der Stadtkirche Lenzburg, ist als Dozent für Orgel an der Kirchenmusikschule Aargau tätig und wirkt als Leiter und Korrepetitor diverser Chöre in Basel und Zürich. Andreas Jud wird seine neue Stelle in Schaffhausen am 1. Mai 2020 antreten und plant eine Wohnsitznahme in Schaffhausen.
Ansprechperson:

Jens Lampater, Bereichsleiter Kulturdienst
Telefon: +41 52 632 52 86
E-Mail: jens.lampater(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. November 2019

Gewinnerprojekt des Studienauftrags zur Aufwertung der Bahnhofstrasse steht fest

Das Projekt zur Aufwertung der Bahnhofstrasse geht in die nächste Phase. Nachdem der Grosse Stadtrat mit der Planungskreditvorlage die Ausarbeitung eines Bauprojektes veranlasst hat, liegt nun das Gewinnerprojekt des Studienauftrages vor.

Bei der Bahnhofstrasse stehen grössere Sanierungsarbeiten an. Sowohl die Werkleitungen, der Strassenoberbau sowie die Personenunterstände müssen saniert werden. Im Rahmen der Erneuerung sollen zudem die Bewegungsflüsse der verschiedenen Verkehrsteilnehmer optimiert,  der zur Verfügung stehende Raum effizient genutzt und Engpässe beseitigt werden. Der Stadtrat hatte hierzu eine Planungskreditvorlage ausgearbeitet, welcher der Grosse Stadtrat am 18. Dezember 2018 zugestimmt hatte. Damit erfolgte der Auftrag zur Durchführung eines Studienauftrags und anschliessenden Ausarbeitung des Bauprojekts.

Um ein überzeugendes Projekt zur Aufwertung der Bahnhofstrasse mitsamt einem geeigneten Planerteam zu finden, wurde ein Studienauftrag mit Präqualifikation durchgeführt. Die Ausschreibung erfolgte in einem selektiven Verfahren im Rahmen dessen fünf Teams ihre Projektvorschläge eingereicht haben. Zur Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen und Beurteilung der eingereichten Projekte wurde ein Beurteilungsgremium eingesetzt. Diesem gehören Dr. Katrin Bernath, Baureferentin, Marcel Angele, Stadtplaner, Rolf Armbruster, Abteilungsleiter Tiefbau, Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat, Lorenz Eugster, Landschaftsarchitektur und Städtebau GmbH und Jürg Senn, 10:8 Architekten GmbH an. Zur Beurteilung und Auswahl der eingereichten Projekte wurden weitere Vertreter städtischer Fachstellen zugezogen.

Nachdem im Februar die Ausschreibung der Präqualifikation erfolgte, reichten zehn Planerteams eine Bewerbung ein. Davon wurden die fünf geeignetsten Teams für die zweite Phase zugelassen, welche bis Ende August ihre Vorschläge zur Aufwertung der Bahnhofstrasse einreichten. Nach intensiven und anregenden Diskussionen über die unterschiedlichen die Bahnhofstrasse tangierenden Aspekte, hat das Beurteilungsgremium einstimmig das Projekt des interdisziplinären Planerteams Wüst Rellstab Schmid AG, Schaffhausen; Architekten Kollektiv AG, Winterthur; Bösch Landschaftsarchitektur, Schaffhausen sowie WKS Partner AG zur Weiterbearbeitung empfohlen. Das Projekt überzeugte das Gremium sowohl durch die stadträumliche, gestalterische wie auch die funktionale, betriebliche Ebene. Es berücksichtigt die zeitgemässen Anforderungen und historische Bedeutung des verkehrlich geprägten Ortes zwischen Bahnhof und Altstadt und ordnet sich überzeugend und doch eigenständig ein. Die Warteunterstände und Baumgruppen mit Sitzgelegenheiten sind subtil angeordnet und bieten Aufenthaltsqualität, so dass für die Passanten mehr Raum geschaffen und der Blick auf die historischen Fassaden freigegeben wird.

Nach der Auswahl des Gewinnerprojektes wird das Planerteam nun eingeladen, bis Oktober 2020 das Bauprojekt auszuarbeiten, welches dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden wird. Im Rahmen einer Ausstellung werden alle fünf eingereichten Projekte der Öffentlichkeit gezeigt. Die Ausstellung ist vom 22. November ab 14 Uhr bis 6. Dezember zu den Bürozeiten bei der Stadtplanung zugänglich.

Link zum Bericht des Beurteilungsgremiums

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Marcel Angele, Stadtplaner
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. November 2019

Gerüstdemontage am Obertorturm

Der Obertorturm wurde in den vergangenen eineinhalb Jahren etappenweise saniert. Die Etappierung war sowohl aus technischen als auch aus Gründen des Vogelschutzes nötig. Die Sanierung ist beinahe abgeschlossen und das Baugerüst wird während der Nacht vom 25. November auf den 26. November demontiert. Für die Demontage müssen die Oberleitungen der Trolleybusse vom Stromnetz getrennt werden, deshalb werden die Arbeiten nachts durchgeführt.
 
Ansprechperson:

Corinne Wanner, Projektleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 53 77
E-Mail: corinne.wanner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. November 2019

Bereichsleiter Soziales verlässt die Stadt Schaffhausen

Der Bereichsleiter Soziales, Beat Schmocker, verlässt im Frühling 2020 die Stadt Schaffhausen nach 26 Jahren, um sich nochmals einer neuen Herausforderung zu stellen. Im Bereich Soziales laufen zurzeit mehrere Organisationsentwicklungen. Zwei Abteilungen werden reorganisiert, für das Soziale Wohnen Geissberg (SWG) eine neue Lösung gesucht, eine neue Drogenpolitik wird erarbeitet und eine entsprechende interne Nachfolgeplanung angegangen. Beat Schmocker gibt die Bereichsführung frühzeitig ab, damit die neue Leitung bei diesen Weichenstellungen mitwirken kann. Er steht der Stadt mit seinem Fachwissen bis Frühling 2020 weiterhin zur Verfügung.

Die Stelle der Bereichsleitung wird demnächst öffentlich ausgeschrieben. Beat Schmocker hat das soziale Leben der Stadt und des Kantons Schaffhausen in den letzten 26 Jahren massgeblich mitgeprägt. Dafür bedankt sich die Stadt bereits an dieser Stelle herzlich bei ihm.

Medienmitteilung vom 17. November 2019

Alle drei städtischen Vorlagen angenommen

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben alle drei städtischen Vorlagen gutgeheissen.

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben mit 6‘549 Ja-Stimmen zu 6‘068 Nein-Stimmen der Entwicklung des Stadthausgevierts zugestimmt. Die Einführung von Elektrobussen mit Schnellladesystem wurde mit 6‘934 Ja-Stimmen zu 5‘911 Nein-Stimmen befürwortet. Der Zusatzkredit für den Neubau Werkhof SH POWER im Schweizersbild wurde mit 7‘503 Ja-Stimmen zu 4‘962 Nein-Stimmen bewilligt. Die Stimmbeteiligung lag bei knapp 61 Prozent.

Das Ergebnis zur Abstimmung «Entwicklung Stadthausgeviert» im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten: 22‘425
Eingelegte Stimmzettel: 13‘590
Leere Stimmzettel: 967
Ungültige Stimmzettel: 6
Gültige Stimmzettel: 12‘617

Es haben gestimmt mit Ja: 6‘549
Es haben gestimmt mit Nein: 6‘068

Ja-Stimmen: 51.91 %
Nein-Stimmen: 48.09%

Die Stimmbeteiligung lag bei 60.60 %.

Das Ergebnis zur Abstimmung «Einführung von Elektrobussen mit Schnellladesystem» im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten: 22‘425
Eingelegte Stimmzettel: 13‘619
Leere Stimmzettel: 771
Ungültige Stimmzettel: 3
Gültige Stimmzettel: 12‘845

Es haben gestimmt mit Ja: 6‘934
Es haben gestimmt mit Nein: 5‘911

Ja-Stimmen: 53.98 %
Nein-Stimmen: 46.02 %

Die Stimmbeteiligung lag bei 60.73 %.

Das Ergebnis zur Abstimmung «Neubau Werkhof SH POWER im Schweizersbild - Zusatzkredit» im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten: 22‘425
Eingelegte Stimmzettel: 13‘562
Leere Stimmzettel: 1‘092
Ungültige Stimmzettel: 5
Gültige Stimmzettel: 12‘465

Es haben gestimmt mit Ja: 7‘503
Es haben gestimmt mit Nein: 4‘962

Ja-Stimmen: 60.19 %
Nein-Stimmen: 39.81 %

Die Stimmbeteiligung lag bei 60.48 %.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 79 326 72 82
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. Novmeber 2019

Planungskreditvorlage für Duraduct vom Stadtrat verabschiedet

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat die Planungskreditvorlage für das «Duraduct mit Lift». Das Duraduct, eine Brücke für den Fuss- und Veloverkehr, soll künftig das Quartier Breite mit dem Quartier Geissberg verbinden. Ein Lift vom Duraduct ins Mühlental soll die Anbindung an das neue Quartier rund um die ehemalige Stahlgiesserei ermöglichen und das Erreichen des Stadtzentrums vereinfachen.

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Planungskreditvorlage zum «Duraduct mit Lift». Das «Duraduct mit Lift» ist Teil des Agglomerationsprogramms der 1. Generation des Bundes aus dem Jahr 2007. Das Projekt wird vom Bund als «Leuchtturmprojekt für den Langsamverkehr» gewertet. Bereits im Jahr 2010 setzten sich über 2´600 Schaffhauserinnen und Schaffhauser mit einer Unterschriftensammlung beim Stadtrat für eine baldige Umsetzung des Projektes ein. Die damals erstellte Machbarkeitsstudie wurde nun aktualisiert und die vielfältigen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen für die Erstellung des «Duraducts» wurden zusammengetragen.

Neue attraktive Routen für den Fuss- und Veloverkehr
Das «Duraduct mit Lift», eine Brücke für den Fuss- und Veloverkehr, soll künftig die beiden Quartiere «Geissberg» und «Breite» über das Mühlental verbinden. Für die Anbindung in Richtung Bahnhof und Altstadt ist ein Lift vom Duraduct ins Mühlental vorgesehen. So werden die beiden Quartiere auch aus dem Mühlental für den Langsamverkehr einfach erreichbar. Für den Fuss- und Veloverkehr entstehen neue attraktive Routen weitgehend abseits stark befahrener Strassen. Die Verkehrssicherheit für Velofahrende und Fussgänger steigt und es werden neue Arbeits- und Schulwege möglich. Das Mühlental gewinnt als Wohn- und Arbeitsort an Attraktivität durch direktere Verbindungen zu öffentlichen Grün- und Infrastrukturanlagen. Die Sportstätten auf der Breite und im Schweizersbild werden ebenfalls einfacher erreichbar.

Weitere Schritte
Die Gesamtlänge der neuen Brücke wird rund 280 Meter betragen. Das Projekt hat sowohl aus technischer als auch aus gestalterischer Sicht hohen Anforderungen zu genügen und ist städtebaulich von grosser Bedeutung. Deshalb soll im nächsten Schritt ein Projektwettbewerb durchgeführt werden, in dem die bauliche Umsetzung sowie die Gestaltung konkretisiert werden.
Die Grobkosten wurden mit einer Genauigkeit von +/- 30 % auf 9.5 Mio. Franken geschätzt. Bei Gesamtkosten von 9.50 Mio. Franken und einem voraussichtlichen Bundesbeitrag von 1.70 Mio. Franken belaufen sich die Kosten für Stadt und Kanton auf 7.80 Mio. Franken. Mit der Vorlage wird ein Planungskredit in der Höhe von 680´000 Franken beantragt. Nach dem Wettbewerb wird das Bauprojekt erarbeitet und die Investitionskosten werden genauer ermittelt. Auf der Basis dieser Ergebnisse wird die Vorlage für den Investitionskredit erstellt, die zur Volksabstimmung gelangen wird.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Rolf Armbruster, Abteilungsleiter Tiefbauten
Telefon: +41 52 632 71 05
E-Mail: rolf.armbruster(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 13. November 2019

Ersatzwahl eines Mitglieds des Stadtschulrats

Die Ersatzwahl eines Mitglieds des Stadtschulrats findet als stille Wahl statt. Falls eine Urnenwahl nötig wird, findet diese am 9. Februar 2020 statt. Das hat der Stadtrat an seiner letzten Sitzung beschlossen.

Nach der Wahl von Christian Ulmer zum Präsidenten des Stadtschulrats ist per 1. Februar 2020 ein Sitz im Stadtschulrat vakant. Der Stadtrat hat die Wahlen für das genannte Amt auf den 9. Februar 2020 festgesetzt. Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Durchführung von Wahlen ohne Wahlgang (stille Wahlen). Das stille Wahlverfahren wird mit der amtlichen Publikation eröffnet, welche am 14. November 2019 erfolgt. Dadurch kann gewährleistet werden, dass eine allfällige Urnenwahl bereits am 9. Februar 2020 durchgeführt werden könnte. Dieser Termin ist nach dem Zustandekommen der stillen Wahl für das Präsidium wieder frei geworden, weshalb die Wahl des Ersatzmitgliedes auf dieses Abstimmungswochenende festgesetzt werden kann. Eine frühere Urnenwahl kommt aufgrund der einzuhaltenden Fristen nicht in Frage.

Geht innert der angesetzten Frist nur ein Wahlvorschlag für ein Ersatzmitglied des Stadtschulrats ein, so wird der Name der Kandidatin oder des Kandidaten in den amtlichen Publikationsorganen bekanntgegeben. Die Kandidatin, bzw. der Kandidat wird als gewählt erklärt, sofern nicht innert sieben Tagen nach der Publikation mindestens 15 Stimmberechtigte die Durchführung des ordentlichen Wahlverfahrens verlangen, indem sie mindestens einen weiteren Kandidaten nennen. Falls auf die erste Ausschreibung kein Wahlvorschlag oder mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden oder die Nachfrist benützt wird, wird das ordentliche Wahlverfahren am 9. Februar 2020 durchgeführt.

Ansprechperson:

Marijo Caleta, Rechtsberater des Stadtrats
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. November 2019

Städtepartnerschaft unterstützt die Stiftung «Fastenopfer»

Die Städtepartnerschaft Schaffhausen – Frauenfeld – St. Gallen – Winterthur unterstützt im Jahr 2020 das Ernährungsprojekt der Stiftung «Fastenopfer» mit einem Betrag von 275‘000 Franken. Mit dem Projekt «Demokratische Republik Kongo - Haushalte befreien sich nachhaltig von Hunger und extremer Armut» wird mit Hilfe zur Selbsthilfe nachhaltig zur Ernährungssicherheit und Eigenständigkeit in der Demokratischen Republik Kongo beigetragen und so die Abhängigkeit der lokalen Bevölkerung verringert.

Die Städte Schaffhausen – Frauenfeld – St. Gallen – Winterthur arbeiten in der Auslandhilfe eng zusammen. Jährlich alternierend nehmen die Städte Gesuche von Hilfsprojekten entgegen und empfehlen der Städtepartnerschaft ein Projekt zur Unterstützung. Eine vorberatende Kommission mit Vertretern aus den vier Städten prüft die eingegangenen Gesuche nach gemeinsam festgelegten Kriterien und gibt der Städtepartnerschaft eine Empfehlung für das favorisierte Projekt ab.

Hilfe zur Selbsthilfe
Das in diesem Jahr ausgewählte Projekt wird durch die Stiftung «Fastenopfer» in Zusammenarbeit mit «COOBIDIEP», einer lokalen Partnerorganisation umgesetzt. «COOBIDIEP» wurde 1994 durch den Priester Joseph Kalamba, der in der Schweiz studierte und noch zeitweise tätig ist, gegründet. Die Organisation ist lokal stark verankert und arbeitet Dank «Fastenopfer» seit mehr als 24 Jahren in dieser Region und hilft die Lebens- und Ernährungssituation zu verbessern. Sie hat sich dem Prinzip «Hilfe zur Selbsthilfe» verschrieben. Das unterstützte Projekt überzeugt durch eine ökologisch nachhaltige, breit abgestützte Ausrichtung und durch eine Vielzahl von direkt und indirekt Begünstigten.

Langfristige Verbesserung angestrebt
Das Projekt konzentriert sich auf die Region um Kamutanga in der Provinz Kasaï-Central, im schwer erreichbaren Zentrum des Landes. Das Projektgebiet ist fast nur zu Fuss oder mit dem Motorrad erreichbar. Die Bevölkerung lebt meist von der traditionellen Brandrodung, der Jagd und dem Sammeln. Sie leidet unter grossem Nahrungsmangel. Hier setzt das Projekt an: Durch die Aktivitäten zur Erhöhung der Ernährungssicherheit, dem Solidaritätsgedanken und der Einführung der Sparkassen, durch die gerechtere Verteilung der Arbeit und Ressourcen zwischen den Geschlechtern, dem Konfliktmanagement innerhalb der Dorfgruppen sowie dem Fokus auf Ausbildung von jungen Agronomen wird die Grundlage für eine langfristige Verbesserung gelegt.

Der Unterstützungsbeitrag der Städtepartnerschaft beläuft sich pro Jahr auf insgesamt 275‘000 Franken. Auf Winterthur entfallen jeweils 108‘000 Franken, auf St. Gallen 84‘000 Franken, auf Schaffhausen 48‘000 Franken und auf Frauenfeld 35‘000 Franken. Für die administrative Bearbeitung der Unterstützungsgesuche zeichnet dieses Jahr die Stadt Schaffhausen verantwortlich.

Ansprechperson:

Sandra Bernhard, Projekt Management Office
Telefon: +41 52 632 53 54
E-Mail: sandra.bernhard(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. November 2019

Abstimmungstermin für Vorlage «Sportanlage Schweizersbild» festgesetzt

Der Stadtrat hat den Abstimmungstermin für die Vorlage «Sportanlage Schweizersbild» auf den 9. Februar 2020 festgesetzt. Der Grosse Stadtrat hatte die Vorlage am 29. Oktober 2019 in der Schlussabstimmung mit 33:1 Stimmen gutgeheissen.

Für den 9. Februar 2020 ist bereits die Abstimmung über zwei eidgenössische Vorlagen angesetzt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. November 2019

Budget 2020: Novemberbrief zeigt schwarze Null

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat mit dem Novemberbrief Nachträge zum Budget 2020. Mit den Änderungen verbessert sich das budgetierte Ergebnis um rund 0.9 Mio. Franken. Das Budget schliesst neu mit einem Ergebnis von +0.1 Mio. Franken.

Mit dem Novemberbrief unterbreitet der Stadtrat dem Grossen Stadtrat verschiedene Ergänzungen zur Budgetvorlage vom 20. August 2019.
Mit den Änderungen aus dem Novemberbrief verbessert sich das Ergebnis der Erfolgsrechnung auf eine schwarze Null mit +0.1 Mio. Franken Überschuss (bisher -0.8 Mio. Franken Fehlbetrag), was weniger als 0.1% des Gesamtaufwandes entspricht.
Die wesentlichen Änderungen in der Erfolgsrechnung (+ = Ergebnisverbesserung; - = Ergebnisverschlechterung) sind:
– höhere Steuererträge bei Unternehmen: +3.3 Mio. Franken; dies erlaubt den Verzicht auf die Beanspruchung der Schwankungsreserve: -3.3 Mio. Franken
– höhere Steuererträge bei den Natürlichen Personen: +0.4 Mio. Franken
– tiefere Prämienverbilligungsbeiträge: +0.6 Mio. Franken

Die Aktualisierung der Steuererträge ergibt sich aus der aktuellsten Steuerprognose für das Jahr 2019. Bei den Unternehmenssteuern liegen die erwarteten Erträge 7.1 Mio. Franken über Budget.

Die mit Budget 2020 beantragten Investitionskredite steigen mit dem Novemberbrief auf 41.3 Mio. Franken (bisher 40.0 Mio. Franken).

Die wesentlichen Änderungen in der Investitionsrechnung sind:
– Sanierung Schiessanlagen unter Einhaltung der Frist für die Mitfinanzierung des Bundes: Zusatzkredit 523‘000 Franken
– Ersatz Heimsoftware für Alterszentren: 300'000 Franken
– Mobiliar für Schulhausprovisorium Emmersberg: 225'000 Franken
– Verschiebung der für die Parkplatzbewirtschaftung in den Quartieren  notwendigen Investitionen in die Investitionsrechnung: 262'000 Franken

Der Finanzierungssaldo 2020 fällt aufgrund der verbesserten Selbstfinanzierung trotz höherer Nettoinvestitionen mit dem Novemberbrief um netto 3.0 Mio. Franken weniger schlecht aus und beträgt neu -31.7 Mio. Franken.
Für das laufende Rechnungsjahr 2019 zeigt sich infolge der nochmals nach oben korrigierten Steuerprognose (Unternehmenssteuern liegen 7.1 Mio. Franken über Budget) ein guter Abschluss ab. Die höheren Steuererträge helfen mit, den Finanzierungsfehlbetrag zu reduzieren und die hohen geplanten Investitionen mitzufinanzieren.

Über das Budget 2020 entscheidet der Grosse Stadtrat an seiner Sitzung vom 26. November 2019.

Link zur Vorlage


Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent (für Rückfragen erreichbar nach 14:30h)
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobiltelefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. November 2019

Christian Ulmer als neuer Schulpräsident gewählt

Christian Ulmer ist in stiller Wahl als neuer Präsident des Stadtschulrats gewählt worden. Der Stadtrat hat Christian Ulmer an seiner heutigen Sitzung für den Rest der Amtsperiode als gewählt erklärt. Ulmer tritt sein neues Amt am 1. Februar 2020 an. Die Neubesetzung des Schulpräsidiums wurde nötig, nachdem die bisherige Schulpräsidentin Katrin Huber ihren Rücktritt per 31. Januar 2020 eingereicht hat. Während der Frist für die Besetzung des Schulpräsidiums gingen keine weiteren Kandidaturen ein, womit das stille Wahlverfahren zum Zug kam. 

Ansprechperson:

Marijo Caleta, Stadtschreiber i.V.
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch

Stellungnahme vom 30. Oktober 2019 zur «Einführung von Elektrobussen»

Stellungnahme des Stadtrats zur Volksabstimmung
«Einführung von Elektrobussen mit Schnellladesystem» vom 17. November 2019

Ökologisch und wirtschaftlich – Ja zum Schaffhauser Elektrobus

Am 17. November 2019 steht eine wichtige Weichenstellung für die Stadt und die Verkehrsbetriebe VBSH an: Wollen wir weiter mit Dieselbussen fahren oder auf umweltfreundliche Elektrobusse umstellen? Wegen der Wichtigkeit haben der Stadtrat und der Grosse Stadtrat entschieden, diesen Entscheid freiwillig der Volksabstimmung zu unterstellen.

Anders als in anderen Städten wurde die Elektrifizierung der Stadtbusse in Schaffhausen nicht politisch verordnet: Bei einer umfassenden Vergleichsanalyse aller Antriebsarten ist bei den Ingenieuren der VBSH und SH POWER die Erkenntnis gewachsen, dass sich Schaffhausen für die neue Zukunftstechnologie besonders gut eignet. Unsere Stadt ist wie gemacht für Elektrobusse mit Schnellladesystem. Alle Buslinien kommen am Bahnhof vorbei und haben dort eine fahrplanmässige Haltezeit, die für die Nachladung genutzt werden kann. Darum kann die Ladeinfrastruktur an einer zentralen Stelle aufgebaut werden. Das ist günstiger als die aufwändige Installation an jeder Endhaltestelle. Die hügelige Topografie unserer Stadt ermöglicht zudem ein Rekuperieren auf den abwärtsführenden Rückfahrten zum Bahnhof. Das senkt den Nettoenergieverbrauch und verbessert so die Wirtschaftlichkeit.

Schaffhausen ist für Elektrobusse besonders geeignet und es gilt, diese Chance zu nutzen. Folgende sieben gute Gründe sprechen für die Elektrifizierung:

1. Elektrobusse sind in Schaffhausen wirtschaftlich. Die hohen Anfangsinvestitionen sind dank den tieferen Betriebskosten und der Mitfinanzierung durch den Bund bereits nach elf Jahren wieder eingespielt.

2. Elektrobusse stossen keine Abgase aus und sorgen für eine saubere Luft.

3. Elektrobusse verursachen weniger Lärm in den Quartieren.

4. Dank sauberem Wasserkraftstrom aus lokaler Produktion fahren die Schaffhauser Elektrobusse klimaneutral und die Wertschöpfung für die Energie bleibt in Schaffhausen.

5. Die Schaffhauser Bahnhofstrasse mit der einzigartigen Anordnung von zwölf Schnellladestationen wird zum Schaufenster für die Elektromobilität mit Strahlkraft über die Landesgrenzen hinaus.

6. Der Systemlieferant Irizar wird in Schaffhausen eine Niederlassung für Service und Vertrieb gründen. Das schafft neue Arbeitsplätze und die VBSH können auf einen deutsch sprechenden Service vor Ort zählen.

7. Bei einer Ablehnung müssen die VBSH Dieselbusse bestellen. Damit würde nicht nur eine einmalige Chance verpasst, sondern die Stadt müsste auf die Mitfinanzierung des Bundes verzichten und die Umstellung auf eine emissionsarme Antriebsart würde für eine ganze Dieselbusgeneration verpasst.

Der Stadtrat und die VBSH haben sich auch mit den Projektrisiken gründlich auseinandergesetzt. Elektrobusse haben Marktreife erlangt und sind an anderen Standorten seit Jahren zuverlässig im Einsatz. Zudem haben sich die VBSH vertraglich gut abgesichert, die Einführung ist schrittweise geplant und es wird ein professionelles Projektmanagement eingesetzt.

Der sorgfältige Technologieentscheid und die gründliche Vorbereitung des Projektes in den vergangenen drei Jahren haben auch den Grossen Stadtrat überzeugt. Das vollzählige Stadtparlament hat der Vorlage einstimmig zugestimmt.

Der Stadtrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, der Einführung von Elektrobussen am 17. November 2019 zuzustimmen. Elektrobusse sind eine gute Investition in den öffentlichen Verkehr, den Standort Schaffhausen und die Lebensqualität unserer Stadt.

Im Namen des Stadtrats
Daniel Preisig, Finanzreferent

Medienmitteilung vom 30. Oktober 2019

Neue Strategie für die Drogenpolitik entwickeln

Die Stadt Schaffhausen will ihre Strategie zur Drogenpolitik überarbeiten und an die geänderten Bedürfnisse anpassen. Dazu wird in einem ersten Schritt die Leistungsvereinbarung mit dem Verein für Jugendprobleme und Suchtmittelfragen (VJPS) vorsorglich gekündigt.

1994 hat die Stimmbevölkerung einem jährlich wiederkehrenden Kredit von 373'000 Franken für einen Tagesraum mit Injektionsraum für Drogenabhängige (Tasch) zugestimmt. Die Führung des Tagesraums wurde mit einer Leistungsvereinbarung an den VJPS übertragen. In den letzten Jahren haben sich jedoch die Klientel und deren Bedürfnisse stark verändert, was sich auch an den Benutzerzahlen des Tasch widerspiegelt. Nach einem Rekordhoch im Jahr 2004 mit über 18'356 Kundenkontakten sanken diese stetig auf 3'722 im letzten Jahr.

Auf die rückläufigen Benutzerzahlen hat der VJPS reagiert und evaluiert zurzeit ein erweitertes Angebot. Dazu gehören aufsuchende Sozialarbeit an sozialen Brennpunkten in der Stadt wie z.B. dem Bahnhof, Wohnbegleitungen oder offene Sprechstunden durch das Tasch-Team. Der Stadtrat hat nun entschieden, die Leistungsvereinbarung mit dem VJPS vorsorglich auf Ende 2020 zu kündigen und damit die Zeit zu erhalten, um eine neue Strategie zu erarbeiten. Dem VJPS wurde der Auftrag erteilt, den aktuellen Bedarf zu erheben. Darauf basierend will der Stadtrat die notwendigen Leistungen und Kosten definieren und dementsprechend mit dem VJPS eine neue Leistungsvereinbarung treffen, welche die veränderten Bedürfnisse berücksichtigt.

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Bruno Müller, Präsident VJPS
Telefon:  +41 79 250 43 14
E-Mail: mueller.bruno1(at)bluewin.ch

Medienmitteilung vom 25. Oktober 2019

Tag des offenen Werkhofs

Am Samstag, 2. November 2019, öffnet SH POWER die Tore ihres Werkhofs Lindli für die Öffentlichkeit. Im Vorfeld der Volksabstimmung über den Zusatzkredit für den Neubau des SH POWER-Werkhofs kann sich die Schaffhauser Bevölkerung so ein Bild über die Situation machen und sich über den neuen Werkhof informieren.

Am 17. November 2019 stimmt die Schaffhauser Bevölkerung über einen Zusatzkredit von 1.42 Millionen Franken für den Neubau des SH POWER-Werkhofs im Schweizersbild ab. Vor diesem Hintergrund lädt SH POWER die Öffentlichkeit am Samstag, 2. November 2019, von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr zum Tag des offenen Werkhofs an die Rheinhaldenstrasse 17 in Schaffhausen ein.

Interessierte erhalten so die Möglichkeit, sich ein Bild des bestehenden Werkhofs Lindli zu machen, welcher aufgrund der veralteten Infrastruktur ersetzt werden muss, und sich über den neuen Werkhof im Schweizersbild zu informieren.

 

Stellungnahme vom 24. Oktober 2019

Stellungnahme des Stadtrates zur Abstimmung vom 17. November 2019:
Werkhof SH POWER - Zusatzkredit

 
Ja zum Zusatzkredit für den Werkhof SH POWER

Der Werkhof von SH POWER befindet sich heute auf dem Gaswerkareal am «Lindli». Die Werkhofinfrastruktur muss dringend erneuert werden. Aus wirtschaftlichen und siedlungsplanerischen Überlegungen ist dies an der attraktiven Wohnlage am Rhein nicht sinnvoll. In der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 haben die Stimmberechtigten einen Kredit in der Höhe von 17.82 Mio. Franken für den Neubau des Werkhofs SH POWER im Schweizersbild mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 76.9 Prozent genehmigt. Als sich im Rahmen der Detailplanung für den Neubau zeigte, dass sich gegenüber dem bewilligten Kredit deutliche Mehrkosten ergeben, wurden noch vor Baubeginn eine Klärung der Mehrkosten und die Überarbeitung des Projekts in Auftrag gegeben.

Im nun vorliegenden überarbeiteten Projekt können dank einer Trennung des Gebäudes in zwei Nutzungseinheiten (Büro und Werkhalle) sowie aufgrund von Optimierungen in der Umgebungsgestaltung weitreichende Kosteneinsparungen erzielt werden. Gleichzeitig bleiben Zweck und Funktionalität des Werkhofs gewahrt und es finden dieselben ca. 100 Arbeitsplätze von SH POWER Platz wie im ursprünglichen Projekt. Das Bürogebäude wird im Minergie-Standard erstellt und die Materialwahl erfolgt nach den bauökologischen Richtlinien der Stadt. Eine vollständige Kompensation der Mehrkosten innerhalb des bewilligten Kredits war nicht möglich. Jedoch konnten die Mehrkosten deutlich reduziert werden auf 1.8 Mio. Franken (davon 0.38 Mio. Franken gebundene Kosten). Der nötige Zusatzkredit von 1.42 Mio. Franken wird freiwillig der Volksabstimmung unterbreitet.

Die Realisierung des Projekts ist für den Betrieb von SH POWER von hoher Bedeutung. Für die Mitarbeitenden sind die Arbeitsbedingungen im Gaswerkareal am «Lindli» bereits heute kaum mehr zumutbar. Sie müssen deshalb dringend verbessert werden, was in der jetzigen räumlichen Umgebung schwierig und teuer wäre. Eine Ablehnung des Zusatzkredits hätte zur Folge, dass von Grund auf ein neues Projekt erarbeitet werden müsste, was hohe Planungskosten und einen erheblichen Zeitbedarf von mehreren Jahren zur Folge hätte. In der Zwischenzeit wären Investitionen am Standort «Lindli» notwendig, die wegen des antizipierten Umzugs in einen neuen Werkhof im Schweizersbild in den vergangenen Jahren aufgeschoben wurden. Zudem würde sich die Abgabe des Gaswerkareals am «Lindli» im Baurecht für eine Wohnraumnutzung, wie sie die Stimmberechtigten der Stadt am 5. Juni 2016 beschlossen haben, deutlich verzögern.

Der Stadtrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern deshalb, der Vorlage für den Zusatzkredit zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrates
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin

Medienmitteilung vom 24. Oktober 2019

Lohngleichheit wird bei der Stadt eingehalten

Im Jahr 2017 hat der Stadtrat die Charta für Lohngleichheit im öffentlichen Sektor unterzeichnet. Die Einhaltung der Lohngleichheit wurde kürzlich nach anerkannten Standards überprüft und hat ergeben, dass Mitarbeitende der Stadt für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten.

Frauen und Männer sollen bei der Stadt gleich viel verdienen. Mit der Unterzeichnung der Charta für Lohngleichheit im öffentlichen Sektor hat der Stadtrat 2017 bekräftigt, den verfassungsmässigen Grundsatz des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit umzusetzen. Die städtischen Löhne wurden in den vergangenen Monaten gemäss der anerkannten Methode "Logib" des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann analysiert. Die Resultate ergeben einen errechneten Lohnunterscheid von 1.4 Prozent zwischen Frauen und Männern. Damit liegt der Wert deutlich unter dem aufgrund einer gewissen Modellunschärfe für das Beschaffungswesen des Bundes festgelegten Toleranzwerts von 5 Prozent und die Stadt Schaffhausen erreicht im Vergleich zu anderen öffentlichen Arbeitgebern einen guten Wert. Die Ergebnisse zeigen, dass die systematische Lohngleichheit innerhalb der Stadtverwaltung eingehalten wird. Das Lohnsystem und die Lohnpraxis der Stadt werden positiv beurteilt.

Das Thema Lohngleichheit ist dem Stadtrat ein grosses Anliegen. Auch künftig wird die Lohngleichheit bei der Stadt periodisch überprüft.  

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. Oktober 2019

Atelieraufenthalt in Belgrad für Ljiljana Pospisek

Das Stipendium der Stadt Schaffhausen für einen Aufenthalt im Künstleratelier der Städtekonferenz Kultur in Belgrad vom 1.4. bis 31.07.2020 geht an die Autorin Ljiljana Pospisek.

Die Kulturkommission der Stadt Schaffhausen verleiht der Autorin Ljiljana Pospisek das kürzlich ausgeschriebene Stipendium für einen Aufenthalt im Künstleratelier der Städtekonferenz Kultur in Belgrad vom 1.4. bis 31.017.2020. Die Autorin plant, während des Aufenthalts einen Band Erzählungen zu schreiben.
Ljiljana Pospisek, geboren 1976, wuchs zunächst bei ihrer Grossmutter in Serbien auf, bevor sie 1981 zu ihren Eltern nach Bad Ragaz (SG) zog. Nach der Matura studierte sie an den Universitäten in Zürich, Basel und Bern Romanistik, Slavistik, Germanistik und Philosophie sowie osteuropäische Geschichte. Seit 2010 lebt sie in Schaffhausen und arbeitet u.a. als Behörden- und Gerichtsdolmetscherin für den Kanton Schaffhausen sowie als Kursleiterin an der Migros Klubschule. Für ihre 2019 veröffentlichte Autobiographie «Krokodil im Flieder» erhielt sie den Schweizer Autobiographie Award 2019.

Die Städtekonferenz Kultur (SKK) betreibt in Buenos Aires, Genua und Kairo sowie ab 2020 neu in Belgrad Künstlerateliers, welche sie Kulturschaffenden aus ihren Mitgliedsstädten zur Verfügung stellt. Die Künstlerateliers der Städtekonferenz Kultur werden unter den 31 Mitgliedsstädten im wechselnden Turnus vergeben, sodass Kulturschaffenden aus den jeweiligen Städten in mehrjährigen Abständen die Möglichkeit zu einer Bewerbung für das jeweilige Atelier offensteht. Ziel der Ateliervergaben ist es, professionelles Kulturschaffen und den Kulturaustausch zwischen der Schweiz und dem Gastland zu fördern. Auslandsaufenthalte geben Kulturschaffenden die Möglichkeit, sich vollumfänglich auf ihre Arbeit zu konzentrieren, ihr Werk in einem inspirierenden Umfeld weiterzuentwickeln und neue Impulse zu gewinnen.
Das Stipendium für den Aufenthalt in Belgrad beträgt total Fr. 6‘000, zusammengesetzt aus einem Lebenskostenbeitrag der SKK in Höhe von Fr. 2‘000 und einem Projektbeitrag der Stadt Schaffhausen in Höhe von Fr. 4‘000. Insgesamt hatten sich fünf Kulturschaffende für den Atelieraufenthalt in Belgrad interessiert.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Jens Lampater, Kulturbeauftragter
Telefon: 052 632 52 86
E-Mail: jens.lampater(at)stsh.ch
www.stadt-schaffhausen.ch
www.kulturraum.sh

BILDUNGSREFERAT
KULTUR & THEATER KULTURFÖRDERUNG
Herrenacker 23
8200 Schaffhausen
Schweiz
T + 41 52 632 52 86
F + 41 52 632 54 95

Medienmitteilung vom 23. Oktober 2019

Schulpräsidium: Ein Wahlvorschlag eingegangen

Bei der Stadtkanzlei Schaffhausen ist für die Wahl der Präsidentin/des Präsidenten des Stadtschulrats für die restliche Amtsdauer 2020 innert Frist ein Wahlvorschlag eingereicht worden. Zur Wahl wird Christian Ulmer (SP) vorgeschlagen. Der Vorgeschlagene wird als gewählt erklärt, sofern nicht innert sieben Tagen nach der Publikation, das heisst bis 31. Oktober 2019,  mindestens 15 Stimmberechtigte der Einwohnergemeinde Schaffhausen, unter Bezeichnung weiterer Kandidatinnen oder Kandidaten, bei der Stadtkanzlei die Durchführung des ordentlichen Wahlverfahrens verlangen.

Ansprechperson:

Marijo Caleta, Stadtschreiber i.V.
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch

Stellungnahme vom 22. Oktober 2019

Stellungnahme des Stadtrats zur Volksabstimmung
«Entwicklung Stadthausgeviert» vom 17. November 2019

Zentrale Anlaufstelle für die Schaffhauser Bevölkerung im Stadthausgeviert

Am 17. November 2019 stimmen wir über eines der wichtigsten Projekte für die Stadt ab. Seit mehr als hundert Jahren besteht die Idee, die Stadtverwaltung im Stadthausgeviert örtlich zusammenzuführen. Bis heute sind die städtischen Verwaltungsabteilungen auf verschiedene Altstadtliegenschaften verteilt. Das ist teuer, ineffizient und wenig bürgerfreundlich. Mit der dringend nötigen Entwicklung des Stadthausgevierts werden 165 Arbeitsplätze in zeitgemässen Büros im Zentrum der Altstadt zusammengeführt und die Altstadt belebt. Damit kann das Ziel erreicht werden, eine zentrale, bürgerfreundliche Anlaufstelle für alle Verwaltungsgeschäfte in der Altstadt zu schaffen.

Das Stadthausgeviert umfasst viele einzelne, teilweise stark baufällige Liegenschaften, die sich alle im Eigentum der Stadt befinden. Im nördlichen Teil besteht dringender Sanierungsbedarf, einige Gebäude sind einsturzgefährdet. Das Vorprojekt sieht im Nordteil Wohnungen, Büros, Gewerbe und Gastronomie vor. Im Innenhof entsteht ein öffentlich zugänglicher Klostergarten, der in der Nähe des Zivilstandsamtes auch für Hochzeitsapéros genutzt werden kann. Damit wird der Wertzerfall gestoppt und das zentrale Stadthausgeviert in der Altstadt belebt. Die Investitionen für den Nordteil werden aber nicht von der Stadt, sondern von einem Baurechtsnehmer getragen. Die entsprechende Baurechtsabgabe hat der Grosse Stadtrat bereits in eigener Kompetenz beschlossen. Der Nordteil ist nicht Bestandteil der Volksabstimmung.

Im südlichen Teil sollen die heute auf verschiedene Altstadtliegenschaften verteilten Abteilungen der Stadtverwaltung im Stadthausgeviert zusammengeführt werden. Dazu werden die beiden bestehenden Verwaltungsliegenschaften «Stadthaus» und «Eckstein» saniert und mit einem dreigeschossigen Verwaltungsneubau verbunden. Die Liegenschaft «Eckstein» wird zudem um zwei Etagen aufgestockt. Die Gestaltung des Daches wurde im Grossen Stadtrat kritisch diskutiert. Eine Ablehnung des Projektes aus ästhetischen Gründen hätte zur Folge, dass das Gesamtprojekt scheitert. Der Stadtrat nimmt diese Bedenken deshalb ernst und wird in der Bau- und Ausführungsplanung ein spezielles Augenmerk darauf richten, so dass sich das neue Stadthausgeviert optimal ins Altstadtbild einpasst.

Für die Sanierung und Erweiterung der Verwaltungsliegenschaften sind Investitionen im Umfang von 23.1 Mio. Franken nötig. Diesem Investitionsvolumen stehen freigespielte Flächen im Wert von 13.0 Mio. Franken gegenüber. Zudem würde auch die anstehende Sanierung der bestehenden Verwaltungsliegenschaften  umfangreiche Investitionen nötig machen, allein die Sanierung des «Stadthauses» und der Liegenschaft «Eckstein» würde 12.2 Mio. kosten.

Mit dem Neubau, der Aufstockung und der Verbindung der Verwaltungsgebäude gelingt es, die Kernverwaltung an einem Standort in modernen, zeitgemässen Büroräumlichkeiten im Herzen der Altstadt zusammenzuführen. Die Kundinnen und Kunden der Stadtverwaltung können nun ihre Geschäfte zum Beispiel bei der Einwohnerkontrolle, Baupolizei oder der Steuerverwaltung an einem Standort erledigen. Kürzere Wege machen die Verwaltung effizienter und verbessern die Zusammenarbeit. Bei einem Verzicht auf das vorliegende Projekt würde das wichtige Ziel zur Zusammenführung der Verwaltung wieder in weite Ferne rücken. Der Grosse Stadtrat hat der Vorlage mit nur einer Gegenstimme zugestimmt.
Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen der Stadtrat, dem für die Entwicklung des Stadthausgevierts notwendigen Investitionskredit von 23.1 Mio. Franken zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrats
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin und Daniel Preisig, Finanzreferent

Medienmitteilung vom 15. Oktober 2019

Stadt Schaffhausen nimmt an der Aktion «1 Tulpe fürs Leben» teil

Am Donnerstagnachmittag,17. Oktober 2019, bepflanzen die Gärtner von Grün Schaffhausen die Wechselflorrabatte im vorderen Teil der Lindlipromenade mit den Winter- und Frühlingsblumen. Obwohl der Sommerflor gegenwärtig noch blüht, müssen jetzt die neuen Pflanzen gesetzt werden, damit sie anwachsen können, bevor die Temperaturen stärker sinken. Mit der neuen Bepflanzung werden auch viele Tulpen gesetzt, die im Frühjahr spriessen und blühen werden. Die Tulpen werden in einer besonderen Zusammensetzung gepflanzt: auf sieben weisse kommt eine rosa Tulpe. Damit beteiligt sich Schaffhausen an der gesamtschweizerischen Aktion «1 Tulpe fürs Leben» des Vereins L'aiMant Rose. Insgesamt  402 Gemeinden in 26 Kantonen nehmen an der Aktion teil und möchten so auf das Thema Brustkrebs aufmerksam machen.

In der Schweiz ist Brustkrebs die häufigste Todesursache von Frauen zwischen 40 und 50 Jahren.  Eine von acht Frauen ist von Brustkrebs betroffen. Die Tulpen stehen weltweit als Symbol der Zuversicht, der Hoffnung und des Wiederaufblühens. Die Farbe Rosa steht für den internationalen Kampf gegen die Krankheit.

Weitere Informationen unter https://laimantrose.ch/

Ansprechpersonen:

Felix Guhl, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: felix.guhl(at)stsh.ch

Sandra Koitka, Geschäftsführerin Krebsliga Schaffhausen
Telefon +41 52 741 45 45
E-Mail: s.koitka(at)krebsliga-sh.ch
Webseite: www.krebsliga-sh.ch

Medienmitteilung vom 14. Oktober 2019

Schaffhausen meets Baskenland

Der Schaffhauser Regierungsrat hat heute zusammen mit Vertretern des Stadtrats die baskische Ministerin Arantxa Tapia empfangen. Dr. Arantxa Tapia ist Wirtschaftsministerin der autonomen Gemeinschaft Baskenland in Spanien mit über 2 Mio. Einwohnern. Anlass für das Treffen war das gemeinsame Elektrobusprojekt der VBSH. Es ist geplant, dass das baskische Unternehmen Irizar e-mobility die Elektrobusse und die Ladeinfrastruktur liefert und in Schaffhausen eine Niederlassung für den Service und den Vertrieb eröffnet.

Am Treffen nahmen Regierungspräsident Ernst Landolt, Regierungsrat Martin Kessler, der stellvertretende Staatsschreiber Christian Ritzmann, Stadtpräsident Peter Neukomm, die Stadträte Daniel Preisig und Dr. Raphaël Rohner, sowie der Geschäftsführer von Irizar e-mobility, Hector Olabegogeaskoetxea, teil.

Ministerin Arantza Tapia zeigte sich erfreut über die Zusammenarbeit. Sie lobte die Innovationskraft des baskischen Unternehmens und freut sich, dass Schaffhausen plant, zusammen mit Irizar die Stadtbusflotte auf ökologischen Elektroantrieb umzubauen und damit einen wesentlichen Beitrag an die CO2-Reduktion zu leisten. Hector Olabegogeaskoetxea betonte die Wichtigkeit des Schaffhauser Elektrobusprojektes. Das Projekt ist mit zwölf Ladestationen an der Bahnhofstrasse einzigartig. Die zentrale Infrastruktur macht das Projekt nicht nur wirtschaftlich, sondern bietet ein interessantes Schaufenster für die Elektromobilität an zentralster Lage. Das Elektrobusprojekt wird deshalb sowohl für den Standort Schaffhausen als auch für Irizar eine grosse Strahlkraft entwickeln. Mit der Gründung der Niederlassung von Irizar in Schaffhausen werden Arbeitsplätze geschaffen und die VBSH können auf einen guten Vorort-Service zählen. Stadtrat Daniel Preisig zeigte sich erfreut über den interessanten Austausch mit der baskischen Wirtschaftsministerin. Der Besuch der Regierungsdelegation in Schaffhausen unterstreicht die Wichtigkeit des Projekts und ist eine gute Grundlage für die weitere Zusammenarbeit.

Ansprechperson:

Daniel Preisig. Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 8. Oktober 2019

Neues Kleid für das J.C. Fischer-Denkmal

In den nächsten Wochen wird das J.C. Fischer-Denkmal restauriert, welches neben der Treppe zur Vordersteig oberhalb des Obertorkreisels steht. Dabei wird die Statue des ersten Schaffhauser Stadtpräsidenten Johann Conrad Fischer ausgebessert. Zudem müssen die starken Verschmutzungen entfernt werden. Die Renovation dauert bis Mitte November.

Ansprechperson:

Boris Möckli, Leiter Gebäudetechnik
Telefon: +41 52 632 53 73
E-Mail: boris.moeckli(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. Oktober 2019

Genossenschaft «solidus» in Baugesellschaft Hohberg aufgenommen
Die Einwohnergemeinde Schaffhausen schloss am 20. Oktober 2017 mit der Baugesellschaft Hohberg bestehend aus der Neustadt Architekten GmbH und der Leu Rüsi Bau AG einen Baurechtsvertrag ab. Ihr Projekt ging siegreich aus einem städtebaulichen Wettbewerb hervor. Die Baugesellschaft setzte sich in Form einer einfachen Gesellschaft zusammen. Im Februar 2019 schied die Leu Rüsi Bau AG aus finanziellen Gründen aus der Baugesellschaft aus.
Als neue Investorin hat die Neustadt Architekten GmbH die Genossenschaft «solidus» vorgeschlagen. Die Genossenschaft «solidus» ist bereit, das Wettbewerbsprojekt umzusetzen, und hat gegenüber der Stadt einen Finanzierungsnachweis erbracht. Der Stadtrat hat der Aufnahme der Genossenschaft «solidus» in die Baugesellschaft Hohberg zugestimmt.
Die Genossenschaft «solidus» verfügt über knapp 400 Wohnungen im Raum Winterthur und hat ihren Sitz in Elsau. Die Genossenschaft steigt in die Baugesellschaft ein und realisiert das Wett-be¬werbs¬pro¬jekt zusammen mit der Neustadt Architekten GmbH. Die Genossenschaft beabsichtigt, die Liegenschaft langfristig im Eigentum zu behalten und gemeinnützig zu vermieten. Der Baubeginn ist für April 2021 geplant.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch


Susanne Albrecht, Neustadt Architekten GmbH
Telefon: +41 52 620 22 00
E-Mail: info(at)neustadtarchitekten.ch


Fabrice Vuilleumier, Genossenschaft solidus
Telefon: +41 52 224 75 75
E-Mail: vuilleumier(at)geso-winterthur.ch

Website: www.genossenschaft-solidus.ch

Medienmitteilung vom 26. September 2019

Stadtrat beschliesst Massnahmen zur Reduktion des Parkierungsdrucks

Der Stadtrat hat eine Orientierungsvorlage zu Handen des Grossen Stadtrats verabschiedet, die aufzeigt, welche Massnahmen der Stadtrat gegen das wilde Parkieren in einzelnen Quartieren ergreift.

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben am 10. Februar 2019 die «Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund in den Quartieren der Stadt Schaffhausen (Quartierparkierungsverordnung)» mit 55 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Mit dieser Vorlage hätte ein Instrument geschaffen werden sollen, den angemessenen Schutz der Quartierbevölkerung vor übermässigem Parkierungsdruck insbesondere durch Pendlerinnen und Pendler zu gewährleisten.

Die erkannten Problemstellungen bestehen nach wie vor und müssen nun mit anderen geeigneten Massnahmen gelöst werden. Der Stadtrat hat deshalb eine Orientierungsvorlage verabschiedet, die aufzeigt, mit welchen Mitteln dem Parkierungsdruck in den Quartieren begegnet werden soll. In erster Priorität sollen diejenigen Quartiere entlastet werden, welche besonders stark vom Parkierungsdruck betroffen sind. Die Stadtpolizei hat daher in den vergangenen Monaten in enger Zusammenarbeit mit Vertretenden der Quartiervereine Breite, Emmersberg/Gruben und Hochstrasse/Geissberg massgeschneiderte Lösungen ausgearbeitet. Neben Fahr- und Parkverboten werden je nach Situation in den Quartieren auch Parkzeitbeschränkungen für gewisse Parkzonen eingeführt. Weiter sieht der Stadtrat als flankierende Massnahme vor, für die Benützung der Parkierungsflächen beim Zeughaus (Kiesplatz), hinter dem Restaurant Schützenhaus, bei der KSS-Freizeitanlage, am Spielweg, vor der Dreifachhalle auf der Breite und entlang der Rheinhaldenstrasse (Lindli) Gebühren zu erheben.

Die Umsetzung der Massnahmen startet nach der Kenntnisnahme der Orientierungsvorlage durch den Grossen Stadtrat. Die notwendigen finanziellen Mittel sind im Budget 2020 enthalten.

http://www.stadt-schaffhausen.ch/Vorlagen.3046.0.html

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. September 2019

Massnahmen zur Frühförderung eingeführt

Der Stadtrat legt dem Grossen Stadtrat den Abschlussbericht betreffend Umsetzung der Massnahmen zur Frühen Förderung in der Stadt Schaffhausen vor. Innerhalb der letzten fünf Jahre konnten verschiedene Massnahmen initiiert und bereits erfolgreich oder teilweise umgesetzt werden.

2014 hat der Grosse Stadtrat einer Vorlage des Stadtrats zugestimmt, welche die Einführung eines Massnahmenpakets zur frühen Förderung verlangte. Nun liegt der Abschlussbericht vor, welcher der Grosse Stadtrat damals nach fünf Jahren verlangt hat. Dieser zeigt auf, welche Massnahmen initiiert und inwiefern diese bereits umgesetzt werden konnten. Insgesamt umfasste das Paket zehn Massnahmen, welche alle darauf abzielen, die Chancengleichheit der Kinder beim Eintritt in die Schule zu erhöhen.

Erfolgreich umgesetzt werden konnte in der Zwischenzeit das Familienzentrum, welches im Rahmen eines Pilotbetriebs seit 2017 in Betrieb ist. Auch das Projekt Frühe Deutschförderung konnte im letzten Jahr erfolgreich gestartet werden. In diesem Jahr wurde eine erste Sprachstanderhebung durchgeführt und sind entsprechende Förderempfehlungen ausgesprochen worden. Umgesetzt wurde auch die Intensivierung von Wochenbett- und Hausbesuchen, welche durch die Mütter- und Väterberatung im Rahmen einer Leistungsvereinbarung wahrgenommen wird. Zudem konnte eine vierte «mitenand»-Spielgruppe eröffnet werden, welche den Fokus auf Integration und Sprache legt. Weitere Massnahmen wie die aufsuchende Familienarbeit, die Erhöhung der Fachkompetenz der Spielgruppenleitungen oder die bessere Vernetzung von Vorschule und Schule sind in Arbeit, aber noch nicht vollständig umgesetzt.

Um die bisher entwickelten Massnahmen fortzuführen und das Themengebiet der frühen Kindheit fachlich und rechtlich zu verankern, erachtet der Stadtrat den Aufbau einer Fachstelle Frühe Förderung als unerlässlich. Diese soll entsprechende Impulse setzen können und gemeinsam mit dem Familienzentrum und der Weiterentwicklung der Mütter- und Väterberatung die Attraktivität der Stadt für Familien mit Kindern im Vorschulalter langfristig sichern.

Alle Massnahmen konnten innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden. Der Grosse Stadtrat hatte für die Umsetzung der Massnahmen wiederkehrende Mittel von 180'000 Franken gutgeheissen. Der Pilotbetrieb des Familienzentrums und das Projekt Frühe Deutschförderung wurden im Rahmen von separaten Krediten bewilligt.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Sabina Hochuli, Abteilungsleiterin Kinder- und Jugendbetreuerin
Telefon: +41 52 632 53 37
E-Mail: sabina.hochuli(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. September 2019

Stadtökologe Urs Capaul geht in Pension

Mit Urs Capaul geht ein langjähriger und verdienter Mitarbeiter der Stadt in den Ruhestand. Während seiner 28-jährigen Amtszeit hat Urs Capaul die Stadtökologie geprägt und sich mit viel Herzblut für die Anliegen der Umwelt und der Energieversorgung in der Stadt Schaffhausen stark gemacht.

Urs Capaul trat 1991 die Stelle des Stadtökologen an, welche aufgrund einer vom Grossen Stadtrat überwiesenen Motion 1990 neu geschaffen wurde. Capaul hatte an der Universität Zürich Geographie, Biologie und Geologie studiert und am geografischen Institut der Uni Zürich dissertiert. Vor seinem Antritt der Stelle in Schaffhausen war er bereits bei der damaligen Swissair für die Umweltberatung und Umweltkonzepte zuständig. Nicht immer aber hatte die Stelle des Stadtökologen den nötigen politischen Rückhalt. 1994 verlangte der Grosse Stadtrat mittels einer Motion ein Outsourcing der Aufgaben der Stadtökologie. Daraufhin wurden Unterschriften für die Volksinitiative "Ökologie für unsere Zukunft" gesammelt, welche den Erhalt der Stadtökologie forderte. Mit der Zustimmung zu dieser Initiative wurde die Stadtökologie als Aufgabe der Stadt verankert.

Der Stadtökologe lancierte verschiedene für die Entwicklung der Stadt richtungsweisende Aktivitäten. Die Stadt Schaffhausen wurde 1997 erste Energiestadt und seither im Rahmen der alle vier Jahre durchgeführten systematischen Überprüfung jeweils mit dem Gold-Label ausgezeichnet. Begleitet werden die verschiedenen Energie Massnahmen von der breit abgestützten Energiefachgruppe KOMENG. 1996 bewilligte der Stadtrat die Einführung von bauökologischen Richtlinien, womit die Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien zum Standard wurde. Auch um Organismen wie Tauben, Wespen und Bienenschwärme kümmerte sich der Stadtökologe. 2001 wurde unter seiner Federführung ein Taubenkonzept verabschiedet. Seither hat sich der Taubenbestand in der Stadt mehr als halbiert. In seinen Tätigkeitsbereich fiel auch die Erhaltung und Förderung der Biodiversität. So betreute er die Naturschutzinventare. Seltene Arten wurden kartiert und in der Ökobilanz ausgewiesen. Damit liegt eine wichtige Grundlage für Stadtentwicklungsprojekte vor. Auch bei der Erarbeitung des städtischen Massnahmenplans Lufthygiene war Urs Capaul massgeblich beteiligt und das Thema Lärm gehörte bis 2011, als eine gemeinsame Lärmfachstelle von Kanton und Stadt geschaffen wurde, ebenfalls zum Aufgabengebiet des Stadtökologen. Sein Aufgabengebiet hat sich über die Jahrzehnte immer wieder verändert und Urs Capaul hat sich mit grossem Engagement auch neuen Themen und Aufgaben gewidmet, wie die Beurteilung von Mobilfunkantennen bezüglich nichtionisierender Strahlung.

Darüber hinaus begleitete Urs Capaul zahlreiche Projekte von SH POWER, wie die Einführung des Qualitäts- und des Umweltmanagements. 2003 wurde das Kraftwerk Schaffhausen mit dem Label «naturmade star» ausgezeichnet und zur Umsetzung des Managementplans ein Begleitgremium Ökofonds eingesetzt, welchem der Stadtökologe bis heute angehörte. 

Urs Capaul brachte sein breites Fachwissen auch in nationale Gremien ein. Zusammen mit anderen Städten und mit mehreren Bundesämtern wirkte er bei der Erarbeitung eines Instruments zur Bewertung der nachhaltigen Entwicklung mit. Ab 2005 beschäftigte sich der Stadtökologe zunehmend auch mit Fragen zu nuklearen Abfällen und die Stadt konnte so ihre Interessen im Rahmen von Stellungnahmen und bei Vorabklärungen zum Sachplanverfahren geologisches Tiefenlager einbringen. Neben seiner Tätigkeit als Stadtökologe war Urs Capaul als Lehrbeauftragter an der Universität Zürich tätig. Die Lehrtätigkeit gewährleistete über all die Jahre einen direkten Forschungszugang, von welchem die Stadt profitieren konnte.

Für Urs Capaul war die Stelle als Stadtökologe mehr als ein Beruf und er setzte sich mit Überzeugung und breitem Fachwissen für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ein. Der Stadtrat bedankt sich bei Urs Capaul für sein sehr grosses und langjähriges Engagement zum Wohle einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Stadt und wünscht ihm für die Zukunft vor allem gute Gesundheit und viel Zeit, um sich seinen Hobbies und seiner Familie zu widmen.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. September 2019

Ersatzwahl des Präsidiums des Stadtschulrats

Die Ersatzwahl für das Präsidium des Stadtschulrats findet als stille Wahl statt. Falls eine Urnenwahl nötig wird, findet diese am 9. Februar 2020 statt. Das hat der Stadtrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Nach dem Rücktritt der amtierenden Präsidentin des Stadtschulrats auf Ende Januar 2020 hat der Stadtrat die Wahlen für das genannte Amt auf den 9. Februar 2020 festgesetzt. Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Durchführung von Wahlen ohne Wahlgang (stille Wahlen). Die amtliche Publikation erfolgt am 26. September 2019 in den üblichen Publikationsorganen. Ab diesem Zeitpunkt können Wahlvorschläge innert drei Wochen bei der Stadtkanzlei eingereicht werden, wobei jeder Wahlvorschlag von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein muss.

Geht innert der dreiwöchigen Frist nur ein Wahlvorschlag für das Präsidium des Stadtschulrats ein, so wird der Name der Kandidatin oder des Kandidaten in den amtlichen Publikationsorganen bekanntgegeben. Die Kandidatin, bzw. der Kandidat wird als gewählt erklärt, sofern nicht innert sieben Tagen nach der Publikation mindestens 15 Stimmberechtigte die Durchführung des ordentlichen Wahlverfahrens verlangen, indem sie mindestens einen weiteren Kandidaten nennen. Falls auf die erste Ausschreibung kein Wahlvorschlag oder mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden oder die Nachfrist benützt wird, wird das ordentliche Wahlverfahren am 9. Februar 2020 durchgeführt.

Je nach Ausgang der Präsidiumswahl muss unter Umständen eine weitere Wahl für ein Mitglied des Stadtschulrats durchgeführt werden. Über die Einzelheiten dazu wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert.


Ansprechperson:

Marijo Caleta, Rechtsberater des Stadtrats
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. September 2019

Schulhaus «Kreuzgut» kann saniert und erweitert werden

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben der Sanierung und Erweiterung des Schulhauses «Kreuzgut» mit 8'911 Ja-Stimmen zu 2571 Nein-Stimmen zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 55.73 % Prozent.

Das Ergebnis zur Abstimmung «Schulhaus Kreuzgut, Sanierung und Erweiterung» im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten:   22'427
Eingelegte Stimmzettel:       12'499
Leere Stimmzettel:        1'013          
Ungültige Stimmzettel:       4           
Gültige Stimmzettel:          11'482    

Es haben gestimmt mit Ja:      8'911  
Es haben gestimmt mit Nein:   2'571

Stimmbeteiligung:                55.73 %
Ja-Stimmen:                        77.61 %
Nein-Stimmen:                     22.39 %

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. September 2019

Die Altstadt soll rollstuhlgängiger werden

Die Fussgängerzone in der Altstadt soll für beeinträchtigte Personen besser befahr- und begehbar werden. Künftig sollen Bereiche der Pflästerung nur noch einen geringen Rollwiderstand aufweisen und so das Vorankommen für beeinträchtigte Personen erleichtern. Von der Vordergasse bis zur Vorstadt (Höhe Löwengässchen) wird die Pflästerung deshalb in den kommenden Monaten stellenweise bearbeitet oder ersetzt. Die Stadt Schaffhausen kommt damit dem Anliegen eines Postulats nach, mit dem der Grosse Stadtrat die Prüfung von Massnahmen für eine bessere Begehbarkeit der Fussgängerzone für Menschen mit Einschränkungen forderte. 

Für beeinträchtigte Personen soll es künftig einfacher sein, sich in der Altstadt fortzubewegen. Deshalb soll ein durchgängiger Streifen mit einem Bodenbelag entstehen, der einen geringen Rollwiderstand aufweist. Die Anpassungen werden auf der Strecke von der Bachstrasse via Vordergasse und Fronwagplatz bis zur Vorstadt (Höhe Löwengasse) durchgeführt. Gewisse Teilstrecken verfügen bereits heute über Streifen mit einem Plattenbelag, diese müssen aber noch miteinander verbunden werden. Beispielsweise sind die Schwertstrasse, die Vordergasse sowie die Unterstadt bereits mit entsprechenden Bodenplatten versehen.

An der Vordergasse werden die Bodenbeläge teilweise durch besser rollstuhlgängige Porphyrplatten ersetzt. Auch wird darauf geachtet, dass die Fahrspur während den Marktzeiten benutzbar ist. Zwischen der Löwengasse und dem Fronwagplatz steht in den kommenden 5-10 Jahren ein Ersatz der Werkleitungen an. Deshalb werden in diesem Bereich vorerst keine neuen Plattenstreifen verlegt. Stattdessen werden die Pflastersteine mit einem speziellen Verfahren stellenweise abgeschliffen und so der Rollwiderstand gesenkt. Dieses Verfahren wurde bereits im Altstadtbereich von Stein am Rhein und Diessenhofen sowie in weiteren Schweizer Städten erfolgreich angewendet. Der Korridor wird durch die etwas andere Farbe der abgeschliffenen und neu verlegten Bodenplatten erkennbar. 

Die gewählte Lösung wurde von den städtischen Fachstellen zusammen mit Behindertenorganisationen und der Fachstelle «Hindernisfreies Bauen» ausgearbeitet. Die Stadt Schaffhausen kommt damit dem Anliegen des  überwiesenen Postulats für eine bessere Begehbarkeit der Fussgängerzone für Menschen mit Einschränkungen und den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes nach. Die Umsetzung auf der Vordergasse erfolgt etappenweise, damit der Marktbetrieb möglichst wenig gestört wird. Die Anwohnenden werden informiert.

Ansprechpersonen:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 5343
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch   

Heinz Looser, Projektleiter
Telefon: +41 52 632 78 83
E-Mail: heinz.looser(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 20. September 2019

Die Verkleidungsmauer Geisshof im Mühlental wird saniert

Ab dem 23. September wird die Instandsetzung der Verkleidungsmauer Geisshof im Mühlental angepackt. Die Sanierung der Mauer ist dringend nötig, da immer wieder Mauer- und Felsmaterial abbröckelt.

Die Mauer wurde um das Jahr 1921 aus Naturstein erstellt, um die Felsböschung im Bereich Geisshof im Mühlental zu verkleiden. Sie ist 87 Meter lang und erreicht eine maximale Höhe von 23 Metern. Immer wieder bricht Mauer- und Felsmaterial aus der Mauer aus, weshalb bereits seit längerem der Radstreifen entlang der Mauer gesperrt ist.

Am 23. September beginnen die Hauptarbeiten zur Instandsetzung der Mauer. Dabei müssen defekte oder fehlende Mauersteine ersetzt und Stein- und Mörtelfugen von Hand ausgebessert werden. Weiter ist zur statischen Sicherung der Mauer eine Vernagelung im rückwärtigen Bereich vorgesehen und muss die Mauerkrone neu abgedeckt werden. Zurzeit laufen die Vorbereitungsarbeiten hierfür. So wird die Mauer für die gesamten Arbeiten eingerüstet. Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben und an die Arbeitsgemeinschaft «Instandsetzung Verkleidungsmauer Geisshof» vergeben, welche aus einem Baumeister und einem Natursteinspezialisten besteht.

Weil die Arbeiten witterungs- und temperaturabhängig sind, kommt es während den Wintermonaten von Ende November bis März zu einem Unterbruch. Dieser Unterbruch wird dazu genutzt, um in einem separaten Projekt bauliche Hochwasserschutzmassnahmen an der Durach umzusetzen. 

Während den Arbeiten an der Verkleidungsmauer und dem Hochwasserschutz an der Durach wird der Verkehr einspurig mit einer Lichtsignalanlage geführt. Tiefbau Schaffhausen versucht durch die Koordination der beiden Arbeiten, die Beeinträchtigungen für den Verkehr so gering wie möglich zu halten. Der Abschluss der Arbeiten ist für Anfang Juni 2020 vorgesehen.

Ansprechperson:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. September 2019

Matthias Frick folgt auf Fabian Schug

Fabian Schug ist per 31. August 2019 aus dem Grossen Stadtrat zurückgetreten. Der Stadtrat hat seinen Rücktritt zur Kenntnis genommen und dankt Fabian Schug für seine geleisteten Dienste. Da alle Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahlliste der Alternativen Liste auf eine Wahl in den Grossen Stadtrat verzichtet haben, hat die Alternative Liste Matthias Frick nachnominiert. Der Stadtrat hat nun Matthias Frick als gewählt erklärt, womit er für den Rest der Amstdauer bis 2020 im Grossen Stadtrat Einsitz nimmt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 22
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. September 2019

Marijo Caleta wird stellvertretender Stadtschreiber

Der Stadtrat hat Marijo Caleta per 1. Oktober 2019 zum stellvertretenden Stadtschreiber ernannt. Marijo Caleta ist seit dem 1. Juni 2017 als Rechtsberater des Stadtrats für die Stadt tätig.

MLaw Marijo Caleta ist vom Stadtrat per 1. Oktober 2019 zum stellvertretenden Stadtschreiber gewählt worden. Er übt die Funktion bereits seit Juni 2019 interimistisch aus.

Seine Stellung als Rechtsberater des Stadtrats hat Marijo Caleta im Juni 2017 angetreten. Nach der Matura hat er in Zürich Rechtswissenschaften studiert und war anschliessend bei der Stadtkanzlei der Stadt Schaffhausen und am Schaffhauser Kantonsgericht tätig. Danach arbeitete Marijo Caleta als juristischer Mitarbeiter bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Weinfelden. 

Marijo Caleta ist für die Funktion des stellvertretenden Stadtschreibers bestens qualifiziert. Er bringt ideale Voraussetzungen für seine neue Aufgabe mit und ist aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit als Rechtsberater bei der Stadt mit den Verhältnissen bestens vertraut. Der Stadtrat freut sich auf die engere Zusammenarbeit mit Marijo Caleta und wünscht ihm in seinem neuen Amt viel Erfolg.

Die frei werdende Stelle des Rechtsberaters wird ausgeschrieben.

Foto Marijo Caleta 

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. September 2019

«Ewigen Bund» mit Rottweil erneuert

Rottweil hat kürzlich 500 Jahre Städtebund mit den Eidgenossen gefeiert. Am Jubiläumsanlass mit Festumzug mit dabei waren auch Vertreter der Stadt Schaffhausen.

Erste diplomatischen Beziehungen zwischen Schaffhausen und Rottweil gehen auf das Jahr 1346 zurück, wo die Städte Schaffhausen, Rottweil und Villingen ein Bündnis abschlossen, mit dem Ziel den Landfrieden durch gegenseitige Unterstützung zu sichern. 1476 kämpften die Rottweiler und die Schaffhauser in der Schlacht bei Murten auf deren Seite gegen Karl den Kühnen. Das alte Bündnis erlosch und wurde 1519 im so genannt «Ewigen Bund» zwischen Rottweil und den Eidgenossen unbefristet verlängert.

Neben Schaffhausen wurde der Bund auch durch die Orte Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus, Freiburg im Üchtland, Solothurn und Appenzell besiegelt. Der «Ewige Bund» sah eine enge Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung vor und würde heute wohl einem Rechtshilfeabkommen entsprechen. Darüber hinaus intensivierten die Städte auch die wirtschaftlichen Beziehungen untereinander und räumten sich Begünstigungen beim Handel ein. Zudem sicherten sich die Orte gegenseitige militärische Hilfe zu. In der Folgezeit entwickelten sich enge kulturelle Beziehungen.

Während der Reformation kühlten die Beziehungen zwischen der Eidgenossenschaft und Rottweil wieder ab. Wenn Rottweil aber durch Kriege bedrängt wurde, bat es die Eidgenossen um Mithilfe. 1913 nahm Rottweil wiederum Beziehungen zur Schweiz auf, in dem es eine Städtepartnerschaft mit Brugg einging.

Am Festakt zum 500-jährigen Bestehen des Städtebundes vertraten Stadtpräsident Peter Neukomm, Stadtrat Dr. Raphaël Rohner und Stadtarchivar Dr. Peter Scheck die Stadt Schaffhausen. Dabei erneuerte Stadtpräsident Peter Neukomm den Städtebund für die Stadt Schaffhausen symbolisch mit seiner Unterschrift.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11 
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14 
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. September 2019

Vielfältiges Programm auf dem Waldfriedhof am Tag des Friedhofs

Am Sonntag, 22. September 2019, wird in vielen Städten in der Schweiz und in Deutschland der Tag des Friedhofs begangen. Dieses Jahr befasst sich der Anlass mit dem Thema «Vom Umgang mit dem Tod in der Kunst». Grün Schaffhausen hat mit verschiedenen Mitwirkenden für diesen öffentlichen Anlass ein vielfältiges Programm auf dem Waldfriedhof zusammengestellt.

Schon in frühen Kulturen wurde das Thema «Tod» auch künstlerisch verarbeitet. So entstanden unzählige Werke in der Malerei, der Lyrik oder der Musik. Ein Teil dieser Vielfalt wird im Rahmen von Vorträgen, Lesungen und Führungen am Tag des Friedhofs auf dem Waldfriedhof gezeigt. So gibt es Musik mit einem Konzert für Orgel und Cembalo in der Abdankungshalle und eine kleine Combo, welche im Waldfriedhof spielt. Verschiedene Erzählungen und Gedichte werden vorgetragen und es wird über die Entwicklungen in der Malerei und Skulptur berichtet. Zudem gibt es Ausführungen zum Totentanz. Ergänzend werden thematische Führungen durch den Waldfriedhof angeboten und es wird eine Fotoausstellung gezeigt.

Der Anlass wird am Sonntag, 22. September 2019, um 10 Uhr von Baureferentin Dr. Katrin Bernath eröffnet und endet um 16 Uhr. Der Anlass wird bei jeder Witterung durchgeführt. Die Konzerte, Vorträge und Führungen finden zu verschiedenen Zeiten statt und der Eintritt ist frei. Das Detailprogramm ist unter www.gruen-schaffhausen.ch zu finden.

Ansprechperson:

Konrad Bruderhofer, Abteilungsleiter Stadtgrün
Telefon: +41 52 632 56 52
E-Mail: konrad.bruderhofer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. September 2019

Den Bäumen im Stadtwald haben die heissen Sommer zugesetzt

Von der Trockenheit 2018 und der vorhergehenden Jahre waren besonders der Kanton Jura, der Grossraum Basel und Teile des Kantons Schaffhausen stark betroffen. Auch im vergangenen Sommer war es wieder heiss und trocken. Das hat Folgen für die Bäume im Stadtwald: Viele Fichten sind geschwächt, Buchen drohen zu verdorren. Wie die Verantwortlichen bei Stadt und Kanton mit dieser Herausforderung umgehen, erläuterten sie anlässlich einer Medienorientierung vor Ort.

Die Regentropfen der vergangenen Tage täuschen über die tatsächliche Trockenheit hinweg. Die Böden sind nur oberflächlich befeuchtet. Die tieferen Schichten, dort wo sich das Wasser für die Bäume eigentlich befinden sollte, sind sehr trocken. Die Auswirkungen der geringen Niederschlagsmengen, der ungleich verteilten Regenperioden und insbesondere der trockene und heisse Sommer 2018 haben beim Baumbestand Spuren hinterlassen. Die Fichten sind geschwächt und werden durch den Borkenkäfer befallen, bei vielen Buchen verdorren die Äste.

Diese Situation ist eine grosse Herausforderung für die Forstmitarbeitenden. Ihre Arbeit konzentriert sich gegenwärtig hauptsächlich auf das Entfernen der Käferbäume, damit ein weitere Verbreitung verhindert werden kann, und auf das Fällen von Buchen und Eschen entlang von Strassen und stark begangenen Wegen, bei Grillplätzen und anderen Infrastruktureinrichtungen, damit die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet bleibt. Diese Arbeiten sind sehr aufwändig und anspruchsvoll. Die Motorsägen und Fahrzeuge sind im Dauereinsatz, die Holzlager übervoll und die Holzpreise sehr tief. Die Forstfachpersonen beschäftigen sich intensiv mit der Frage, wie sich der Wald längerfristig entwickeln kann. Ziel ist der Aufbau eines stabilen Baumbestandes mit einer grossen Artenvielfalt. So sollen die vielfältigen Funktionen des Waldes für die Natur und die Menschen auch zukünftig sichergestellt werden.

Beraten und sensibilisieren
Die kantonale Fachstelle berät die öffentlichen Waldeigentümer, 85 Prozent des Waldes sind öffentlicher Wald, und unterstützt die Waldeigentümer beispielsweise im Bereich der Forstschutzmassnahmen und bei der Wiederbewaldung mit Baumarten, denen die Trockenheit weniger zusetzt. Im Erfahrungsaustausch mit anderen Kantonen und durch die Unterstützung von angewandten Forschungsprojekten werden Erkenntnisse für die forstliche Praxis gewonnen, die den Waldeigentümern ebenso zu Gute kommen wie auch die von Bund und Kanton geleisteten finanziellen Beiträge. Der Kantonsrat hat am 2. September 2019 einer Vorlage betreffend finanzieller Unterstützung zur Bewältigung von Waldschäden zugestimmt.

Wer in den Wald geht, geht in die Natur. Künftig wird es mehr abgestorbene Bäume im Wald geben. Die Fachstellen empfehlen daher:
- aufmerksam zu sein in Gebieten mit vielen absterbenden Bäumen
- bei stärkerem Wind oder Gewittern den Wald zu meiden
- Absperrungen und Anordnungen des Forstpersonals strikt zu beachten.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Bruno Schmid, Kantonsforstmeister
Telefon: +41 52 632 73 51
E-Mail: bruno.schmid(at)ktsh.ch

Felix Guhl, Bereichsleiter Grün
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: felix.guhl(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. September 2019

Einsteigen bitte: Publikumsfahrten mit dem Schaffhauser Elektrobus

Vom 14. September bis 11. Oktober 2019 führen die Verkehrsbetriebe Schaffhausen Publikumsfahrten mit dem neuen Schaffhauser Elektrobus durch. Alle Fahrten sind öffentlich und kostenlos. Am 14. September wird der 18 Meter lange Gelenkbus auf dem Fronwagplatz präsentiert. Zudem bietet das neue Informationszentrum der VBSH an der Bahnhofstrasse allen Interessierten Informationen aus erster Hand.

Die Elektrobusse kommen. Nachdem der Grosse Stadtrat die Vorlage zur Einführung von Elektrobussen mit Schnellladesystem einstimmig verabschiedet hat, startet am Samstag, 14. September 2019 plangemäss der Pilotbetrieb. Im Rahmen des Pilotbetriebes kann sich die Schaffhauser Bevölkerung ein eigenes Bild vom neuen Elektrobus machen. Weiter werden im Rahmen des Pilotbetriebes technische Tests durchgeführt.

Gratis-Publikumsfahrten: Einsteigen und losfahren!
Der Schaffhauser Elektrobus ist vom 14. September bis 11. Oktober 2019 täglich unterwegs. Er verkehrt von Montag bis Freitag jeweils am Morgen und am Nachmittag auf dem normalen, städtischen Liniennetz jeweils ab Bahnhof Schaffhausen. Am Wochenende und zum Teil auch unter der Woche verkehrt der Bus auch auf den Regionalbuslinien oder zu einem speziellen Anlass. Alle Fahrten sind öffentlich und kostenlos. Startpunkt der Publifahrten ist in der Regel die Haltestelle an der Bahnhofstrasse (beim Hotel Bahnhof). Der Fahrplan mit allen Abfahrtszeiten und weitere Informationen finden Sie unter: www.vbsh-on-tour.ch.

Präsentation des neuen Elektrobusses auf dem Fronwagplatz
Am Samstag, 14. September 2019 wird der neue Elektrobus auf dem Fronwagplatz erstmals der Öffentlichkeit präsentiert, bevor er pünktlich um 13:30 Uhr ab Fronwagplatz zur ersten Publifahrt in die städtischen Quartiere und nach Neuhausen losfährt. Auf dieser Premierenfahrt wird der Bus am Kraftwerk halten, von wo der Strom für die Schaffhauser Elektrobusse kommt. Beim Kraftwerk werden die Gäste vom Stadtpräsidenten empfangen und sind zu einer kurzen Besichtigung Rheinkraftwerks eingeladen. Danach werden weitere Publikumsfahrten mit Start an der Bahnhofstrasse durchgeführt.

Spezialfahrten und -anlässe
Zu folgenden Terminen finden weitere Spezialanlässe statt:
 Samstag, 21. September 2019: Publifahrt an die Herblinger Chilbi
 Sonntag, 29. September 2019: Publifahrt ans Trottenfest Löhningen
 Samstag, 5. Oktober 2019: Präsentation in Neuhausen (SIG-Areal / Museum im Zeughaus)
 Sonntag, 6. Oktober 2019: Präsentation auf dem ‹Freien Platz›, Schifflände Schaffhausen
Alle Fahrten und Fahrpläne: www.vbsh-on-tour.ch

Pilotbus in den Schaffhauser Farben, Mitwirkungsverfahren für die Bestuhlung
Beim Pilotbus handelt es sich um einen Gelenkbus des Typs «ietram» von Irizar e-mobility mit einer Länge von 18 m. Der Bus wurde vom Bundesamt für Verkehr (BAV) vergangene Woche erfolgreich geprüft und ist damit für den Personenverkehr in der Schweiz zugelassen. Die VBSH haben in den vergangen Tagen mit dem Elektrobus erfolgreich umfassende Belastungstests auf dem gesamten Liniennetz durchgeführt. Dabei wurde der Bus mit Sandsäcken im Gesamtgewicht von sieben Tonnen beladen. Das äussere Erscheinungsbild des Busses wurde analog dem Markenauftritt der VBSH gestaltet in den Farben Weiss, Gelb und Schwarz. Das Interieur des Busses entspricht noch nicht der Schaffhauser Ausführung. Selbstverständlich wird der Schaffhauser Elektrobus mit dem üblichen Fahrgastinformationssystem, Billettentwertern etc. ausgerüstet werden. Dies auch im Pilotbus umzusetzen wäre mit unverhältnismässigen Kosten verbunden gewesen, weshalb darauf verzichtet wurde. Für die Gestaltung der Sitze werden die Fahrgäste befragt. Zur Auswahl stehen Sitze aus Kunststoff, die bisherige Bepolsterung mit Stoff und Holzstühle, wie sie in Trams üblich sind.

VBSH-Informationszentrum für Informationen aus erster Hand
Parallel zu den öffentlichen Publifahrten informieren die VBSH im speziell dafür eingerichteten Informationszentrum an der Bahnhofstrasse 34 (zwischen Postomat und Swisscom-Shop). Hier können Interessierte Wissenswertes rund um die VBSH erfahren und bekommen Hintergrund-informationen zum Elektrobusprojekt von Fachleuten aus erster Hand. Das Informationszentrum ist während der Publikumsfahrten von Montag bis Freitag, 09.00 bis 12.15 Uhr und 13.15 bis 17.00 Uhr geöffnet, am Donnerstag bis 20 Uhr.
Im Informationszentrum kann auf den verschiedenen Sitzen probegesessen und darüber abgestimmt werden

Leise und sauber durchs Quartier
Elektrobusse rechnen sich aufgrund der speziellen Topografie und der Linienführung in Schaffhausen nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich. Dank sauberem Wasserkraftstrom aus dem eigenen Rheinkraftwerk fahren unsere Busse CO2-frei und die Wertschöpfung bleibt in Schaffhausen. Elektrobusse sind zudem leise und produzieren keine Abgase in den Quartieren. Sie sind deshalb eine gute Investition in die Schaffhauser Lebensqualität.

Volksabstimmung am 17. November 2019
Am 2. Juli 2019 hat das Schaffhauser Stadtparlament der Einführung von Elektrobussen einstimmig zugestimmt. Aufgrund der Wichtigkeit dieses Entscheides wurde der Beschluss freiwillig der Volksabstimmung unterstellt. Die städtische Stimmbevölkerung entscheidet am 17. November 2019.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent, Präsident der Verwaltungskommission VBSH
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Bruno Schwager, Geschäftsführer VBSH
Telefon: +41 52 644 20 10
E-Mail: bruno.schwager(at)vbsh.ch

 

Medienmitteilung vom 13. September 2019

Stefan Oetterli neu in der Theaterkommission

Stefan Oetterli ist vom Stadtrat neu in die Theaterkommission gewählt worden. Die Ersatzwahl wurde nötig, da Walter Hotz als bisheriger Vertreter des Grossen Stadtrats in der Theaterkommission aus dem Grossen Stadtrat zurückgetreten ist. Der Theaterkommission gehört jeweils ein Mitglied des Grossen Stadtrats an.

Ansprechperson:

Jens Lampater, Bereichsleiter Kulturdienst
Telefon: +41 52 632 52 86
E-Mail: jens.lampater(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. September 2019

Schulpräsidentin tritt zurück

Katrin Huber hat ihren Rücktritt als Schulpräsidentin per 31. Januar 2020 eingereicht. Sie hat das Amt seit 2009 inne. In dieser Zeit hat sie unter anderem massgeblich bei der Einführung der Schulsozialarbeit an den städtischen Schulen, bei der Strukturreform Vorsteher+ sowie der Einführung der ersten Schulinsel an einer Schule auf Stadtgebiet mitgewirkt.

Im Bildungsbereich stehen in den nächsten Jahren und Monaten die mögliche Einführung von Schulleitungen und ein sinnvolles Umsetzungskonzept der integrativen Schulform auf der Agenda. Katrin Huber hat sich entschlossen, das Schulpräsidium abzugeben, damit neue Kräfte bei der Entwicklung und Ausgestaltung dieser für die städtischen Schulen bedeutenden Themen wirken können.

Der Stadtrat dankt Katrin Huber bereits heute für ihr jahrelanges, grosses Engagement für die städtischen Schulen.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Katrin Huber, Schulpräsidentin
Telefon: +41 52 632 54 39
E-Mail: katrin.huber(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. September 2019

Vernehmlassung zum Richtplan Siedlung Hemmental

Die Bevölkerung ist eingeladen, im Rahmen einer Vernehmlassung ihre Meinung zur zukünftigen räumlichen Entwicklung von Hemmental einzubringen. Am 25. September 2019  findet ein entsprechender Informationsabend zum Richtplan Siedlung Hemmental statt.

Mit dem Richtplan Siedlung wird aufgezeigt, wie sich Hemmental als ehemaliges Bauerndorf weiter entwickeln soll. Dabei wird festgelegt, wo in Zukunft zusätzlich gebaut werden darf und welche Bedeutung die Freiräume haben. Gemeinsam mit dem Richtplan Siedlung für die Stadt Schaffhausen bildet der Richtplan Siedlung Hemmental die Grundlage für die Revision einer gemeinsamen Bau- und Zonenordnung.

Bei der Erarbeitung des Richtplans wurde auch eine Umwandlung der Gewerbezone in eine Wohnzone geprüft. Diese Prüfung wurde im Vertrag über den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Schaffhausen und Hemmental vereinbart. Basierend auf einer Gesamtabwägung der öffentlichen und privaten Interessen ist die Gewerbezone im vorliegenden Entwurf des Richtplans ist die Gewerbezone im gleichen Umfang erhalten, wie im aktuellen Zonenplan ausgewiesen. Das in einem Zeitraum von rund 15 Jahren vorgesehene Wachstum der Bevölkerung um 100 bis 150 Personen soll durch eine intensivierte innere bauliche Verdichtung ermöglicht werden.

Im Anschluss an den Informationsabend, zu welchem die Bevölkerung von Hemmental, Gewerbetreibende, Vereine und Verbände eingeladen sind, läuft die Vernehmlassungsfrist. Bis zum 26. Oktober besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen zum Richtplan Siedlung einzureichen.

Der Informationsabend findet am Mittwoch, 25. September um 18:30 Uhr in der Turnhalle Hemmental statt. Die Veranstaltung ist öffentlich. Auch Medienschaffende sind herzlich willkommen.

Der Richtplan Siedlung Hemmental ist ab dem 26. September 2019 auf der Internetseite der Stadtplanung Schaffhausen einsehbar (www.stadt-schaffhausen.ch/Stadtplanung.3095.0.html).

Ansprechperson:

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. September 2019

Neue Farbe für den Munotturm

In den nächsten Wochen wird das Holzwerk des Munotturms saniert. Dabei wird das Holzwerk restauriert und erhält einen neuen Anstrich. Zudem wird beim Dach der ordentliche Unterhalt vorgenommen. Ende dieser Woche wird mittels eines Pneukrans das Material angeliefert. Danach wird der Turm für die Sanierung eingerüstet. Die Arbeiten sind witterungsabhängig und dauern voraussichtlich bis Ende Oktober. 

Ansprechperson:

Bruno Rüegger, Projektleiter Hochbauamt
Telefon: +41 52 632 53 83
E-Mail: bruno.rueegger(at)stsh.ch

Stellungnahme des Stadtrats zur Volksabstimmung vom 22. September 2019

Neuer Schulraum für ein wachsendes Quartier

Die Sanierung und Erweiterung des Schulhauses «Kreuzgut» ist dringend notwendig, sowohl aus schulischer wie auch aus baulicher Sicht. Das heute bestehende Schulhaus wurde 1954 erstellt und vor 35 Jahren erweitert. Seit dieser Erweiterung wurden keine grösseren Investitionen mehr getätigt. Entsprechend müssen verschiedene Bauteile und die Haustechnik ersetzt werden. Neben der dringenden Sanierung ist aber auch eine Erweiterung unumgänglich. Durch die rege Bautätigkeit in Herblingen sind sowohl das Schulhaus «Kreuzgut», wie auch das benachbarte Schulhaus Hohberg an, beziehungsweise über ihrer Kapazitätsgrenzen gelangt und es stehen nicht mehr genügend Räume für den Schulunterricht zur Verfügung.

Mit der Sanierung und Erweiterung des Schulhauses «Kreuzgut» erhält Herblingen eine Schulanlage, welche die heutigen Anforderungen und Vorgaben an einen Schulbetrieb erfüllt. Künftig werden im Schulhaus «Kreuzgut» 14 Klassenzimmer sowie Gruppenräume und weitere Räume für den Fachunterricht zur Verfügung stehen. Ein neuer Mehrzweckraum steht für Schulprojekte und für Veranstaltungen mit mehreren Klassen zur Verfügung, er kann aber auch von externen Vereinen genutzt werden und bietet so der gesamten Herblinger Bevölkerung einen Mehrwert. Neu wird im «Kreuzgut» auch die städtische Tagesschule des Quartiers untergebracht. Diese befindet sich aktuell im Schulhaus «Hohberg». Durch den Umzug der Tagesschule ins «Kreuzgut», können gleichzeitig die Platzprobleme im «Hohberg»-Schulhaus gelöst werden. Die Tagesschule wird neu auf 24 Kinder ausgelegt, damit der gesteigerte Bedarf abgedeckt werden kann. Nach dem Umbau und der Erweiterung ist das Schulhaus hindernisfrei und erfüllt die Anforderungen an das Behindertengleichstellungsgesetz. Eine neue Wärmedämmung verringert den Energiebedarf und verbessert, zusammen mit einer Komfortlüftung, das Klima im Gebäude.

Den Investitionskosten von 4.79 Mio. Franken für die Sanierung des bestehenden Schulhauses und 7.41 Mio. Franken für die Erweiterung der Schulanlage steht somit ein grosser Mehrwert gegenüber. Der Bedarf an weiterem Schulraum im Quartier Herblingen und die Notwendigkeit, das Schulhaus «Kreuzgut» zu sanieren war auch bei der Beratung im Grossen Stadtrat unbestritten. Der Stadtrat empfiehlt ihnen, dem Verpflichtungskredit für die Sanierung und Erweiterung des Schulhauses «Kreuzgut» über brutto 12.2 Mio. Franken zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrats
Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent und Dr. Katrin Bernath, Baureferentin

Medienmitteilung vom 29. August 2019

Stadtrat stellt Vorlage zur Entwicklung des Kammgarnareals vor

Der Stadtrat hat die Rahmenkreditvorlage zur Entwicklung des Kammgarnareals an den Grossen Stadtrat verabschiedet. Das Kammgarnareal wird mit einem neuen, vielfältigen Nutzungsmix im Westflügel und mit der Neugestaltung des Kammgarnhofs aufgewertet und belebt. Das Areal bietet für die Bevölkerung und die ganze Region künftig einen bedeutenden Mehrwert in wirtschaftlicher, kultureller und städtebaulicher Hinsicht. Teil der Vorlage ist der Verkauf des 2. und 3. Obergeschosses des Kammgarn Westflügels an den Kanton. Dort soll die Pädagogische Hochschule Schaffhausen (PHSH) einziehen.

Nach der Schliessung der «Hallen für Neue Kunst» stehen der Stadt grosszügige Räumlichkeiten mit besonderem Ambiente in den alten Fabrikhallen zur Verfügung. Der Stadtrat hat nun die Rahmenkreditvorlage zur Entwicklung des Kammgarnareals an den Grossen Stadtrat verabschiedet. Das Areal wird mit einem neuen, vielfältigen Nutzungsmix im Westflügel und mit der Neugestaltung des Kammgarnhofs deutlich aufgewertet und bietet für die Bevölkerung und die ganze Region künftig einen bedeutenden Mehrwert in wirtschaftlicher, kultureller und städtebaulicher Hinsicht. Als Hotspot des öffentlichen Lebens soll das Kammgarnareal die südliche Altstadt spürbar beleben. Diese Vision hat der Stadtrat unter Berücksichtigung der Ergebnisse des öffentlichen Mitwirkungsprozesses in der Erarbeitung des Projekts verfolgt und daraus ein ausgewogenes und breit abgestütztes Nutzungskonzept entwickelt.

Attraktiver Nutzungsmix und Aufwertung des Kammgarnhofs
Voraussetzung für die neue Nutzung der Räumlichkeiten im Westflügel der Kammgarn ist eine Sanierung des kompletten Gebäudes auf den Stand eines Edelrohbaus. Im Erdgeschoss (EG) und 1. Obergeschoss (OG) des sanierten Gebäudes werden die Bibliothek, die Ludothek sowie ein auf die Bedürfnisse abgestimmtes gastronomisches Angebot Platz finden. Daneben bleibt Platz für innovative Unternehmen, die von der kreativen Nachbarschaft des Kammgarnareals profitieren. Das 2. und 3. OG sollen an den Kanton verkauft werden, der die Geschosse der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (PHSH) zur Verfügung stellt. Die PHSH wird im Wettbewerb um Studierende vom attraktiven Standort in der Altstadt  nahe des Rheins, dem aufgewerteten Areal mit Campus-Charakter und den Synergien mit der Bibliothek profitieren. Als Gegengeschäft zum Kauf der beiden Stockwerke plant der Stadtrat, dem Kanton das Areal des Pflegezentrums Geissberg (rückgebaut) als strategische Landreserve abzukaufen.

Sollte sich der Einzug der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen nicht realisieren lassen, stehen die beiden Stockwerke für eine wirtschaftliche Nutzung zur Verfügung, die zu den anderen Nutzungen des Gebäudes passt. Im 4. OG sollen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung ein oder mehrere Unternehmen aus der Design- und Kreativwirtschaft oder der Informations- und Kommunikationsindustrie angesiedelt werden.

Der Kammgarnhof wird neu gestaltet und aufgewertet. Dies wird entscheidend zur Belebung des Areals beitragen. Künftig werden im Kammgarnhof Grünflächen als Erholungsräume sowie eine Fläche für Veranstaltungen Platz finden. Damit der heute als Parkplatz dienende Hof umgestaltet werden kann, wird eine einstöckige Tiefgarage mit ca. 100 Parkplätzen gebaut. Die IWC wird sich zur Hälfte an den Baukosten für diese Tiefgarage beteiligen und im Gegenzug die Hälfte der Parkplätze erhalten. Auch soll das Areal mit einem neuen Durchbruch einen direkten Zugang zur Klosterstrasse erhalten.

Für die Entwicklung des Kammgarnareals beantragt der Stadtrat einen Rahmenkredit von 31.24 Mio. Franken. Weiter beantragt er den Verkauf zweier Geschosse an den Kanton für 9.6 Mio. Franken. Durch den Verkauf der beiden Geschosse, die Mitfinanzierung der Tiefgarage durch die IWC und Entnahmen aus dem Stadtentwicklungs- und Parkplatzfonds liegen die von der Stadt zu tragenden Nettoinvestitionen bei 14.88 Mio. Franken.

Meilenstein in der Stadtentwicklung
Bei der Entwicklung des Kammgarnareals handelt es sich um ein Generationenprojekt, welches einen Meilenstein in der Stadtentwicklung darstellt. Die Aufwertung dieses Schlüsselareals am Rhein ist eine einmalige Chance, um einen bedeutenden Mehrwert für die Bevölkerung zu erzielen. Der Stadtrat ist überzeugt, dass die Entwicklung des Kammgarnareals eine einzigartige und nachhaltige Investition in die Zukunft von Stadt und Kanton Schaffhausen ist.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. August 2019

Briefliche Stimmabgabe wird erleichtert

Diese Änderungen gelten das erste Mal für die bevorstehenden Abstimmungen vom Sonntag, 22. September 2019. Damit setzt die Stadt Schaffhausen zum einen die Anliegen einer Volksmotion um, welche die Einführung von vorfrankierten Zustellkuverts verlangte, um mehr Demokratie zu ermöglichen. Zum anderen wird die Änderung des kantonalen Wahlgesetzes vollzogen, welche eine Verlängerung der Leerungszeit der Gemeindebriefkästen verlangt.

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen müssen ab sofort ihr Zustellkuvert für die briefliche Stimmabgabe nicht mehr selbst frankieren. Sie erhalten neu vorfrankierte Zustellkuverts, welche für die briefliche Stimmabgabe genutzt werden können. Das Zustellkuvert muss jedoch rechtzeitig aufgegeben werden, so dass es bis am Samstag vor dem entsprechenden Abstimmungssonntag bei der Stadtverwaltung eintrifft. Neu ist zudem, dass der Briefkasten der Stadtverwaltung im Stadthaus an der Krummgasse 2 auch am Abstimmungssonntag selbst um 11 Uhr nochmals geleert wird. Bisher mussten die Kuverts für die briefliche Stimmabgabe bis spätestens am Samstag um 12 Uhr eingeworfen werden.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel-Kolb, Stadtschreiberin a.i.
Telefon: +41 52 632 52 22
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. August 2019

Budget 2020: Steuerfuss bleibt bei 93 %

Der Stadtrat hat das Budget 2020 präsentiert. Der Steuerfuss bleibt in Respektierung der Steuerfussabstimmung unverändert bei 93 %. Dank ausserordentlichen Budgetkürzungen und der überdurchschnittlichen Beanspruchung von Fonds ist es dem Stadtrat gelungen, die Erfolgsrechnung nahezu ausgeglichen zu gestalten. Die Erfolgsrechnung schliesst mit -0.8 Mio. Franken (0.3 % des Gesamtaufwandes) mit einer roten Null. Im Finanzplan zeigt sich die gezielt gesteigerte Investitionstätigkeit des Stadtrats. Verschiedene grosse und für Schaffhausen wichtige Projekte haben Vorlagenreife erlangt oder sind bereits in der Umsetzung. Die Finanzierung dieser Grossprojekte ohne unverhältnismässige Neuverschuldung wird zur grossen finanzpolitischen Herausforderung der städtischen Politik.

Das Budget 2020 ist mit der klaren Zielvorgabe einer ausgeglichenen Erfolgsrechnung und dem Steuerfuss von 93 % entstanden. Eine Erhöhung des Steuerfusses erachtet der Stadtrat nach dem eindeutigen Ergebnis des Steuerfussreferendums als politisch nicht opportun. Im März 2019 hatten 68.6 % der Stimmbevölkerung gegen eine Erhöhung des Steuerfusses auf 96 % gestimmt.

Ausgeglichene Erfolgsrechnung dank Budgetkürzungen
Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Defizit von -0.8 Mio. Franken (0.3 % des Gesamtaufwandes) mit einer roten Null. Dieses Ergebnis konnte nur dank umfassender Budgetkürzungen gegenüber dem Rohbudget und der überdurchschnittlichen Beanspruchung von Fonds erreicht werden.
Dabei mussten folgende nicht oder nur beschränkt beeinflussbare, exogene Faktoren kompensiert werden:
 - höhere Beiträge für Krankenkassen-Prämienverbilligung: 1.0 Mio. Franken
 - höhere Abgeltung an die VBSH: 1.2 Mio. Franken
 - tiefere Steuererträge bei den natürlichen sowie juristischen Personen: 7.4 Mio. Franken (u.a. wegen STAF und der Praxisänderung beim Verpflegungsabzug)
Im Vorjahresvergleich steigt der Personalaufwand in der Gesamtbetrachtung um 2.5 Mio. Franken (gegenüber Budget 2019). Mit dem Budget 2020 werden neue Stellen im Gesamtpensum von
2'100 % beantragt. Dem gegenüber stehen eine direkte Gegenfinanzierung für 150 Stellenprozente im Bereich der Schulsozialarbeit sowie heute bereits bekannte Pensenreduktionen von 570 % in verschiedenen Bereichen. Bei den neu beantragten Pensen fällt die vom Grossen Stadtrat beschlossene Einführung des Berufspiketts der Feuerwehr mit 1‘030 Stellenprozenten ins Gewicht.
Der Sachaufwand steigt gegenüber Vorjahresbudget um 3.5 Mio. Franken. Für den baulichen und betrieblichen Unterhalt in der Erfolgsrechnung ist mit 6.3 Mio. Franken (-0.1 Mio. Franken gegenüber Vorjahr) ein tiefer Wert eingesetzt. Diverse Unterhaltsarbeiten wurden auf Folgejahre verschoben. Die Sanierungsquote erreicht im Budgetjahr dennoch 2.7 %, weil in der Investitionsrechnung überdurchschnittlich hohe Investitionen mit Sanierungscharakter getätigt werden.

1.0 % Lohnsummenentwicklung und ein zusätzlicher Ferientag
Im Umfeld anspruchsvoller Finanzen beantragt der Stadtrat eine individuelle Lohnsummenentwicklung von 1.0 %. Dies ist das Minimum, um Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern bei der Stadt eine Lohnentwicklungsperspektive zu gewähren.
Darüber hinaus beantragt der Stadtrat die finanziellen Mittel für einen zusätzlichen Ferientag für alle Mitarbeitenden zwischen 21 und 49 Jahren. Damit haben alle Mitarbeitenden der Stadt mindestens 25 Tage (5 Wochen) Ferien. Mit dem Mindestanspruch von fünf Wochen Ferien kann die Stadt auch in einem finanziell herausfordernden Jahr ein positives Signal im immer anspruchsvolleren Arbeitsmarkt aussenden.

10.3 Mio. Franken neue Investitionskredite
Mit dem Budget 2020 werden Investitionen von netto 10.3 Mio. Franken beantragt. Die grössten Investitionsbereiche sind Tiefbau (netto 5.1 Mio. Fr.), Schulen (3.1 Mio. Fr.) und Sport (3.0 Mio. Fr.).
Die grössten Einzelinvestitionen im Budget 2020 sind:
 - Komplettersatz beider Eispisten auf der KSS: 2.8 Mio. Franken
 - Sanierung Küche im Alterszentrum Kirchhofplatz: 2.5 Mio. Franken
 - Grundsanierung Bachturnhalle: 1.3 Mio. Franken
 - Tanklöschfahrzeug für die Feuerwehr: 0.9 Mio. Franken

Neue Investitionsstärke
Der Stadtrat hat in dieser Legislatur zusammen mit dem Grossen Stadtrat die Investitionstätigkeit erheblich verstärkt. Verschiedene grosse und für Schaffhausen wichtige Projekte haben Vorlagenreife erlangt oder sind bereits in der Umsetzung.

2020 sind Nettoinvestitionen (inkl. Finanzvermögen) von 40.0 Mio. Franken geplant. In den Finanzplanjahren 2021 bis 2023 liegen die vorgesehenen Nettoinvestitionen auf Rekordniveau bei durch-schnittlich 43 Mio. Franken.
Folgende Investitionsprojekte haben bereits Vorlagenreife erlangt oder sind bereits in Umsetzung:
 - Stadthausgeviert (inkl. Verwaltungsneubau)
 - Entwicklung Kammgarnareal
 - Aufwertung Rheinuferstrasse
 - Gesamtsportanlage Schweizersbild
 - Erweiterung Schulhaus Kreuzgut
Zu folgenden Projekten sind Vorlagen mit Volksabstimmung geplant:
 - Aufwertung Bahnhofstrasse
 - Neubau KSS Hallenbad
 - Magazin Grün Schaffhausen im Birch
 - Duraduct
 Ersatzneubau Turnhalle Steig

Investitionsstärke bringt Herausforderung bei der Finanzierung
Kehrseite der Medaille mit den höheren Investitionen ist der erhöhte Finanzierungsbedarf. In einer politischen Würdigung kommt der Stadtrat zum Schluss, dass nach den vergangenen Jahren mit hohem Schuldenabbau und tiefen Investitionen eine massvolle, investitionsbedingte Neu¬ver¬schul-dung verantwortbar ist.
Um ein strukturelles Defizit in den Folgejahren zu verhindern, sind aus heutiger Sicht Massnahmen notwendig. Der Stadtrat wird die finanzielle Situation im ersten Halbjahr 2020 analysieren und mit dem Budget 2021 eine Neubeurteilung vornehmen.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobiltelefon: +41 79 330 74 75
Email: daniel.preisig(at)stsh.ch

Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
Tel. +41 52 632 52 55
Email: gianni.dallavecchia(at)stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Tel. +41 52 632 52 42
Email: ralph.kolb(at)stsh.ch

Link zum Budget 2020 und Finanzplan 2020 - 2023

Medienmitteilung vom 23. August 2019

Rheinschulhaus soll im Baurecht abgegeben werden

Der Stadtrat legt dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zum Rheinschulhaus vor. In der Vorlage beantragt der Stadtrat die Abgabe des Rheinschulhauses an die aktuelle Mieterin «Stiftung Forum für Weiterbildung» im Baurecht. Die Liegenschaft gehört zum städtischen Finanzvermögen. Der Verkaufspreis beträgt 2.675 Mio. Franken. Durch die Abgabe kann die unkommerzielle Stiftung den Stiftungszweck langfristig sichern, was auch im Interesse der öffentlichen Hand ist. Die Stiftung ist Trägerin der Schule für berufliche Aus- und Weiterbildung (SBAW), welche Programme für Stellensuchende (Programm «Jobjäger») und junge Berufseinsteiger (Programm «Ready 4 Business») anbietet. Die Stadt erhält durch die Baurechtsabgabe einen Geldzufluss, welcher mithilft, die anstehenden Grossprojekte zu finanzieren.

Die Baurechtsabgabe ist mit einem Vorkaufsrecht abgesichert. Sofern das Gebäude für andere Zwecke als den Stiftungszweck genutzt wird, hat die Stadt das Recht, den vorzeitigen Heimfall herbeizuführen. Weiter wurde vertraglich vereinbart, dass die Stiftung den Hof als Pausenhof nutzen kann und die Stadt den Hofbereich im Rahmen der zweiten Etappe der Aufwertung der Rheinuferstrasse neugestalten kann. Die Stiftung hat darüber hinaus zugesichert, die bestehenden Mietverträge mit der Polizeimusik, der Knabenmusik Schaffhausen, Boki Tissi und dem KV Schaffhausen weiterzuführen.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

René Schmidt, Schulleiter SBAW, Schule für berufliche Aus- und Weiterbildung
Telefon: +41 79 774 97 87
E-Mail: rene.schmidt(at)sbaw.ch

Medienmitteilung vom 21. August 2019

Drei städtische Abstimmungen am 17. November 2019

Am Sonntag, 17. November 2019 gelangen in der Stadt Schaffhausen drei Vorlagen zur Abstimmung. Das städtische Stimmvolk entscheidet an dem Abstimmungssonntag über die Entwicklung des Stadthausgevierts, die Einführung von Elektrobussen mit Schnellladesystem und einen Zusatzkredit für den Neubau Werkhof SH POWER. Die Abstimmungstermine wurden vom Stadtrat festgelegt. Am gleichen Datum wird im Kanton Schaffhausen über das Kantonale Parkgesetz abgestimmt.

Der Grosse Stadtrat hat am 2. Juli 2019 neben dem Kredit für die Entwicklung des Stadthausgevierts auch die nötigen finanziellen Mittel gesprochen, die eine Baurechtsabgabe zur Entwicklung des nördlichen Teils des Stadthausgevierts auch ohne Verwaltungsneubau ermöglichen würden (Verpflichtungskredit für bauliche Massnahmen über 1.28 Mio. Franken). Die Referendumsfrist hierfür ist unbenutzt abgelaufen. Dieser Kredit wird nicht benötigt, wenn die Sanierung und Erweiterung der Verwaltungsliegenschaften des Stadthausgevierts vom Volk angenommen wird.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel-Kolb, Stadtschreiberin a.i.
Telefon: +41 52 632 52 22
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. August 2019

Einführung der Verlängerung der VBSH-Linie 5 in Herblingen verzögert sich aufgrund eines Rekurses

Die Verlängerung der VBSH-Linie 5 in Herblingen bis Schlossweiher kann nicht wie geplant auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2019 eingeführt werden. Grund dafür ist ein Rekurs, welcher den rechtzeitigen Bau des Buswendeplatzes und der Haltestellen verhindert.

Die Schaffhauser Stimmbevölkerung hat am 24. September 2017 mit 78 % Ja-Stimmen die Vorlage "Mehr öV für Herblingen" angenommen. Seither arbeiten die Stadt, Tiefbau Schaffhausen und die VBSH mit Hochdruck an der Umsetzung. Mit dem Start der Linie 9 auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2018 konnte der erste Teil des Liniennetzausbaus bereits umgesetzt werden. Die neue Linie verbindet den Ebnat mit dem Herblingertal, dem Bahnhof Herblingen und den Einkaufszentren.

Herzstück des vom Volk beschlossenen Liniennetzausbaus ist die Verlängerung der Linie 5 bis in das Quartier Trenschen. Dazu sind ein Wendeplatz an der Thayngerstrasse (Haltestelle Schlossweiher) und verschiedene neue Haltestellen notwendig. Die Haltestellen und der Wendeplatz werden von Tiefbau Schaffhausen im Auftrag des Baureferats erstellt. Gegen das Bauprojekt der neuen Haltestellen ist ein Rekurs erhoben worden, welcher auch nicht im persönlichen Gespräch bereinigt werden konnte. Die Behandlung dieses Rekurses ist aktuell hängig beim Regierungsrat.

Aufgrund der bisherigen Verzögerung ist zum heutigen Zeitpunkt klar, dass die Linienverlängerung bis Schlossweiher nicht wie geplant auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2019 realisiert werden kann. Die Stadt, Tiefbau Schaffhausen und die VBSH haben Verständnis für den Unmut bei den Fahrgästen und im Quartier Trenschen, wo die Einwohnerinnen und Einwohner schon lange auf die Linienverlängerung warten. Die Dauer des Rechtsmittelverfahrens ist nicht im Einflussbereich der für das Projekt zuständigen Stellen bei Stadt, Tiefbau Schaffhausen und VBSH. Diese setzen aber alles daran, die Linienverlängerung nach Abschluss des laufenden Rechtsmittelverfahrens möglichst rasch zu realisieren. Frühester möglicher Einführungstermin ist Frühling 2020.

Ansprechperson:

Marcel Seelhofer, Leiter Betrieb VBSH

Projektleiter «Mehr öV für Herblingen»
Telefon: +41 52 644 20 40
marcel.seelhofer(at)vbsh.ch

Medienmitteilung vom 19. August 2019

Städtische Schulen: Ergebnisse der Organisationsanalyse liegen vor

Der Stadtschulrat hat gemeinsam mit dem Stadtrat Ende 2018 eine Organisationsanalyse der städtischen Schulen, inklusive Schulamt, in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen nun vor. Stadtrat und Stadtschulrat haben heute über das weitere Vorgehen informiert.

Der Stadtschulrat hat zusammen mit dem Stadtrat Ende 2018 eine Organisationsanalyse der städtischen Schulen, inklusive Schulamt, in Auftrag gegeben. Mit der Durchführung der Analyse wurde die Firma altra vista GmbH aus Schwerzenbach beauftragt. Sie hat Ende Mai 2019 ihren Bericht vorgelegt. Mit der Analyse wurden zentrale Erkenntnisse zuhanden der politischen Entscheidungsgremien erarbeitet, die Grundlage für weitere Entschiede bilden. An seiner Klausurtagung anfangs Juni hat der Stadtschulrat gemeinsam mit einer Delegation der Schulvorsteherinnnen und Schulvorsteher unter der Leitung der altra vista GmbH den Bericht analysiert und nächste Schritte beschlossen. In weiteren Workshops wurden die Handlungsfelder auch unter Berücksichtigung der Postulate von Diego Facchani «Lehrer sollen wieder Schule geben dürfen!» und Urs Tanner «Neugestaltung und Attraktivierung des Stadtschulrats» festgelegt. An einer Medienkonferenz sind heute die Resultate der Organisationsanalyse sowie die eingeleiteten Massnahmen und die geplanten weiteren Schritte präsentiert worden.

Der Stadtschulrat und der Stadtrat setzen sich dafür ein, dass die städtischen Schulen für Schulkinder und Lehrkräfte attraktiv bleiben. Ein gut funktionierendes Schulsystem und engagierte Lehrpersonen sind für Gesellschaft und Wirtschaft - und somit für die künftige Entwicklung der Stadt - von zentraler Bedeutung.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Katrin Huber, Schulpräsidentin
Telefon: +41 52 632 54 39
E-Mail: katrin.huber(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. August 2019

Gemeinsame Planung des Transformationsgebiets «Herblingertal»

Die Stadt und die Georg Fischer Finanz AG gehen die Planung des Transformationsgebiets «Herblingertal» unter Federführung der Stadtplanung gemeinsam an. Die Stadt hebt die Planungszone «Herblingertal» auf.

Im April 2019 hatte der Stadtrat die Planungszone «Herblingertal» für die Gebiete «Rootwise» und «Tüüftaal» erlassen, damit die Entwicklung in diesem Gebiet gemäss den Zielen der kantonalen und kommunalen Richtplanung erfolgen kann. In konstruktiven Gesprächen haben sich die Stadt Schaffhausen und die Georg Fischer Finanz AG («GF») als betroffene Grundeigentümerin auf eine Lösung für die Planungszone «Herblingertal» geeinigt. GF beteiligt sich unter Federführung der Stadtplanung an einer gemeinsamen Planung für das Transformationsgebiet «Herblingertal» gemäss kommunalem Richtplan. Die Planungszone wird aufgehoben und die beiden hängigen Baugesuche für Bauvorhaben auf dem Grundstück «Rootwise» (GB Nr. 21130) werden basierend auf den Vorgaben der geltenden Nutzungsplanung (Bauordnung, Zonenplan, Quartierplan) beurteilt. 

Weiter wurde vereinbart, dass GF der Stadt Schaffhausen den Teil des Grundstücks «Rootwise» verkauft, für den es noch keine Bebauungspläne gibt. Der Kaufpreis beträgt 4.4 Mio. Franken. Der Kaufentscheid erfolgte unter Anwendung des Rahmenkredites für Land- und Liegenschaftenkäufe durch den Stadtrat. Die Stadt erhält mit dem Kauf zusätzliches Bauland im Finanzvermögen für die gezielte Steuerung der Entwicklung im Herblingertal und für die Ansiedelung von Unternehmen im Rahmen der Wirtschaftsförderung.

GF begrüsst den Entscheid der Behörden zur Aufhebung der Planungszone und zu einer gemeinsamen Planung für das Transformationsgebiet «Herblingertal». Mit der Vereinbarung wurde der Grundstein für eine partnerschaftliche Entwicklung des Gebiets gemäss den übergeordneten Zielen der Richtplanung gelegt.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon : +41 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 14. August 2019

Die Stadt Schaffhausen erhält das Label «Grünstadt Schweiz»

Die Stadt Schaffhausen kann sich neu «Grünstadt Schweiz» nennen. Sie wurde mit der Silberauszeichnung des Labels der Vereinigung Schweizerischer Stadtgärtnereien und Gartenbauämter (VSSG/USSP) ausgezeichnet. Die Labelübergabe fand heute in feierlichem Rahmen auf dem Platz in Schaffhausen statt, welcher hierfür temporär begrünt wurde.

Die Stadt Schaffhausen hat sich um das Label «Grünstadt Schweiz» beworben, um die Anstrengungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Grünräume der Stadt auch gegen aussen aufzuzeigen. Diese Grünräume tragen massgeblich zur Lebensqualität einer Stadt bei. Um eine hohe Qualität der Grünräume zu erreichen, ist es wichtig, die öffentlichen Grünräume zu sichern, weiter zu entwickeln und diese nachhaltig zu unterhalten. Um das Label «Grünstadt Schweiz» zu erhalten, werden der Nutzen der urbanen Grünräume sowohl für die Bevölkerung und die Natur als auch die internen Prozesse begutachtet. Unter Federführung von Grün Schaffhausen hat die Stadt hierfür ein Dossier erarbeitet, in welchem aufgezeigt wird, wie die städtischen Grünflächen bewirtschaftet werden. Dieses wurde von Experten eingesehen und im Rahmen eines Audits vor Ort geprüft.

Nun liegt das Ergebnis vor: Die Stadt Schaffhausen erhält das Label «Grünstadt Schweiz» in der Auszeichnung Silber, womit ein hoher Standard und der Erfolg des bisherigen Engagements bestätigt werden. Als besondere Stärken der Stadt Schaffhausen werden der Richtplan Siedlung und das Freiraumkonzept als zwei strategische Instrumente genannt, welche die zentralen Ziele von Grünstadt Schweiz umfassend berücksichtigen und behördenverbindlich verankern. Seit Jahrzehnten werden das öffentliche Grün und Schulhausumgebungen grösstenteils nach ökologischen Grundsätzen bewirtschaftet. Die Auditoren würdigen auch die persönliche und lebendige Unternehmenskultur von Grün Schaffhausen und die Zusammenarbeit und Kooperation mit Verbänden, Organisationen und der Bevölkerung. Kurze und unkomplizierte Wege tragen dazu bei, pragmatische und praxiserprobte Lösungen umzusetzen.


Der Bericht der Experten zeigt aber auch auf, wo Verbesserungspotenziale bestehen. Projekte zur Entsiegelung und Massnahmen, die Bodenversiegelung nachhaltig zu steuern, sollen verstärkt angegangen werden. Da private Grundstücke den grössten Anteil des Stadtgebiets  ausmachen, ist die Förderung von ökologisch wertvollen Grünräumen durch entsprechende Beratung wichtig. Merkblätter und Richtlinien für Bauherrschaften sollen überarbeitet und im Zuge der Revision der Bauordnung sollen sowohl quantitative als auch qualitative Zielvorgaben verstärkt berücksichtigt werden. Weiter liefert der Bericht Hinweise zur Optimierung der internen Prozesse.

Schaffhausen ist mittlerweile die fünfte Schweizer Gemeinde, welche sich mit dem Label «Grünstadt Schweiz» zertifizieren konnte. Die von «Grünstadt Schweiz» geprüften Massnahmen sind mit dem Bundesamt für Umwelt koordiniert und fügen sich in die Biodiversitätsstrategie des Bundes ein.

Das Label wurde heute Nachmittag im Rahmen einer Feier durch Daniel Oertli, Vizepräsident der VSSG überreicht, nachdem Stadtpräsident Peter Neukomm, Baureferentin Katrin Bernath und Felix Guhl, Bereichsleiter Grün Schaffhausen die Bemühungen von Schaffhausen für eine grüne Stadt gewürdigt hatten. Bereits im Vorfeld wurde der Platz für die Übergabe des Labels temporär begrünt. Begleitend zu dem Anlass werden im Konventhaus die verschiedenen Bereiche des Schaffhauser Grünraums aufgezeigt. Besucherinnen und Besucher können ihre grüne Stadt bewerten. Die Ausstellung im Konventhaus kann noch bis Ende August besichtigt werden.

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Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Felix Guhl, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: felix.guhl(at)stsh.ch

Website: www.stadt-schaffhausen.ch

Informationen zur «Grünstadt Schweiz» siehe unter:
www.gruenstadt-schweiz.ch/de/

Die Ausstellung im Konventhaus, Platz 3 in Schaffhausen ist von
Donnerstag 15.08.19 bis Samstag 31.08.19 wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag von 11.00 bis 18.00 Uhr
Samstag von 11.00 bis 16.00 Uhr

Das Konventhaus ist frei zugänglich.
Für Auskünfte ist am Samstag 17.08.19 und Samstag 24.08.19 eine Fachperson anwesend.

Medienmitteilung vom 13. August 2019

Ergebnisse der Sprachstanderhebung 2019

Im Rahmen des Projekts Frühe Deutschförderung führte die Stadt Schaffhausen im Januar 2019 eine erste Sprachstanderhebung bei Vorschulkindern durch. 37 Prozent aller dabei erfassten Kinder verfügen über unzureichende Deutschkenntnisse und erhielten mittlerweile eine Empfehlung zum Besuch einer Förderinstitution.

Die Sprachstanderhebung erfolgte im Januar 2019. Angeschrieben wurden insgesamt 334 Familien mit Kindern im Alter zwischen 2½ und 3½ Jahren. Der Rücklauf der Fragebögen betrug rund 90 Prozent und lag damit für das erste Jahr über den Erwartungen der Projektleitung und des Bildungsreferates. Die Auswertung der Fragebögen erfolgte an der Fakultät für Psychologie der Universität Basel. Insgesamt wurde bei 37% aller erfassten Kinder (108 Kinder) ein Sprachförderbedarf festgestellt. Knapp die Hälfte davon verfügen über nahezu keine Deutschkenntnisse und scheinen mit der deutschen Sprache noch nicht oder kaum in Kontakt gekommen zu sein.

Die Stadt Schaffhausen sprach für alle Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen erstmals eine Förderempfehlung aus. Damit profitieren diese Kinder ab August 2019 von subventionierten Sprachförderplätzen. Den entsprechenden Eltern wurde geraten, ihre Kinder an mindestens zwei Tagen in der Woche in einer auf Sprachförderung spezialisierten Kindertagesstätte oder Spielgruppe anzumelden. Nebst der erwähnten Sprachförderung für die Kinder steht die Elternbildung im Fokus der integrativen Bestrebungen. An einem ersten Informationsabend Ende Mai wurden der Zweitspracherwerb und Fördermöglichkeiten zu Hause thematisiert. Die Kindertagesstätten und Spielgruppen verzeichnen aufgrund der Empfehlungen vermehrt Anfragen von fremdsprachigen Familien. Genaue Zahlen zu erfolgten Anmeldungen sind zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht verfügbar.

Das Frühförderprojekt soll den Kindern den Eintritt in den Kindergarten erleichtern und als Folge die Lehrpersonen und Klassen entlasten. Die Programmteilnahme ist für die Schaffhauser Familien vorerst freiwillig. Eine rechtliche Verankerung wird während der Projektphase geprüft. Die Stadt Schaffhausen rechnet in den nächsten Jahren mit einer wachsenden Nachfrage an Sprachförderplätzen. Dies bedingt möglicherweise die Überarbeitung des aktuellen Subventionsmodells für Spielgruppen. Zurzeit prüft die Stadt mit Hilfe einer externen Beratungsstelle mögliche Varianten.

Zusammenfassend beurteilt die Stadt Schaffhausen die erste Sprachstanderhebung als gelungen. Die Frühe Deutschförderung stösst auf positive Resonanz bei der Bevölkerung. Erste Erkenntnisse über die Wirkung der Fördermassnahmen werden im Herbst 2020 erwartet, wenn die ersten «Kinder aus dem Sprachförderprogramm» den Kindergarten besuchen. Das zeitlich begrenzte Pilotprojekt läuft bis Ende 2022. Hernach wird, gestützt auf eine Evaluation, eine Verordnung an den Grossen Stadtrat GSR verfasst. Bereits jetzt kann festgestellt werden, dass ein grosser Handlungsbedarf besteht. Das Projekt ist als bildungs- und gesellschaftspolitisch sehr wichtig einzustufen.

Für voraussichtlich Ende 2019 ist eine Medienkonferenz geplant, um über den weiteren Projektverlauf zu informieren.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Kathrin Borer, Projektleiterin Frühe Deutschförderung
Telefon: +41 52 632 53 51
E-Mail: kathrin.borer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 8. August 2019

Yvonne Waldvogel wird neue Stadtschreiberin

Der Stadtrat hat Yvonne Waldvogel per 1. September 2019 zur neuen Stadtschreiberin ernannt. Yvonne Waldvogel ist seit Dezember 2013 als Stadtschreiber-Stellvertreterin und Rechtsberaterin des Stadtrats für die Stadt tätig.

Lic. iur. Yvonne Waldvogel ist vom Stadtrat per 1. September 2019 zur neuen Stadtschreiberin gewählt worden. Bereits seit Juni dieses Jahres übt sie die Funktion interimistisch aus.

Im Dezember 2013 hat Yvonne Waldvogel ihre Funktion als Stadtschreiber-Stellvertreterin und Rechtsberaterin des Stadtrats angetreten. Yvonne Waldvogel hat in Schaffhausen die Kantonsschule besucht und anschliessend in Zürich Jurisprudenz studiert. Nach dem Studienabschluss war sie beim kantonalen Arbeitsamt, bei der Stadtkanzlei und am Kantonsgericht tätig. Bereits von 2008 bis 2010 arbeitete sie als Rechtsberaterin für den Stadtrat. Danach war Yvonne Waldvogel am Kantonsgericht tätig und unterrichtete an der Handelsschule des KV Schaffhausen und am Bildungszentrum für Wirtschaft in Weinfelden allgemeines Recht und Arbeitsrecht. Im Juni 2012 erlangte Yvonne Waldvogel das Anwaltspatent des Kantons Schaffhausen.

Yvonne Waldvogel ist ausgezeichnet für die Funktion der Stadtschreiberin qualifiziert. Sie bringt beste Voraussetzungen für ihre neue Aufgabe mit und ist aufgrund ihres jahrelangen Einsatzes als Rechtsberaterin und stellvertretende Stadtschreiberin mit den Verhältnissen bestens vertraut. Sie geniesst das Vertrauen und den Respekt von Stadtrat wie Verwaltung und mit ihrer Wahl kann Kontinuität im Team sichergestellt werden. Der Stadtrat freut sich auf die noch engere Zusammenarbeit und wünscht Yvonne Waldvogel in ihrem neuen Amt viel Erfolg.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. Juli 2019

Stadt testet Abfalltrennung auf dem Fronwagplatz

Ab heute testet die Stadt auf dem Fronwagplatz einen sogenannten Sorterhai, wie ihn auch die SBB im Einsatz hat. Dabei handelt es sich um einen Abfallsammelbehälter, in dem Papier-, PET-, Aluminium- und Kehrichtabfälle getrennt eingeworfen werden können. Die vermehrte Verpflegung im öffentlichen Raum – vor allem bei schönem Wetter – verursacht mehr Abfall. Mit der getrennten Sammlung von Abfällen können die Wertstoffe wieder verwendet werden, das Recycling schont die natürlichen Ressourcen. Da der Sorterhai grösser ist als die üblichen Abfallbehälter, erhofft sich die Stadt auch, dass er weniger häufig geleert werden muss. Gegenwärtig müssen die Abfallbehälter in der Innenstadt zwei Mal täglich geleert werden.

Die Stadt will zwei Monate lang die Akzeptanz und Nutzung des Trennsystems testen. Mit dem Pilotversuch wird das Anliegen eines Postulats (Optimierung bei der Abfalltrennung) aufgenommen, das vom Grossen Stadtrat überwiesen wurde. Über eine definitive Einführung werden die politischen Organe nach der Pilotphase entscheiden.

Ansprechperson:
Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. Juli 2019

Schlössliweg 6-10 zur Baurechtsvergabe ausgeschrieben

Die Stadt Schaffhausen schreibt die Wohnliegenschaft am Schlössliweg 6-10 mit 18 Wohnungen zur Abgabe im Baurecht aus. Am einfach gehaltenen Vergabeverfahren sind gemeinnützige Wohnbauträger zugelassen. Die Abgabe erfolgt mit dem Ziel, die Liegenschaft durch eine Wohnbaugenossenschaft zu entwickeln und attraktiven, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen.

Der Grosse Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 7. Mai 2019 den Stadtrat zur Vergabe der Liegenschaft im Baurecht ermächtigt und beauftragt. Die Baurechtsvergabe erfolgt im Rahmen der städtischen Viersäulenstrategie zur Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus.

Link zu den Unterlagen:
http://www.stadt-schaffhausen.ch/immobilien

Ansprechperson:

Lukas Rams, Abteilung Immobilien
Telefon: +41 52 632 54 26
E-Mail: lukas.rams(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. Juni 2019

Stephan Leu folgt auf Walter Hotz

Walter Hotz tritt per 30. Juni 2019 als Mitglied des Grossen Stadtrats zurück. Von seinem Rücktritt hat der Stadtrat Kenntnis genommen und dankt Walter Hotz für die geleisteten Dienste. Auf der Liste 1 der SVP rückt Stephan Leu nach. Er ist vom Stadtrat für den Rest der Amtsdauer 2017/2020 in den Grossen Stadtrat als gewählt erklärt worden.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin a.i.
Telefon: +41 52 632 52 22
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. Juni 2019

Frist für Rückmeldungen zur Testplanung Vordere Breite wird verlängert

Die Ausstellung "Vordere Breite - Ergebnisse Testplanung", die vom 29.05.2019 bis 21.06.2019 im Alterszentrum Breite, Haus Wiesli stattgefunden hat, ist auf grosses Interesse gestossen. Die Frist für die Rückmeldungen aus der Bevölkerung wird daher bis Freitag, 26. Juli 2019 verlängert.
Die Rückmeldungen können per Mail an stadtplanung(at)stsh.ch oder per Post an Stadtplanung Schaffhausen, Kirchhofplatz 19, Postfach 1000, 8201 Schaffhausen gerichtet werden.

Link zu den Unterlagen: http://www.stadt-schaffhausen.ch/index.php?id=3095

Medienmitteilung vom 27. Juni 2019

Start in die zweite Phase der Neugestaltung der Rheinuferstrasse

Die Bauarbeiten für die Neugestaltung des Rheinufers sind auf Kurs. Aufgrund der langen Regenperiode im April und Mai konnten gewisse Arbeiten, wie z.B. Abdichtungen nicht wie geplant ausgeführt werden. In der Zwischenzeit sind die dadurch entstandenen Verzögerungen wieder wettgemacht worden und alle Arbeiten liegen im Terminplan.

Besondere Herausforderungen bei der Neugestaltung der Rheinuferstrasse stellen die Sanierungsarbeiten an der Kragplatte dar, welche über den Rhein hinausragt. Für diese Arbeiten sind schwimmende Plattformen im Rhein im Einsatz. Auf die Sicherheit der Arbeitenden legen die Bauleitung und die ausführende Bauunternehmung grossen Wert. Bis anhin ist der gesamte Baustellenbetrieb unfallfrei verlaufen.

Folgende Arbeiten konnten seit dem Baubeginn im März gemacht werden:
- Straffung der Mauer Pegelkammer Mühlentor zur Verbesserung der Sicht der Velofahrenden
- Betonsanierung der Personenunterführung Mühlentor
- Sanierung der Kragplatte bis zur Personenunterführung Mühlentor
- Gas- und Wasserleitungen in der Decke der Personenunterführung Mühlentor
- Neue Stützmauern im Bereich Mühlentor
- Elektroleitungen im Bereich Mühlentor
- Böschung Kammgarn und Winkelmauer
- Kanalisation im Knoten Klosterstrasse
- Werkleitungen im Bereich Kammgarn: Abwasser, Lichtsignal-Anlage, Beleuchtung

Ansprechpersonen:
Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau Stadt Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch 

Marius Andrioaei, Projektleiter Verkehr und Infrastrukturbau, Tiefbau Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 70 58
E-Mail: marius.andrioaei(at)ktsh.ch

Daniel Schmid, Bauleitung
Wüst Rellstab Schmid AG, Schaffhausen
Telefon: +41 52 630 04 10
E-Mail: daniel.schmid(at)wrs-ing.ch

Website mit Medien-Bereich und Downloads:
www.rheinufer-sh.ch

Medienmitteilung vom 25. Juni 2019

Der Munot erhält eine neue Beleuchtung

Die Beleuchtung des Munot wird zeitgemässer und umweltschonender. Zudem soll das Wahrzeichen der Stadt besser in Szene gesetzt werden. Der Stadtrat hat deshalb einem neuen Beleuchtungskonzept zugestimmt, das jetzt schrittweise umgesetzt wird. Der Grosse Stadtrat hat den Kredit für die Umsetzung mit dem Budget 2019 genehmigt. Die Arbeiten beginnen Mitte August.

Die heutigen Quecksilberdampflampen der Munotbeleuchtung sind seit 2015 europaweit verboten. Das bedeutet, dass beschädigte Lampen durch neue Systeme ersetzt werden müssen. Der Stadtrat will nun die gesamte Munotbeleuchtung erneuern. Bei dieser Gelegenheit soll auch das Wahrzeichen der Stadt insgesamt in ein besseres Licht gesetzt werden. Das Hochbauamt liess deshalb von einem Lichtplanungsbüro ein Konzept für eine neue Munotbeleuchtung erstellen, das innerhalb von zwei Jahren schrittweise umgesetzt werden soll. Erneuert werden die Aussenbeleuchtung, die Beleuchtung der Kasematten, des Reitschnecks und der Zinnen. Den Kredit für die Umsetzung hat der Grosse Stadtrat mit dem Budget 2019 bewilligt. In einer ersten Etappe wird ab Mitte August die Aussenbeleuchtung angepasst.

Mit dem neuen Beleuchtungskonzept wird die Lichtverschmutzung reduziert und der Energieverbrauch gesenkt. Die Lichtsituation wird insgesamt verbessert, da mit den GOBO-Strahlern und den LED-Leuchten weniger Streulicht erzeugt wird. Es wurde darauf geachtet, dass die Hirsche im Munotgraben und auch durchfliegende Fledermäuse so wenig wie möglich von Streulicht gestört werden.

Die Betriebszeiten im Aussenbereich entsprechen denen der öffentlichen Beleuchtung. Neu wird das Munotglöcklein beleuchtet, wenn die Munotwächterin die Glocke läutet. Die Kaponieren werden nur zu besonderen Anlässen beleuchtet. In die Umsetzung des Projekts sind SH POWER, der Bereich Hochbau, der Denkmalschutz, der Natur- und Umweltschutz sowie der Munotverein involviert.

SH POWER

Unternehmenskommunikation

+41 52 635 14 68

medien(at)shpower.ch

Medienmitteilung vom 20. Juni 2019

Familienzentrum lädt zum Sommerfest ein

Liegestühle, Palmen, Meeresrauschen und Gelati: Das Familienzentrum der Stadt Schaffhausen lädt am 26. Juni 2019 Gross und Klein zum Sommerfest ein.

Wer am Mittwoch, 26. Juni 2019 zwischen 13 und 19 Uhr in der Vordergasse unterwegs ist, wird bei der Kirche St. Johann unmittelbar in Ferienstimmung geraten. Die Stabsstelle Quartierentwicklung inszeniert Strandatmosphäre mit einem Vintage-Caravan, Palmen, italienischen Canzoni, Sand und Wasser zum Spielen. Ob grosse oder kleine Stadtbewohnerin, unterwegs als Tourist oder auf dem Weg von der Arbeit: alle sind eingeladen, einen Moment oder auch ein paar Stunden zu verweilen und zu entspannen. Für den kulinarischen Genuss sorgen Sommerdrinks, Grilladen und Gelati.Für Kinder sind Aktivitäten wie Schiffli bauen, Planschen, Sändele und Seifenblasen geplant.

Die Veranstaltung findet nur bei trockenem Wetter statt. Das Verschiebedatum ist der 3. Juli, 13 bis 19 Uhr. Am Tag der Veranstaltung bleibt das Familienzentrum geschlossen.

Ansprechperson:

Barbara Raulf, Betriebsleitung Familienzentrum
Telefon: +41 52 632 58 08
E-Mail: barbara.raulf(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Juni 2019

Turm der Steigkirche vorübergehend ohne Uhr

Im Zuge einer Fassadenrenovation müssen nächste Woche bei der Steigkirche die Zifferblätter der Turmuhr demontiert werden. In diesen Tagen wird das Kirchengebäude eingerüstet.

Die Motoren der Zeiger der Uhr am Turm der Steigkirche sind mehr als 30 Jahre alt und mittlerweile störungsanfällig. Zudem sind die Zifferblätter verwittert und müssen neu vergoldet werden, weshalb sich im Rahmen einer Fassadenrenovation auch die nötige Restauration der Uhr anbietet. Die Renovationsarbeiten werden so gestaltet, dass die am Turm brütende Dohlenkolonie nicht gefährdet wird. Sobald die Arbeiten beendet sind, werden auch die Zifferblätter wieder montiert und wird die Uhr wieder von weither sichtbar sein. Nicht beeinträchtigt von der Renovation sind die Glocken der Steigkirche. Diese werden auch ohne Uhr normal weiter schlagen.

Ansprechperson:

Corinne Wanner, Dipl. Arch. ETH / Projektleiterin
Telefon: +41 52 632 53 77
E-Mail: corinne.wanner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Juni 2019

Zukunft der Musikschule Schaffhausen sichern

Zur langfristigen finanziellen Sicherung der Musikschule Schaffhausen (MKS) will die Stadt Schaffhausen die Liegenschaft an der Rosengasse 26 kaufen. Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine entsprechende Vorlage.

Der Stadtrat beabsichtigt den Kauf der Liegenschaft an der Rosengasse 26, um sicherzustellen, dass die Räumlichkeiten auch in Zukunft durch die Musikschule genutzt werden können. Weiter gilt es klare Verhältnisse bei den Zuständigkeiten zu schaffen. Der Kaufpreis von 2.2 Mio. Franken entspricht der Höhe der auf dem Gebäude lastenden Hypothekarschuld, welche von der Stadt übernommen wird. Die Stadt als Eigentümerin wird der Musikschule die Räumlichkeiten für den Unterricht zum Marktpreis vermieten. Weiter gewährt die Stadt der Musikschule einen jährlichen Betriebsbeitrag, der in einer Leistungsvereinbarung definiert wird und sich an der Höhe der Marktmiete für die genutzten Räumlichkeiten orientiert. Damit entsteht für die Musikschule keine finanzielle Mehrbelastung. Beibehalten werden mit dieser Lösung die Unterstützungsbeiträge der Werner Amsler Stiftung, welche bis ins Jahr 2030 zugesichert sind.

Bereits in den vergangenen Jahren bewilligte die Stadt wiederholt Beiträge für anstehende Unterhalts- und Sanierungskosten für die Räumlichkeiten der Musikschule. Da sich abzeichnete, dass die Musikschule auch in Zukunft nicht in der Lage sein wird, für den Liegenschaftsunterhalt aufzukommen, drängte sich eine Neuorganisation der Zuständigkeiten entsprechend der organisatorischen Realität auf. Als Eigentümerin der Liegenschaft wird die Stadt den Unterhalt nicht nur finanzieren, sondern auch planen und durchführen. Damit entfallen die heute bestehenden Abgrenzungsprobleme.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Juni 2019

Bauabrechnung Neubau Kindergarten Herblingen liegt vor

Der Schaffhauser Stadtrat hat die Bauabrechnung für den Neubau des Kindergartens «Herblingen» zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet. Mit Gesamtkosten von 2.248 Mio. Franken wurde der bewilligte Kredit eingehalten. Der Kanton beteiligte sich mit 310'100 Franken an dem Neubau.

Im November 2015 hatte die Stimmbevölkerung einem Kredit von 2.258 Mio. Franken zugestimmt. Die Bauabrechnung zeigt, dass der bewilligte Kredit eingehalten werden konnte. Nachdem im September 2016 der Baustart erfolgte, konnte ein Jahr später der neue Doppelkindergarten im Herblinger Zentrum eingeweiht werden. Das Gebäude umfasst zwei Kindergarteneinheiten mit gemeinsam genutzten Nebenräumen. Durch höhendifferenzierte Raumzonen bietet das Gebäude unterschiedliche Bereiche zum gemeinsamen Unterricht wie auch für ein individuelleres Spiel. Mit dem Bau des Kindergartengebäudes wurde nicht nur auf die Bedürfnisse der Kinder Rücksicht genommen, sondern auch auf die Bedürfnisse der Dorfbewohner eingegangen. So kann die Aussenanlage bei Grossanlässen im Quartier weiterhin als Festwiese für die Öffentlichkeit genutzt werden.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Juni 2019

Gebühren für Bestattungen werden angepasst

Der Stadtrat hat das «Reglement über die Gebühren des Bestattungsamtes und der Friedhöfe der Stadt Schaffhausen» überarbeitet. In den letzten Jahren sind die Betriebs- und Unterhaltkosten für Bestattungen sowie die Einkaufspreise für Material gestiegen. Um die höheren Kosten zu decken, wurden die Gebühren angepasst und moderat erhöht. Zudem war eine Überarbeitung der Gebührenordnung im Hinblick auf die Gräberarten nötig, da immer mehr Bestattungen in Gemeinschaftsgrabanlagen stattfinden und die Anzahl der Einzelgräber tendenziell abnimmt. Neu werden auch bei den Gemeinschaftsgrabanlagen die Unterhaltsgebühren ausgewiesen. Diese wurden zudem leicht erhöht, so dass die Kosten für den Unterhalt der Gemeinschaftsgrabanlagen wieder gedeckt werden können.

Ansprechpersonen:

Gianni dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
Telefon: +41 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia(at)stsh.ch

Konrad Bruderhofer, Abteilungsleiter Stadtgrün
Telefon: +41 52 632 56 52
E-Mail: konrad.bruderhofer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. Juni 2019

Offizielle Einweihung Erweiterungsbau Schulhaus Breite

Am Samstag, 15. Juni 2019, wird mit einem Tag der offenen Tür das neue Breite-Schulhaus der Bevölkerung übergeben. Die Bevölkerung ist eingeladen, die neuen Räumlichkeiten zu erkunden.

Nach einer knapp zweijährigen Bauphase konnten die Schülerinnen und Schüler bereits nach den Sportferien ihre neuen Schulräume beziehen. Jetzt ist es an der Zeit, den Erweiterungsbau SHED des Breite-Schulhauses auch noch offiziell einzuweihen. SHED steht für eine Dachkonstruktion, welche in den neuen Klassenzimmern optimale Lichtverhältnisse garantiert. Diese stehen am Samstag ebenso zur Besichtigung offen wie auch die Aula oder die Horträume. Neben neuen Klassenzimmern und einem Lehrerbereich bietet der Erweiterungsbau auch Räumlichkeiten für ausserschulische Betreuungsangebote, einen auch von Vereinen nutzbaren Mehrzweckraum und einen attraktiven neuen Pausen- und Aussensportplatz. Damit führt der Neubau auch zu einer Aufwertung des Quartiers. Schon nach nur wenigen Monaten hat sich die erweiterte Anlage zum Treffpunkt für Jung und Alt entwickelt. 

An dem Festakt werden Baureferentin Dr. Katrin Bernath, Bildungsreferent Dr. Raphaël Rohner und Schulpräsidentin Katrin Huber die Entstehungsgeschichte des Erweiterungsbaus sowie die Bedeutung des neuen Schulraumes aufzeigen. Erziehungsdirektor Christian Amsler wird die Grussworte des Kantons überbringen. Auch die Schülerinnen und Schüler der Breiteschule wirken aktiv am Tag der offenen Tür mit. Im Rahmen einer von den Lehrpersonen der Breiteschule organisierten Projektwoche bereiten sie verschiedene Einlagen vor und empfangen die Besucherinnen und Besucher mit einer «Kunst, Klang, Körper»-Installation, Volkstänzen oder einem Schülertheater. Mit einem Riesen-Memory und einer Murmelbahn wird der Pausenplatz in eine Spielstrasse umgewandelt. Für das leibliche Wohl sorgt eine Festwirtschaft. Der offizielle Festakt beginnt um 10 Uhr. Bis um 16 Uhr können die neuen Schulräume erkundet werden.  

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. Juni 2019

Sportanlage «Schweizersbild» soll aufgewertet werden

Das Gebiet «Schweizersbild - Birchrüti» hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Die steigende Nutzung und verschiedene Bedürfnisse machen einen Ausbau der Sport- und Erholungsanlagen notwendig. Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat deshalb in seiner Vorlage ein Gesamtkonzept zur Aufwertung der Sportanlage «Schweizersbild». Die Infrastruktur soll verbessert, erneuert und optimiert werden, damit eine intensivere Nutzung möglich ist.

Das Gebiet «Schweizersbild - Birchrüti» hat in den letzten Jahrzehnten grosse Veränderungen erfahren. Nach der Erstellung des Schulhauses «Gräfler» mit Schulsportanlagen in den 1970er Jahren wurde ab den 90er Jahren eine vielfältige Sportinfrastruktur errichtet. So entstanden 1993/94 ein Fussballplatz und eine erste private Sporthalle. 2004 folgte ein weiteres Fussballfeld und in den Jahren 2010/11 der Neu- und Ausbau des privaten Nationalen Handball-Trainings- und Leistungszentrums Schaffhausen (NHTLZ). Die Anlage bietet der Schule, verschiedenen Sportvereinen und Individualsportlern ein vielfältiges Angebot.

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat in seiner Vorlage ein Gesamtkonzept zur Aufwertung der Sportanlage «Schweizersbild». Mit dem ausgearbeiteten Projekt sollen die Einrichtungen ergänzt und leistungsfähiger gemacht werden. Es sind Massnahmen aus dem Fussballkonzept, dem Spielplatzkonzept und Anforderungen der Sportverbände eingeflossen.

Folgende Massnahmen sind vorgesehen:
• Bau eines neuen Garderobengebäudes mit Mehrzweckraum als Ersatz für die bestehenden, aber nicht ausreichenden Garderoben in der «Schweizersbildhalle» und als Ersatz der Clubhausbaracke
• Umbau eines Naturrasenfussballfeldes in ein Kunstrasenfeld (gemäss Fussballkonzept 2017)
• Aufwertung der Fussballinfrastruktur (Beleuchtung, Bewässerung)
• Erstellung eines Spielplatzes (gemäss Spielplatzkonzept 2012)
• Umbau des schlecht genutzten Allwetterplatzes in eine Beachvolleyballanlage
• Bau einer Finnenbahn
• Erstellung natürlicher Vernetzungselemente zur Anbindung der ökologisch wertvollen Umgebung des «Gräfler»-Schulhauses an die angrenzende Landschaft

Für die Aufwertung der Sportanlage «Schweizersbild» mit diesen Massnahmen beantragt der Stadtrat einen Kredit von 6.31 Mio. Franken. Die Umsetzung ist in drei Etappen im Zeitraum zwischen 2020 und 2022 geplant. Das Gesamtgebiet wird zielgerichtet und etappiert weiterentwickelt, die ökologisch wertvollen Vernetzungsstrukturen werden erhalten und aufgewertet.

Mit den Sanierungen und dem Ausbau der Sportanlage «Schweizersbild» wird der Mangel an Garderoben behoben und die Nutzbarkeit der Plätze erhöht. Damit wird dem steigenden Bedarf verschiedener Sportvereine entsprochen. Zudem werden Verbesserungen für den Individual- und den Schulsport sowie eine Aufwertung der Wohnqualität für die Quartierbevölkerung erreicht. Mit dem Einbezug der Sportvereine und des Quartiervereins konnte ein breit abgestütztes, bedarfsgerechtes Projekt entwickelt werden.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 29. Mai 2019

Neugestaltung Rheinuferstrasse: Nächste Bauphasen und Umstellungen in der Verkehrsführung

Seit anfangs März laufen die Bauarbeiten an der Rheinuferstrasse. Mit Beginn der Bauphase 2 ab Freitag, 7. Juni 2019, wird die Verkehrsführung für den Langsamverkehr umgestellt. Die Uferpromenade wird zwischen Kraftwerk und Rhybadi bis zum Ende der Bauzeit im Mai 2021 für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Velos gesperrt. Die Rheinuferstrasse selber bleibt für den motorisierten Verkehr während der ganzen Bauzeit geöffnet. Der Zugang zur Rhybadi ist während der gesamten Bauzeit gewährleistet.

Die Bauarbeiten zur Neugestaltung und Sanierung der Rheinuferstrasse verlaufen nach Plan. In der Nacht vom 6. auf den 7. Juni 2019 wird die Verkehrsführung für die Bauphase 2 umgestellt. Die dazu nötigen Markierungsarbeiten können nur bei trockener Witterung ausgeführt werden, bei Regenwetter kann sich der Termin verschieben.

Umleitung Fuss- und Veloweg durch die südliche Altstadt
Bis Ende des Bauprojektes im Mai 2021 wird die Rheinufer-Promenade zwischen Kraftwerk und Rhybadi für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Velos gesperrt. Der Fussgänger- und Veloverkehr wird zwischen Kraftwerk und Schifflände über die Rheinstrasse / Klosterstrasse / Münsterplatz / Moserstrasse umgeleitet. Die Umleitungen sind signalisiert.

Die Umleitung gilt auch für den Rheinradweg, der normalerweise über die Rheinufer-Promenade führt und im Sommer von vielen Velotouristen befahren wird. Während der Radsaison muss deshalb in der südlichen Altstadt mit viel Veloverkehr gerechnet werden. Mit Beginn der zweiten Bauphase wird auch die Personenunterführung Mühlentor für den Langsamverkehr wieder geöffnet. Um die Sicherheit beim Engpass Neustadt – Frauengasse zu erhöhen, wird das südliche Trottoir der Rheinstrasse für die Fussgängerinnen und Fussgänger verbreitert.

Zufahrt zur Altstadt und zu den Parkhäusern gewährleistet
Für den motorisierten Verkehr bleibt die Rheinuferstrasse während der gesamten Bauzeit geöffnet. Im ganzen Baustellenbereich gilt Tempo 30. Die Einfahrt in die Klosterstrasse und die Ausfahrt in die Rheinuferstrasse sind möglich. Die Zufahrt zu den Parkhäusern Herrenacker und Herrenacker Süd ist gewährleistet. Zusätzlich ist die Rheinstrasse einspurig vom Mühlentor Richtung Parkhäuser für den Verkehr geöffnet. Beim Engpass zwischen Neustadt und Frauengasse wird neu eine Tempo-30-Beschränkung eingeführt und der Autoverkehr ist nur im Einbahnsystem in Richtung Frauengasse möglich. Die Anlieferung mit Lastwagen über die Klosterstrasse ist unverändert möglich. Die Ausfahrt erfolgt über den Münsterplatz und die Moserstrasse.

Die Automobilisten und LKW werden aufgefordert, im Bereich Rheinstrasse – Klosterstrasse – Münsterplatz besonders vorsichtig zu fahren und auf Fussgänger und Velofahrer Rücksicht zu nehmen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Mini-Kreisel die üblichen Verkehrsregeln gelten; der Kreisverkehr hat Vortritt.

Anpassungen bei den Buslinien
Die Busse verkehren nach Fahrplan. Die Bushaltestelle Mühlentor ist temporär aufgehoben, die Bushaltestelle IWC wird provisorisch verschoben. Aufgrund der Baustelle kann es zu Verspätungen kommen.

Verkehrsregime unverändert bis Februar 2020
Bis im Februar 2020 (Bauphasen 2–5) ändert sich am Verkehrsregime im Bereich der Rheinuferstrasse nichts mehr. Lediglich die Fahrspuren auf der Rheinuferstrasse verschieben sich während der Bauzeit innerhalb der bestehenden Strasse. Zudem wird der Minikreisel innerhalb des Knotens Klosterstrasse verschoben. Die Verkehrsumstellungen werden unter Verkehr stattfinden; die Strasse muss nicht gesperrt werden. Es wird jeweils ein Verkehrsdienst aufgeboten.

Arbeiten während der Bauphasen 2–5, Juni 2019 bis Februar 2020
Bis Februar 2020 konzentrieren sich die Arbeiten weiterhin auf den Bereich zwischen Kraftwerk und Rhybadi. Schwerpunkte sind die Instandstellung der Kragplatten-Elemente sowie Strassen- und Werkleitungsarbeiten im Bereich Mühlentor – Kammgarn – IWC auf beiden Seiten der Rheinuferstrasse. Während der Bauzeit kann es zu Behinderungen und Wartezeiten kommen, insbesondere zu den gewohnten Stosszeiten am Morgen und späten Nachmittag. Bei einer Schliessung des A4-Tunnels käme erschwerend der ganze Durchgangsverkehr dazu. In diesem Fall werden Wartezeiten im Bereich der Rheinuferstrasse unumgänglich sein und Rückstaus als Konsequenz daraus sind möglich. Die Bauleitung und die beauftragte Unternehmung sind bestrebt, die Arbeiten speditiv auszuführen und allfällige Behinderungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Service-Website informiert über jeweilige Verkehrsführung
Während der insgesamt 11 Bauphasen muss die Verkehrsführung mehrmals geändert werden. Die aktuellsten Informationen zur Verkehrsführung und zu allfälligen Einschränkungen sind jeweils auf der eigens für das Projekt aufgeschalteten Service-Website www.rheinufer-sh.ch zu finden.

Ansprechpersonen:
Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat Stadt Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Daniel Schmid, Bauleitung, Wüst Rellstab Schmid AG, Schaffhausen
Telefon: +41 52 630 04 10
E-Mail: daniel.schmid(at)wrs-ing.ch

Website: www.rheinufer-sh.ch/medien

Stellungnahme des Stadtrates vom 29. Mai 2019

Stellungnahme des Stadtrates zur Petition «Baubewilligung für Erdogan-Moschee in Schaffhausen rückgängig machen»

Im Oktober 2018 ist beim Stadtrat die Petition «Baubewilligung für Erdogan-Moschee in Schaffhausen rückgängig machen» eingereicht worden. Mit der Petition forderten die Petenten den Rückzug der Baubewilligung für die Moschee. Der Stadtrat verzichtet auf die Umsetzung des Begehrens.

In der Stadt Schaffhausen wurde durch den Türkisch-Islamischen Kulturverein Schaffhausen ein Baugesuch für den Abbruch der bestehenden Baute und den Neubau einer Moschee am Schalterweg 10 gestellt. Im Rahmen des anhängig gemachten Verfahrens prüfte der Stadtrat als antragstellende Behörde zuhanden des Kantons als Entscheidinstanz die baurechtlichen Belange. Der vorgesehene Bau erfüllt sämtliche baulichen Vorschriften, weshalb der Stadtrat die Genehmigung des gestellten Gesuchs beantragte und der Kanton am 16. August 2017 die Baubewilligung erteilte. Da es sich bei einer Baubewilligung um eine polizeiliche Bewilligung handelt, hat der Verein wie jede andere Bauherrschaft einen Anspruch auf Erteilung einer Bewilligung, wenn die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Eine Verweigerung der Bewilligung ohne genügende Gründe und aufgrund von Spekulationen ist nicht zulässig. Darüber hinaus ist für den Bau einer Moschee sowie die damit verbundene Glaubensausübung keine Bewilligung notwendig.

Da sich der Stadtrat der sensiblen Thematik der freien Glaubensausübung mit Blick auf die Religionsfreiheit im Zusammenspiel mit der öffentlichen Erfüllung von sicherheitspolitischen Aufgaben (Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung) bewusst ist, hat er sich dennoch die notwendige Kenntnis über die Bauherrschaft verschafft. Der Verein bezweckt insbesondere die Integration aller Muslime in die schweizerische Wohnbevölkerung und schafft die dafür notwendige Infrastruktur. Er enthält sich dabei explizit jeder politischen Tätigkeit. Der Verein war bereits vor Einreichung des Baugesuches an besagtem Ort aktiv. Es haben sich aus der Aktivität keinerlei Beanstandungen ergeben. Aus diesen Gründen wurde das eingereichte Baugesuch in zustimmendem Sinne behandelt.

Auf eine Umsetzung des Begehrens verzichtet der Stadtrat aus den obengenannten Gründen.

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 29. Mai 2019

Zusatzkredit für Neubau Werkhof SH POWER

Die Stadt hat das Bauprojekt «Neubau Werkhof SH POWER» überarbeiten lassen. Durch eine Trennung des Gebäudes in zwei Nutzungseinheiten sowie Optimierungen in der Umgebungsgestaltung können weitreichende Kosteneinsparungen erzielt werden. Mit dem optimierten Projekt werden die Ziele des ursprünglichen Bauprojekts erreicht und die dringend notwendige Infrastruktur für SH POWER kann zeitnah bereitgestellt werden. Der Stadtrat beantragt dem Parlament, den für die Projektumsetzung nötigen Zusatzkredit über 1.42 Mio. Franken freiwillig dem Referendum zu unterstellen.

Am 5. Juni 2016 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für das Projekt «Neubau Werkhof SH POWER im Schweizersbild» einen Investitionskredit von 17.82 Mio. Franken mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 76.9 Prozent genehmigt. Bei der Ausführungsplanung ergaben die Überarbeitung und Aktualisierung des Kostenvoranschlags gegenüber dem genehmigten Kredit allerdings deutliche Mehrkosten. Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Stadtpräsident als Präsident der Verwaltungskommission der Städtischen Werke SH POWER (VK), gestützt durch die VK, die Baufreigabe verweigert und eine Klärung der sich abzeichnenden Mehrkosten in Auftrag gegeben.

Ziele des ursprünglichen Projekts erreichen
Bei der Überarbeitung und Optimierung des Projekts unter Federführung des Hochbauamtes der Stadt als Bauherrenvertreterin zeigte sich, dass eine vollständige Kompensation der Mehrkosten innerhalb des bewilligten Kredits nicht möglich ist. Jedoch konnten dank einer Trennung des Gebäudes in zwei Nutzungseinheiten (Büro und Werkhalle) sowie Optimierungen in der Umgebungsgestaltung bei vollständiger Wahrung von Zweck und Funktionalität des Werkhofs weitreichende Kosteneinsparungen erzielt werden. Sowohl der Stadtrat als auch die VK sind überzeugt, dass mit dem überarbeiteten Projekt die Ziele des ursprünglichen Projekts erreicht werden können und für SH POWER die dringend notwendige Infrastruktur zeitnah bereitgestellt werden kann. Die völlig unzureichenden Arbeitsbedingungen am Standort Lindli sind für die Mitarbeitenden kaum mehr zumutbar. Gleichzeitig wird mit dem neuen Werkhof die sinnvolle Möglichkeit eines internen Zusammenrückens verschiedener Bereiche von SH POWER geschaffen. Dies sowie die Nähe zu Tiefbau Schaffhausen am Standort Schweizersbild bieten die Chance zur Nutzung von erheblichen Synergien bei der Aufgabenerfüllung.

Zusatzkredit freiwillig dem Referendum unterstellen
Die Gesamtkosten des überarbeiteten Projekts belaufen sich auf 14.9 Mio. Franken, was Mehrkosten von 1.8 Mio. Franken gegenüber den ursprünglich bewilligten 13.1 Mio. Franken bedeutet. In diesen Mehrkosten enthalten sind sowohl im ursprünglichen Projekt nicht vorgesehene Eigenleistungen für die Bauherrentätigkeit des Hochbauamts (200'000 Franken) als auch die aufgrund der notwendig gewordenen Überarbeitung des Projekts doppelten Planerleistungen (380'000 Franken). Bei Letzteren handelt es sich um gebundene Kosten. Die Genehmigung der verbleibenden Mehrkosten von 1.42 Mio. Franken liegt in der Kompetenz des Grossen Stadtrats, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums. Der Stadtrat beantragt dem Parlament jedoch, den Zusatzkredit über 1.42 Mio. Franken zur Umsetzung des neuen Werkhofs SH POWER freiwillig dem Referendum zu unterstellen. Damit wird die politische Debatte nicht mit kontroversen Diskussionen über das Vorgehen zur Bewilligung des Zusatzkredites belastet.

Projekt soll zeitnah realisiert werden
Beim Neubau Werkhof SH POWER geht es um einen reinen Zweckbau, bei dem die Architektur nicht im Vordergrund steht, sondern die Funktionalität des Gebäudes. Diese bleibt in der überarbeiteten Version vollumfänglich gewahrt. Im kostenoptimierten Layout finden dieselben ca. 100 Arbeitsplätze von SH POWER Platz wie im ursprünglichen Projekt. Ziel und Zweck, die mit dem Bau erreicht werden sollen und die bei der Willensbildung im Vorfeld der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 im Zentrum standen, bleiben unverändert.

Der Stadtrat strebt eine möglichst zeitnahe Realisierung des überarbeiteten Projekts an. Mit einer Zustimmung zum Zusatzkredit wird verhindert, dass ein von Grund auf neues Projekt erarbeitet werden muss, was hohe Planungskosten und einen erheblichen Zeitbedarf zur Folge hätte. In der Zwischenzeit wären Investitionen am Standort Lindli notwendig, die wegen des antizipierten Umzugs in einen neuen Werkhof im Schweizersbild in den vergangenen Jahren aufgeschoben wurden. Zudem würde sich die Abgabe des Gaswerkareals am Lindli im Baurecht für eine Wohnraumnutzung, wie sie die Stimmberechtigten der Stadt am 5. Juni 2016 beschlossen haben, deutlich verzögern. 

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. Mai 2019

Peter Neukomm in Metropolitanrat gewählt

Die Metropolitankonferenz Zürich hat an ihrer letzten Versammlung am 24. Mai 2019 in Zürich Stadtpräsident Peter Neukomm in die neunköpfige Städte- und Gemeindekammer des Metropolitanrats gewählt.

Die Metropolitankonferenz Zürich ist schweizweite Vorreiterin in der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Städten und Gemeinden in einem grossstädtisch geprägten Raum. Sie bietet eine Plattform für den Informationsaustausch zwischen Kantonen und Gemeinden, realisiert Projekte in den Handlungsfeldern Lebensraum, Verkehr, Gesellschaft und Wirtschaft und setzt sich auf Bundesebene für die Anliegen des Metropolitanraums ein. Übergeordnete Ziele sind die Förderung der Lebensqualität sowie die Stärkung des Metropolitanraums Zürich als national und international herausragender Wirtschaftsstandort.

Die Metropolitankonferenz wurde 2009 in Frauenfeld gegründet. Mitglieder sind die acht Kantone Zürich, Aargau, Thurgau, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Zug und Luzern sowie rund 120 Städte und Gemeinden aus dem Metropolitanraum Zürich. Als Exekutive fungiert der Metrorat. Er besteht aus einer Kantonskammer, in welcher alle acht Kantone eine Vertretung haben. Der Kanton Schaffhausen wird durch Regierungsrat Christian Amsler vertreten. In der Städtekammer sind die Städte Zürich, Winterthur, Luzern, Wettingen, Frauenfeld, Rapperswil-Jona, Gossau und neu Schaffhausen vertreten. Die Stadt Schaffhausen vertritt in der Metropolitankonferenz auch die Stimmen der Schaffhauser Agglomerationsgemeinden Neuhausen am Rheinfall, Beringen und Thayngen.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 10
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. Mai 2019


Mobiler Quartiertreffpunkt geht auf Tour

Die Stabsstelle Quartierentwicklung der Stadt Schaffhausen schickt im Quartier Niklausen im Sommer 2019 einen mobilen Quartiertreffpunkt "auf Tour". Wenn die QuartierBar vorfährt, steht einem gemütlichen Abend unter freiem Himmel mit Quartier-Nachbarinnen und -Nachbarn nichts mehr im Weg. Das Projekt richtet sich in erster Linie an Bewohnende jeden Alters des Quartiers Niklausen; weitere Interessierte sind ebenfalls herzlich willkommen.

Vom 13. Juni - 12. September 2019 ist die QuartierBar im Quartier Niklausen sechs Mal an verschiedenen Standorten unterwegs. Ein schmucker Vintage-Caravan, Retro-Liegestühle, Sonnenschirme, ein paar Bistrotische, Picknickdecken, eine Spielkiste, leckere Drinks und ein Grill bieten den unkomplizierten Rahmen für gemütliche Nachbarschaftsabende im Quartier. Der Caravan ist ein liebevoll umgebauter Eriba Pan Familia mit Jahrgang 1972 und wird von eribar.ch vermietet. Die Quartierentwicklung konnte mit dessen Besitzern eine attraktive Kooperation für dieses Projekt eingehen.

Der Wunsch nach einer stärkeren Belebung des Quartiers Niklausen, insbesondere auch des Niklausenplatzes, wurde der Quartierentwicklung von der Bevölkerung bei einer Quartierbefragung in Zusammenarbeit mit dem Quartierverein Niklausen sowie auch im Rahmen des Projekts «Quartierbegehung für ein altersfreundliches Quartier Niklausen» zugetragen. Der städtische Legislaturschwerpunkt 2017-2020 «Attraktive Quartiere» sieht zudem den Aufbau und die Weiterentwicklung von Quartiertreffpunkten vor.

Mit dem Angebot «QuartierBar on Tour» antwortet die Quartierentwicklung auf das Bedürfnis der Quartierbevölkerung nach einer punktuellen Belebung und Förderung des sozialen Austauschs. Die mit der QuartierBar tourenden Mitarbeitenden der Quartierentwicklung haben die Möglichkeit, niederschwellig Anliegen aus dem Quartier aufzunehmen sowie die Erfahrungen mit einem temporären mobilen Begegnungsangebot für zukünftige Projekte dieser Art auszuwerten.

Die Tourdaten der QuartierBar im Überblick:
13. Juni 2019              17- ca. 20 Uhr Niklausenplatz
27. Juni 2019              17- ca. 20 Uhr Wendeplatz Im Eschengut 20
15. August 2019         17- ca. 20 Uhr Altes Bushäuschen Haltestelle Alpenblick
29. August 2019         17- ca. 20 Uhr Schulplatz Alpenblick, Wiese
5. September 2019     17- ca. 20 Uhr Wendeplatz Im Eschengut 20
12. September 2019   17- ca. 20 Uhr Altes Bushäuschen Haltestelle Alpenblick

Die Veranstaltungen finden nur bei trockenem Wetter statt.

Ansprechperson:

Sabina Nänny, Stabsstelle Quartierentwicklung
Telefon: +41 52 632 632 58 04

Medienmitteilung vom 24. Mai 2019

Stadtschreiberin verlässt die Stadt

Die Stadtkanzlei befindet sich seit 1. Juli 2018 unter der Leitung von Stadtschreiberin Sabine Spross. Da sich die Erwartungen und Vorstellungen der Stadtschreiberin und der Stadt über die Gestaltungsmöglichkeiten in dieser Funktion nicht deckten, hat Sabine Spross sich entschieden, die Stadt per 30. November 2019 zu verlassen. Ab Juni wird die stellvertretende Stadtschreiberin die Funktion ad interim übernehmen. Die Stelle wird wieder ausgeschrieben.

Der Stadtrat bedankt sich bei Sabine Spross für die geleisteten Dienste und wünscht ihr alles Gute für die Zukunft.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. Mai 2019

Abstimmungstermin Schulhaus «Kreuzgut», Sanierung und Erweiterung

Der Grosse Stadtrat hat die Vorlage Schulhaus «Kreuzgut», Sanierung und Erweiterung gutgeheissen. Der Stadtrat hat die Volksabstimmung auf den 22. September 2019 festgesetzt.

Ansprechperson:

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. Mai 2019

Sanierungsarbeiten am Schulhaus Bach erfolgreich abgeschlossen

Knapp zwei Jahre lang wurde das städtische Schulhaus Bach saniert. Rechtzeitig zum 150 Jahr Jubiläum sind die Arbeiten abgeschlossen worden.

Erbaut wurde das Schulhaus Bach zwischen 1867 und 1869. Zunächst wurde die Schule als Mädchenschule genutzt, später dann zogen gemischte Oberstufenklassen ein. Bis heute wird das Schulhaus Bach als Oberstufenschulhaus genutzt. Zu Beginn der 80er Jahre ist das Schulhaus umfassend saniert worden, nachdem ein möglicher Abbruch des Gebäudes verworfen worden war. In den vergangenen zwei Jahren ist das Schulhaus nun erneut umfassend saniert worden. Die Arbeiten sind pünktlich zum 150 Jahr Jubiläum des Gebäudes abgeschlossen worden.

Bei der Sanierung sollte zwar die grösstenteils noch ursprüngliche Bausubstanz erhalten bleiben, Ziel war es aber, das Gebäude dennoch an die Anforderungen an einen zeitgemässen Schulbetrieb anzupassen. Bei der Sanierung sind zwei zusätzliche Gruppenräume erstellt worden und das Lehrerzimmer wurde durch einen Besprechungsbereich ergänzt. Auch das Chemielabor entspricht jetzt wieder den aktuellen Unterrichtsbedürfnissen. Das Mobiliar wird teilweise ersetzt und die Beleuchtung erneuert. Im Einsatz sind neu energiesparende LED-Lampen. Saniert und teilweise erneuert wurden die Gebäudeoberflächen und das Schulhaus wurde an die heutigen Vorgaben in Bezug auf den Brandschutz angepasst.

Die Sanierung ist in Etappen umgesetzt worden. Auf diese Weise war der Schulbetrieb während der Bauzeit weiterhin möglich. Lärmintensive Arbeiten sind in der Ferienzeit erledigt worden, damit die Beeinträchtigung des Schulbetriebs möglichst gering blieb. Die Sanierungsarbeiten konnten im bewilligten Kostenrahmen durchgeführt werden. Am 25. Mai 2019 ab 10.00 Uhr wird das 150jährige Bestehen des frisch renovierten Schulhauses Bach mit einem grossen Fest und einem Tag der offenen Tür gefeiert.

 
Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. Mai 2019

Wintersauna in der Rhybadi wird von einem Verein weitergeführt

Die Stadt hat neue Pachtverträge für die Rhybadi abgeschlossen. Die Wintersauna wird vom neu gegründeten Rhysauna-Verein weitergeführt. Sommerpächterin bleibt unverändert die Rhybadi GmbH.

Vom 1. November 2018 bis zum 31. März 2019 wurde in der Rhybadi eine Wintersauna betrieben. Verantwortlich für den Pilotbetrieb war die Rhybadi GmbH. Nach Abschluss der Wintersaison haben die Rhybadi GmbH und die Stadt eine gemeinsame Analyse vorgenommen. Obwohl die Gäste mit dem Angebot sehr zufrieden waren und sich das Angebot steigender Beliebtheit erfreute, war der Betrieb in der ersten Saison finanziell noch kein Erfolg. Bezüglich Infrastruktur gibt es vor allem bei den Umkleidekabinen noch Verbesserungspotenzial. Die Rhybadi GmbH hat der Stadt mitgeteilt, dass sie auf den Weiterbetrieb in der zweiten Saison verzichten möchte, um sich auf den Badibetrieb im Sommerhalbjahr konzentrieren zu können.

Aus dem Kreis der Stammgäste der Wintersauna hat sich ein nicht-kommerzieller Verein mit Sitz in Schaffhausen gebildet. Der Verein hat sich in seinen Statuten zum Ziel gesetzt, die Wintersauna weiter zu betreiben. Er setzt dabei unter anderem auf Fronarbeit seiner Mitglieder, eine Spendensammlung, punktuelle Angebotsverbesserungen, eine Betriebsführung durch Saunaliebhaber und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit.

Die Stadt hat mit dem «RhySauna Verein Schaffhuuse» einen Pachtvertrag für das Winterhalbjahr abgeschlossen. Darin verpflichtet sich der Verein zum Betrieb einer öffentlichen Sauna auf eigene Rechnung zwischen dem 1. November und dem 31. März. Die Stadt stellt die Infrastruktur im Rahmen des vom Grossen Stadtrat bewilligten Budgets zur Verfügung. Die Stadt ist im Erfolgsfall mit 10% am Gewinn beteiligt. Es wird keine Defizitgarantie gewährt.

Für den Sommerbetrieb bleibt unverändert die Rhybadi GmbH verantwortlich. Die Rhybadi eröffnet am Samstag, 18. Mai 2019 offiziell den Sommerbetrieb.

Ansprechpersonen:

Stadt Schaffhausen

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
daniel.preisig(at)stsh.ch

Roger Köppel, Sportkoordinator
Telefon +41 52 632 53 45
roger.koeppel(at)stsh.ch

www.stadt-schaffhausen.ch

Rhybadi GmbH
(Sommerpächterin)

Luca Padovan, Pächterteam, Rhybadi GmbH
Mobil: +41 78 826 53 80
luca.padovan(at)rhybadi.ch
www.rhybadi.ch

RhySauna Verein (Winterpächterin)
Ruggero Zehnder, Präsident RhySauna Verein
Mobil: +41 79 876 96 02

Barbara Ehrle, Aktuarin RhySauna Verein
Mobil: +41 76 562 96 98
info(at)rhysauna.ch

www.rhysauna.ch

Medienmitteilung vom 15. Mai 2019

Die Stadt Schaffhausen auf dem Weg zur «Grünstadt Schweiz»

Die Stadt Schaffhausen bewirbt sich um das Label «Grünstadt», mit welchem Städte und Gemeinden ausgezeichnet werden, die sich besonders für die Gestaltung und Pflege ihres Grünraums und mehr Biodiversität im urbanen Raum engagieren. Vom 20. bis 22. Mai prüft ein Expertenteam vor Ort, ob die Stadt die Anforderungen als Grünstadt erfüllt.

Grünräume und Stadtbäume tragen zum Wohlbefinden, ja sogar zur physischen und psychischen Gesundheit der urbanen Bevölkerung bei. Ziel von «Grünstadt Schweiz» ist es, die Qualität des Stadtgrüns kontinuierlich zu verbessern und dabei die Lebensqualität und Biodiversität zu erhöhen. Hierfür ist eine Stadt- und Grünraumplanung wichtig, welche die öffentlichen Freiräume sichert und weiterentwickelt und mit einem nachhaltigen Unterhalt der Grünflächen eine hohe Grünraumqualität erzielt. Für den Erhalt des Labels werden von «Grünstadt Schweiz» der Nutzen der urbanen Grünräume sowohl für die Bevölkerung und die Natur beurteilt als auch die internen Prozesse begutachtet. Geprüft wird dabei das gesamte Spektrum, von der Planung, dem Grünflächenmanagement, den Naturschutzaktivitäten, dem Ressourcenverbrauch bis hin zur nachhaltigen Beschaffung und dem Personalmanagement. Die von «Grünstadt Schweiz» geprüften Massnahmen sind mit dem Bundesamt für Umwelt koordiniert und fügen sich in die Biodiversitätsstrategie des Bundes ein.

Als Grundlage für die Zertifizierung hat die Stadtverwaltung unter der Federführung von Grün Schaffhausen ein Dossier erarbeitet, in welchem die verschiedenen Massnahmen und Prozesse für den Unterhalt der städtischen Grünanlagen abgebildet sind. Die Auditoren werden aber nicht nur die abgegebenen Berichte überprüfen, sondern auch einen Augenschein vor Ort nehmen.

Ziel der Zertifizierung ist neben dem Vergleich zu anderen Städten eine Standortbestimmung. Darauf basierend sollen weitere Verbesserungen folgen und Optimierungen vorgenommen werden können. Dank dem Engagement für Grünflächen und Biodiversität profitiert die Bevölkerung von einer hohen urbanen Lebensqualität und die Stadt Schaffhausen positioniert sich als attraktiver Wohn- und Arbeitsort. Nach Luzern, Winterthur, Ecublens (VD) und Basel wäre Schaffhausen die fünfte Gemeinde schweizweit, welche das Label Grünstadt erhält.

Weiterführende Informationen: www.grünstadt.ch und www.vssg.ch
Für Medienschaffende besteht die Möglichkeit während des Audits vom Montag, 20. bis Mittwoch, 22. Mai 2019 für eine ausführlichere Berichterstattung einen Termin vor Ort auszumachen.

Die Übergabe des Labels ist für den Mittwoch, 14. August 2019 um 16 Uhr vorgesehen. Eine Einladung hierzu folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Ansprechperson:

Felix Guhl, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: felix.guhl(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. Mai 2019

Einführung Berufspikett bei der Feuerwehr: Ablauf der Referendumsfrist

Der Grosse Stadtrat genehmigte am 2. April 2019 die Vorlage des Stadtrats vom 18. Dezember 2018 "Einführung eines Berufspiketts bei der Feuerwehr der Stadt Schaff¬hausen als Nachfolgeorganisation für das Polizei-Löschpikett" mit 34:0 Stimmen. Ziffer 3 (Anpassung der Feuerwehrverordnung der Stadt Schaffhausen vom 16. Januar 2007) unterstand dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist ist am 6. Mai 2019 unbenutzt abgelaufen.

 

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. Mai 2019

Nicole Gfeller tritt aus dem Grossen Stadtrat zurück

Nicole Gfeller (SP) ist per 7. Mai 2019 als Mitglied des Grossen Stadtrats zurückgetreten. Auf der Liste 2 der SP rückt Ibrahim Tas nach. Er wurde vom Stadtrat für den Rest der Amtsdauer 2017/2020 in den Grossen Stadtrat als gewählt erklärt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, stv. Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 22
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. Mai 2019

Plakatkampagne „Stossverkehr“ 

Stadtpolizei und Stabsstelle Quartierentwicklung machen mit einer augenzwinkernden Plakatkampagne auf das Velofahrverbot in der Fussgängerzone aufmerksam. „Hier herrscht Stossverkehr“ heisst es ab 17. Mai an verschiedenen Standorten in der Schaffhauser Altstadt.

Bei der Quartierbegehung in der Altstadt war sie ein grosses Thema: die Angst älterer Menschen vor der Gefährdung durch Velofahrende, die sich in der Fussgängerzone nicht ans Fahrverbot halten. Doch auch für Kleinkinder und Menschen mit einer Beeinträchtigung sind Velofahrende in der Fussgängerzone eine potentielle Gefahr. Deswegen lancieren die Stadtpolizei und die Stabsstelle Quartierentwicklung am 17. Mai 2019 eine Plakatkampagne, die für das Velofahrverbot in der Fussgängerzone sensibilisieren soll. Die Kampagne informiert über die konkrete Regelung und soll rücksichtsvolles Verhalten fördern.

Zur Lancierung der Kampagne sorgen von 14.30 bis 17.00 Uhr in der Fussgängerzone zwei Aktionskünstler für Aufmerksamkeit. Um 17.00 wird auf dem Fronwagplatz eine 30-minütige Improvisationsshow zum Thema aufgeführt.

Ansprechpersonen:


Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Beatrice Laube, Leiterin Stabsstelle Quartierentwicklung
Telefon: +41 52 632 56 91

Medienmitteilung vom 6. Mai 2019

Energierichtplan: Potenziale für erneuerbare Energiequellen aufzeigen

Der Stadtrat hat den kommunalen Energierichtplan für die Stadt Schaffhausen verabschiedet. Der aktualisierte Energierichtplan konkretisiert die Energieversorgung im Wärmebereich. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen und den Verbrauch fossiler Energieträger zu reduzieren und die Verwendung erneuerbarer Energieträger zu erhöhen.

Gemäss kantonalem Richtplan müssen die kantonalen Zentren und Agglomerationsgemeinden einen Energierichtplan erstellen. Nach einem zweistufigen Mitwirkungsverfahren und der fachlichen Prüfung durch die kantonale Energiefachstelle hat der Stadtrat den aktualisierten Energierichtplan festgesetzt. Mit dem aktualisierten kommunalen Energierichtplan, der den bestehenden aus dem Jahr 2007 ablöst,  werden die Grundsätze der städtischen Energie- und Klimapolitik für den Bereich der Wärmeversorgung konkretisiert, räumlich umgesetzt und behördenverbindlich festgelegt.

Damit sind wesentliche Voraussetzungen geschaffen, um örtlich gebundene Ab- und Umweltwärme  vermehrt zu nutzen und Massnahmen zu ergreifen, um den Anteil fossiler Brennstoffe an der Wärmeversorgung sowie die daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Kommunale Richtpläne wie derjenige der Stadt weisen aus, in welchen Gebieten welche Energieträger möglich sind und welche Wärmequelle jeweils am besten geeignet ist. Zudem werden solche Gebiete aufgezeigt, die sich für eine Versorgung mit Energieverbunden eignen.

Die Erarbeitung des Energierichtplans wurde von internen und externen Fachpersonen aus Bereichen wie Architektur, Energieversorgung, Recht und Raumplanung begleitet. Die Energierichtplanung ist ein behördenverbindliches Instrument und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Energiebezüger. Die Umsetzung des Energierichtplans geschieht laufend, das heisst im Rahmen von Baugesuchen, bei Rahmen- und Quartierplanungen oder bei städtischen Bauprojekten.

Der Energierichtplan sowie der erläuternde Planungsbericht kann unter diesem link im Internet heruntergeladen werden.

 

Ansprechpersonen:

Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Urs Capaul, Stadtökologe
Telefon: +41 52 632 52 20
E-Mail: urs.capaul(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. Mai 2019

Platz wird zum Walther-Bringolf-Platz

Der Stadtrat hat an seiner letzten Sitzung beschlossen, den Schaffhauser «Platz» in «Waltehr-Bringolf-Platz» umzubenennen. Die Umbenennung wird voraussichtlich zum 1. Januar 2020 vollzogen.

In letzter Zeit flammte die Umbenennung des «Platz» in «Walther-Bringolf-Platz» mehrfach in den Schaffhauser Medien auf. Auch wenn der Stadtrat zurückhaltend ist in Bezug auf die Benennung von Strassen und Plätzen nach historischen Persönlichkeiten, hält er die Umbenennung des «Platz» aus verschiedenen Gründen für angebracht. Walther Bringolf, geb. am 1. August 1895, gestorben am 24. März 1981, war von 1932 bis 1968 Stadtpräsident von Schaffhausen, von 1925 bis 1972 Kantonsrat und von 1925 bis 1971 Nationalrat, den er 1961 präsidierte. 1952 bis 1962 stand er der SP Schweiz als Parteipräsident vor. 1959 verpasste er als offizieller Kandidat der SP die Wahl in den Bundesrat. Während seiner Zeit als nationaler Parlamentarier war er einer der wenigen Schweizer Politiker, der auch auf dem europäischen Parkett bekannt war. In seiner 36-jährigen Amtszeit spielte er also nicht nur in der Stadt eine herausragende Rolle, sondern auch auf kantonaler wie auf Bundesebene. Für sein Wirken wurde ihm im Jahre 1965 «in Anerkennung der grossen Verdienste um die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Stadt» die Ehrenbürgerschaft verliehen.

Walther Bringolf war während der Kriegszeit einer der prominentesten Kontrahenten der Frontisten in der Schweiz. Seine herausragenden Leistungen als Krisenmanager nach der Bombardierung von Schaffhausen vom 1. April 1944 wurden anlässlich des Jubiläums vom 1. April 2019 einlässlich gewürdigt. Nach dem Krieg machte die Stadt eine rasante Entwicklung zu einem wichtigen Industriestandort durch. Hierbei spielte Walther Bringolf eine wichtige Rolle. Mit dem Ausbau des Güterbahnhofs, der Eingemeindung von Herblingen, dem systematischen Aufkauf von Land im Herblingertal und dessen Erschliessung als Industriezone sowie mit dem Bau des Rheinkraftwerks wurden wichtige Weichen gestellt. In seine Amtszeit fallen zahlreiche wichtige Bauvorhaben wie die Kläranlage Röti, das Gelbhausgartenschulhaus, die Turnhallen Emmersberg, die Restaurierung des Münsters, das Museum zu Allerheiligen oder der Neubau des Stadttheaters. Auch die zahlreichen Quartier-Schulhäuser wurden in seiner Amtszeit gebaut.

Bekannt wurde Walther Bringolf auch als «Kulturpolitiker Schaffhausens». Er initiierte das Museum zu Allerheiligen und den Neubau des Stadttheaters sowie grosse Kunstausstellungen und die Internationalen Bachfeste. Der Biograf Walter Wolf schrieb dazu folgendes: «Dadurch erhielt Schaffhausen eine Ausstrahlung, welche die Dimensionen von Städten ähnlicher Grösse weit hinter sich liess. Ohne Bringolfs Initiativen und internationale Kontakte wäre Schaffhausen provinziell geblieben».

In Anbetracht des ausserordentlich erfolgreichen Wirkens Walther Bringolfs für die Stadt Schaffhausen über einen sehr langen Zeitraum hinweg betrachtet der Stadtrat eine Würdigung durch Benennung eines Platzes nach seinem Namen ausnahmsweise als angezeigt. Aufgrund der kürzlich aufgeflammten Diskussion in den Medien erweist sich der aktuelle Zeitpunkt zudem als ideal. Auch die Tatsache, dass der Name des Platzes - auf dem Walther Bringolf diverse denkwürdige Reden hielt - wohl schon mehrfach für Verwirrung gesorgt haben dürfte, spricht für eine Umbenennung.
Die Anwohnerinnen und Anwohner des «Platz» sowie die ortsansässigen Unternehmen werden in einem Schreiben der Stadt über ihre neue Adresse informiert. Die Umsetzung der Neubenennung ist für den 1. Januar 2020 geplant.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Stellungnahme des Stadtrats zur Abstimmung vom 19. Mai 2019 (STAF)

Für den Standort Schaffhausen zusammen stehen und den Kompromiss mittragen

Der Kanton und speziell auch die Stadt Schaffhausen sind Sitz von überdurchschnittlich vielen internationalen Unternehmen. Grund dafür sind die erfolgreiche Ansiedelungspolitik der Wirtschaftsförderung der letzten Jahre und die privilegierte, attraktive Besteuerung als so genannte Statusgesellschaften. Diese Unternehmen zahlen heute über die Hälfte aller Unternehmenssteuern und bieten im ganzen Kanton rund 3'200 Arbeitsplätze. Wenn am 19. Mai 2019 über die Steuerreform abgestimmt wird, steht für Schaffhausen besonders viel auf dem Spiel und es ist dem Stadtrat deshalb wichtig, zu dieser Bundesvorlage eine Stellungnahme abzugeben.
Die Schweiz muss auf internationalen Druck die Steuerregeln für Unternehmen anpassen und die Sonderbesteuerung für Statusgesellschaften aufheben. Damit es aus steuerlichen Gründen nicht zum Exodus internationaler Unternehmen kommt, strebt der Kanton Schaffhausen zum Ausgleich eine attraktive und international akzeptierte Gesamtsteuerbelastung von 12.0% bis 12.5% für alle Unternehmen an. Dies ist möglich mit der Gegenfinanzierung aus der Bundesvorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung STAF.
Nach der gescheiterten Unternehmenssteuerreform III auf Bundesebene liegt nun mit der STAF ein ausgewogenes Kompromisspaket vor, welches neben den Unternehmenssteuern auch die AHV-Finanzierung berücksichtigt. Auch die kantonale Ausgestaltung der Reform ist mit der vom Regierungsrat verabschiedeten Vorlage bereits klar abgesteckt. Mit flankierenden Massnahmen für die Privathaushalte, Entlastungen für Familien und der gezielten Beteiligung der Gemeinden und der Stadt nach Betroffenheit hat der Regierungsrat eine gut ausbalancierte und mehrheitsfähige Vorlage präsentiert.
Der Stadtrat unterstützt diese mehrheitsfähigen Kompromisse auf Bundes- und Kantonsebene. Diese führen uns im Steuerbereich in letzter Minute aus der drohenden Abwärtsspirale auf einen zukunftsfähigen Weg. Für die Stadt, die Gemeinden und den Kanton steht viel auf dem Spiel. Es sei in Erinnerung gerufen, wie stark der Standort Schaffhausen von einem Scheitern der Vorlage betroffen wäre. Es gilt, im Interesse des Standortes Schaffhausen zusammen zu stehen und den Kompromiss mitzutragen.
Bei einem Nein droht die Abwanderung zahlreicher internationaler Unternehmen und damit der Verlust von Steuersubstrat in zweistelliger Millionenhöhe und von bis zu 3'200 Arbeitsplätzen. Von der Abwanderung dieser Unternehmen wären nicht nur die Arbeitsplätze in den Unternehmen selbst und die öffentlichen Haushalte betroffen, auch die übrige Wirtschaft – Gewerbe, Gastronomie, Immobilienmarkt – würde in Mitleidenschaft gezogen.
Bei einem Ja haben die Unternehmen Planungssicherheit und der vorgezeichnete Weg für die massgeschneiderte Schaffhauser Umsetzung ist frei. Damit bleibt Schaffhausen international steuerlich konkurrenzfähig, die Arbeitsplätze bleiben erhalten und unsere Stadt bleibt auch in Zukunft attraktiv für Firmenneugründungen und Ansiedelungen. Das hilft der wirtschaftlichen Prosperität von Schaffhausen und davon profitieren letztendlich alle.
Der Stadtrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Vorlage anzunehmen.

Im Namen des Stadtrats
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Daniel Preisig, Finanzreferent

Medienmitteilung vom 30. April 2019

Jahresbericht 2018 der Stadt Schaffhausen

Der Jahresbericht 2018 der Stadt Schaffhausen befasst sich mit dem Thema «Lebenswerte Stadt». Der Bericht beleuchtet unter anderem die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung des öffentlichen Raums, befasst sich mit Schaffhausen als Kulturstadt und informiert über zahlreiche weitere Leistungen, welche die Stadt im vergangenen Jahr erbracht hat.

Die Ansprüche der Stadtbevölkerung an den öffentlichen Raum sind vielfältig. Während die einen am liebsten ausgelassen bei Musik feiern, bevorzugen andere den stillen Genuss in der Natur oder im eigenen Garten. Die Stadt sorgt dabei für einen guten Mix. Im Beitrag «Lebensfreude zwischen laut und leise» wird das Thema genauer beleuchtet. Schaffhausen ist eine attraktive Kulturstadt und soll das auch bleiben. Aber was heisst das genau und wie will die Stadt das sicherstellen? Der Beitrag über die Kulturstadt Schaffhausen nimmt unter anderem die neue Kulturstrategie unter die Lupe. Auch im Bereich öffentlicher Verkehr hat die Stadt 2018 weitere Meilensteine erreicht .Die Stadt setzt auf zukunftsfähige Mobilität, hat eine neue Buslinie eingeführt, den Takt verdichtet und erste Pläne für die Aufwertung der Bahnhofstrasse präsentiert.

Der Jahresbericht 2018 beleuchtet diese Themen genauer, informiert aber auch über zahlreiche weitere Leistungen, die die Stadt im vergangenen Jahr erbracht hat.

Im Verwaltungsbericht, der zusammen mit dem Jahresbericht publiziert wird, gibt der Stadtrat einen Überblick über die in der Stadtverwaltung geleistete Arbeit. Auch werden im Verwaltungsbericht die statistischen Unterlagen der Stadt fortgeschrieben.

Link zum Jahres- und Verwaltungsbericht 2018

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. April 2019

Gianni Dalla Vecchia: 40 Jahre treue Dienste für die Stadt

Der Bereichsleiter Einwohnerdienste, Gianni Dalla Vecchia, feiert am 1. Mai 2019 sein 40-jähriges Dienstjubiläum.
Vor genau 40 Jahren, am 1. Mai 1979 trat Gianni Dalla Vecchia bei der Stadtverwaltung seine Lehre als Kaufmann an. Auch nach der Berufslehre und seiner militärischen Karriere bis zum Offizier blieb Gianni Dalla Vecchia der Stadt treu. 1991 wählte ihn der Stadtrat zum Chef der Steuerverwaltung. 2005 wurde Gianni Dalla Vecchia zum Bereichsleiter der Einwohnerdienste befördert. Zum Bereich Einwohnerdienste gehören die Abteilungen Einwohnerkontrolle, Zivilstandsamt, Erbschaftsamt, Bestattungsamt und Steuerverwaltung, wobei er letztere auch als Abteilungsleiter führt. Gianni Dalla Vecchia ist zudem seit 2015 Stabschef des Gemeindeführungsstabes.
Gianni Dalla Vecchia wird in der Stadtverwaltung als erfahrene, empathische und begeisterungsfähige Führungsperson sehr geschätzt. Teamgeist und das Weiterbringen seiner Mitarbeitenden haben für den früheren Eishockey-Trainer auch in der Stadtverwaltung höchste Priorität. Ein guter Service für die Kundinnen und Kunden liegt dem Bereichsleiter Einwohnerdienste sehr am Herzen. Unstimmigkeiten löst er professionell im persönlichen Gespräch. Bei personellen Vakanzen war er sich nie zu schade, seine Abteilungen persönlich zu unterstützen und temporär zusätzlich eine weitere Abteilung direkt zu führen.
Der Stadtrat gratuliert Gianni Dalla Vecchia zum 40. Dienstjubiläum und dankt ihm herzlich für seine wertvolle Arbeit sowie seinen engagierten Einsatz.

Daniel Preisig, Finanzreferent

Medienmitteilung vom 11. April 2019

VBSH als öffentlich-rechtliche Anstalt gegründet

Die kantonalen und städtischen Stimmberechtigten haben der Zusammenführung der VBSH und RVSH am 10. Juni 2018 zugestimmt. Da aber bis vor kurzem zwei Abstimmungsbeschwerden vor Bundesgericht hängig waren, die unter anderem die Aufhebung der Abstimmung verlangten, konnte die Organisationsverordnung und die zugehörige Verfassungsänderung nicht wie ursprünglich vorgesehen per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt werden.

Nachdem das Bundesgericht mit Urteil vom 12. März 2019 entschieden hat, die Beschwerden abzuweisen, setzte der Stadtrat die Organisationsverordnung für die neue öffentlich-rechtliche Anstalt VBSH rückwirkend per 1. Januar 2019 in Kraft. Damit wird die VBSH als öffentlich-rechtliche Anstalt gegründet und die neue Unternehmung ist handlungsfähig.

Die Stadt überträgt sämtliche Aktiven und Passiven gemäss der zwischenzeitlich vorliegenden Bilanz per 31.12.2018 an die neue selbständige Anstalt. Die Bilanzsumme beträgt 21'741'323 Franken. Dieser Betrag wurde – wie im Beschluss des Grossen Stadtrates vorgesehen – in der Organisationsverordnung eingesetzt. Das Dotationskapital beträgt 3 Mio. Franken.

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. April 2019

Städtetag Bodensee mit reger Schaffhauser Beteiligung

Heute feierte der Internationale Städtebund Bodensee mit einer Tagung in Friedrichshafen am Bodensee sein 10jähriges Bestehen. Aus Schaffhausen nahm eine mehrköpfige Delegation aus Regierung und Parlament an der Veranstaltung teil.

Vor genau zehn Jahren haben sich 25 Städte und Gemeinden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz erstmals in einem modernen Städtebund Bodensee zusammengefunden und bis heute diese Verbindung konsequent aufrechterhalten. Zu den Erstunterzeichnern gehörte auch der heutige Schaffhauser Stadtpräsident Peter Neukomm. Der Internationale Städtebund Bodensee (ISB), der am 27. März 2009 in Friedrichshafen gegründet wurde, versteht sich als konkretes Netzwerk der kommunalen Kräfte rund um den Bodensee. Die Kommunen in der Vierländerregion sollen sich besser kennen, bei wichtigen Themen zusammenarbeiten können, ihre Erfahrungen austauschen und mit den Bürgerinnen und Bürgern der Seeregion die Zusammengehörigkeit dieser Kultur- und Wirtschaftsregion für die Zukunft erhalten und gestalten.

Thomas Scheitlin, Stadtpräsident von Sankt Gallen und derzeitiger Vorsitzender des ISB, begrüsste zum Städtetag die zahlreichen Gäste aus allen Bodenseeanrainer-Ländern im Graf Zeppelin Haus in Friedrichshafen. Die Anwesenden wurden in verschiedenen Referaten über aktuelle grenzüberschreitende Themen und Veranstaltungen informiert. Dazu gehören unter anderem die Kulturhauptstadt Europas 2024 in Dornbirn, die Landesgartenschau 2020 in Überlingen, die Gartenschau Lindau, der Drei-Länder-Marathon in Bregenz, aber auch ein Projekt  zu modernstem „Smart-Governement“ in der Bodenseeregion mit Bregenz, Friedrichshafen, Konstanz und St. Gallen. Es gab Informationen über E-Mobilität, den Fahrradschnellweg in Friedrichshafen und weitere Hinweise auf aktuelle und grenzüberschreitende Projekte der IBK. Bruno Schwager, Direktor der Verkehrsbetriebe Schaffhausen, vertrat die Stadt Schaffhausen mit einem viel beachteten Referat über die Zukunft des Öffentlichen Verkehrs, in dem er unter anderem die neuen E-Busse der Stadt und den selbst fahrenden Bus vorstellte.

Das Interesse aus Schaffhausen an der Veranstaltung war gross. Aus dem Stadtrat reisen Stadtpräsident Peter Neukomm, Finanzreferent Daniel Preisig sowie Stadtschreiberin Sabine Spross an. Der Grosse Stadtrat war mit Präsident Hermann Schlatter sowie den Büro-Mitgliedern Nathalie Zumstein und Marco Planas vertreten. Aus Neuhausen am Rheinfall war Gemeindepräsident Stephan Rawyler mit von der Partie.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. April 2019

Tag der Nachbarn – die Menschen nebenan besser kennenlernen

Die Stabsstelle Quartierentwicklung der Stadt Schaffhausen lanciert am 24.Mai den Tag der Nachbarn. Bewohnerinnen und Bewohner, Institutionen und Organisationen sind aufgerufen, an diesem Tag aktiv auf ihre Nachbarn zuzugehen.

Ein Gipfeli-Frühstück im Treppenhaus, Schlangenbrot und Wurst im Garten oder eine Tavolata in der Quartierstrasse bieten Gelegenheit, den Nachbarn kennen zu lernen oder die bestehenden nachbarschaftlichen Beziehungen zu stärken. Wer einen Anlass organisieren möchte, kann ab sofort bei der Stabsstelle Quartierentwicklung speziell für den Tag der Nachbarn gestaltete Einladungskarten beziehen. Auf den vorgedruckten Karten können die individuellen Angaben ergänzt werden. Wer mithelfen möchte, auf den Tag der Nachbarn aufmerksam zu machen, erhält bei der Quartierentwicklung Flyer, Bierdeckel oder Plakate. Einladungskarten und Werbeflyer können auch auf der Website heruntergeladen werden, ebenso wie Ideen und Tipps für diesen Tag.

Vorbild für den Tag der Nachbarn ist der European Neighbours’ Day, der immer am letzten Freitag im Mai stattfindet. Er wurde initiiert von der European Federation of Local Solidarity. Ziel dieser in Brüssel ansässigen Organisation ist die Förderung aller Formen der Solidarität unter Nachbarinnen und Nachbarn auf europäischer Ebene.
Der erste European Neighbours’ Day fand 1999 in Paris statt. Bereits im Jahr darauf verbreitete sich die Idee in ganz Frankreich, ab 2003 in weiteren europäischen Ländern. 2008 beteiligten sich über 8 Millionen Nachbarinnen und Nachbarn aus 1000 Städten und Gemeinden in 29 Ländern an diesem Fest.
2004 wurde in Genf der erste European Neighbours’ Day in der Schweiz gefeiert. Weitere Städte in der Westschweiz folgen. Auf Initiative des Fördervereins Nachbarschaftshilfe Zürich (FNBH) wurde der European Neighbours’ Day unter dem Namen „Tag der Nachbarn“ 2007 zum ersten Mal in Zürich durchgeführt und findet somit auch den Weg in die deutsche Schweiz. 2018 feierten bereits 25 Schweizer Städte den Tag der Nachbarn.

Informationen und Materialbezug:
Janina Drews, Stabsstelle Quartierentwicklung
Kirchhofplatz 19
8200 Schaffhausen
Tel.:+ 4152 632 58 90
E-Mail: janina.drews(at)stsh.ch
www.quartierentwicklung-schaffhausen.ch (Tag der Nachbarn)

Medienmitteilung vom 3. April 2019

Die Stadt wird noch attraktiver: Stadtrat zieht eine erfolgreiche Halbzeitbilanz

Der Stadtrat hat eine Zwischenbilanz der Umsetzung seiner Legislaturschwerpunkte 2017-2020 gezogen. Bei vielen zentralen Zielen zeigt sich ein erfreuliches Bild. Zahlreiche Projekte wurden bereits umgesetzt. In den kommenden zwei Jahren haben unter anderem die Rahmenkreditvorlage zur Entwicklung des Kammgarnareals und die Zukunftsplanung für das Hallenbad KSS, der Ausbau von familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten sowie die Umstellung auf E-Busse bei den Verkehrsbetrieben hohe Priorität.

Am 28. März 2017 hat der Stadtrat seine Legislaturschwerpunkte (LSP) 2017-2020 verabschiedet. Die LSP umfassen 25 Legislaturziele, welchen wiederum Massnahmen zur Umsetzung der Ziele zugeordnet sind. Zum Stand der Umsetzung dieser Massnahmen nimmt der Stadtrat jährlich ein Monitoring vor. Dieses nutzt er als wichtiges Führungsinstrument.

Die LSP 2017-2020 stehen unter dem Motto «Üsi Stadt in Bewegig». Die nun vorliegende Halbzeitbilanz zeigt, dass in den ersten zwei Jahren bereits viel bewegt wurde. Bei zahlreichen Zielen und Massnahmen wurden Meilensteine erreicht:
- Die Modernisierung der Verwaltung wurde durch die Verbesserung des Projektmanagements, die Verschlankung von Prozessen, die Digitalisierung der Aktenführung und der Etablierung eines Wissens- und Ideenmanagements vorangetrieben.
- Die Internet-Plattform «Einkaufs- und Erlebnisregion» mit kostenlosem Wifi in der Altstadt wurde lanciert und für den Betrieb an den Verein SH Total übertragen.
- Das Konzept Feuerwehrpikett wurde verabschiedet.
- Das Familienzentrum wurde eröffnet.
- Die neue Kulturstrategie für die nächsten zehn Jahre steht.
- Das Projekt Sprachstandserhebung (frühe Deutschförderung) ist lanciert.
- Das Hotel Tanne wurde saniert und verpachtet.
- Die Modernisierung der Verkehrsbetriebe wurde vorangetrieben (E-Busse, mehr ÖV für Herblingen, Pilotprojekt selbstfahrender Bus).
- Im Erweiterungsbau des Schulhauses Breite wurde der Schulbetrieb aufgenommen.
- Bedeutende Arealentwicklungen sind abgeschlossen oder befinden sich in der Umsetzung (Wagenareal, Hohberg, Ebnat West etc.).

Für die verbleibenden zwei Jahre der Legislatur stehen viele weitere Projekte und folgende Schwerpunkte an:
- Entwicklung des Kammgarnareals
- Projekt Soziales Wohnen: Gründung einer Stiftung als Trägerin für einen Neubau
- Ausbau von familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten
- Umstellung auf E-Busse
- Erneuerung des Hallenbads der KSS
- Entwicklung Stadthausgeviert
- Optimierung interne Kommunikation und Führungsinstrumente des Stadtrats

Neben diesen Prioritäten werden selbstverständlich auch die weiteren im Rahmen der LSP 2017-2020 geplanten Vorhaben weiterverfolgt. Bis zum Ende der Legislatur sollen sich sämtliche geplanten Massnahmen in der Umsetzung befinden oder abgeschlossen sein. Am Ende der Legislaturperiode wird der Stadtrat wiederum Bilanz ziehen und informieren.

Liste der erreichten Meilensteine zur Halbzeitbilanz der LSP 2017-2020

 

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. April 2019

Würdiger Gedenkanlass zur Bombardierung Schaffhausens vor 75 Jahren

In feierlichem Rahmen und mit zahlreichen Gästen beging die Stadt Schaffhausen heute den 75sten Jahrestag zur Bombardierung Schaffhausens durch die US Luftwaffe am 1. April 1944. Die Rednerinnen und Redner unter Ihnen auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter wiesen auf die verheerenden Folgen der Bombardierung hin und verliehen in unterschiedlicher Art und Weise ihrem Wunsch Ausdruck, dass sich so ein Ereignis niemals wiederholen möge und Frieden einkehre.

Am 1. April 1944, um 10.50 Uhr, eineinhalb Jahre vor Kriegsende, warf die US-Luftwaffe während 40 Sekunden versehentlich ihre Bombenlast über der Stadt Schaffhausen ab. Beim folgenschwersten Angriff auf die Schweiz in der Geschichte des schweizerischen Bundesstaates kamen 40 Menschen um und über 100 wurden zum Teil schwer verletzt. Die Stadt Schaffhausen führte heute mit vielen prominenten Gästen aus Politik und Gesellschaft sowie zahlreichen Besucherinnen einen Gedenkanlass zum 75sten Jahrestag dieses dramatischen Ereignisses durch.

Um kurz vor 11 Uhr läuteten alle Kirchenglocken auf Stadtgebiet. Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Stadtrat Dr. Raphaël Rohner legten gemeinsam bei der Gedenkstätte auf dem Waldfriedhof einen Kranz nieder. «Innert Sekunden brachen Unglück und Leid über unsere Bevölkerung hernieder. Wir verneigen uns mit Respekt vor den Opfern und den schwer geprüften Angehörigen, verbunden mit dem Wunsch, es möge in Zukunft Friede auf dieser Welt einkehren», so Stadtrat Dr. Raphaël Rohner in seiner Ansprache.
Der zweite Kranz wurde niedergelegt von US-Botschafter Edward T. McMullen, der sein Bedauern bekundete und erläuterte, dass die USA nach dem Ereignis sofort Verantwortung übernahmen und eine Untersuchung der Geschehnisse einleiteten. General George C. Marshall, der damalige U.S. Aussenminister Cordell Hull sowie U.S. Präsident Franklin D. Roosevelt übermittelten ihr tiefstes Mitgefühl. «Die Vereinigten Staaten bezahlten 4 Millionen Dollar für den Wiederaufbau von Schaffhausen und überwiesen später weitere 14 Millionen Dollar an Entschädigungen an die Schweizer Regierung für Schäden, die den Schweizern während des Krieges entstanden sind,» sagte Botschafter McMullen.

Pfarrer Urs Elsener und Pfarrer Martin Baumgartner erinnerten an die vielen schrecklichen Einzelschicksale, die Opfer der irrtümlichen Bombardierung geworden waren und sprachen ein Gebet.
Die geladenen Gäste und Besucherinnen und Besucher begaben sich anschliessend zur Steigkirche, wo sie von Stadtpräsident Peter Neukomm begrüsst wurden. Unter den vielen geladenen Gästen befanden sich die Kantonsregierung sowie Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus Kanton und Stadt, der Schaffhauser Stadtrat und eine mehrere Zeitzeugen bzw. ihre nächsten Angehörigen, die die Bombardierung 1944 erlebt hatten.

Stadtpräsident Peter Neukomm erinnerte in einem kurzen Rückblick an das einschneidende Ereignis und an den Einsatz der damals Verantwortlichen: «Alle standen zusammen, um zu helfen: Stadtrat und Grosser Stadtrat agierten ohne Verzug und unbürokratisch, wodurch wirksame Hilfe für die 500 Obdachlosen und rund 1'000 Menschen, die ihre Arbeitsplätze verloren hatten, ermöglicht wurde. Auch den Wiederaufbau brachten die verantwortlichen Behörden zusammen mit den betroffenen privaten Eigentümern rasch voran. Diese grossartige Leistung unserer Vorfahren verdient heute grossen Dank, Respekt und Anerkennung», so der Stadtpräsident.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter schlug in ihrer Ansprache den Bogen zur aktuellen Situation:
«Hoffen wir, dass sich nie wiederholt, was vor 75 Jahren geschah. Aber Krisen und Spannungen in Europa können plötzlich auch die Schweiz betreffen, ob beabsichtigt oder nicht. Davor schützt uns auch unsere Neutralität nicht. Wir sind mitten in Europa. Wir sind keine Insel.»

Historiker und Buchautor Dr. Matthias Wipf, dessen Buch «Die Bombardierung von Schaffhausen – ein tragischer Irrtum» am Abend in einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt wurde, erinnerte an die Details in der Wahrnehmung der damaligen Bewohnerinnen und Bewohner Schaffhausens: «Zeitzeugen in Schaffhausen sprachen auch von einem ‹verlorenen Zipfel jenseits des Rheins› und fühlten sich vom Rest der Schweiz allein gelassen». Er zitierte verschiedene, sehr berührende Aussagen aus jener Zeit – und räumte gleichzeitig aufgrund aktuellster Forschungsergebnisse mit dem Mythos auf, Schaffhausen sei von den USA am 1. April 1944 absichtlich bombardiert worden.
Im Anschluss an den Gedenkanlass in der Steigkirche gab es Gelegenheit zur Vorbesichtigung der Ausstellung «Bomben auf Schaffhausen» im Museum im Zeughaus.

Am 18. Mai 2019 wird zudem im Museum zu Allerheiligen die Ausstellung «Kunst aus Trümmern» eröffnet. Das Museum zu Allerheiligen und das damalige Naturhistorische Museum waren von der Bombardierung schwer getroffen worden. Die Sonderausstellung rollt das tragische Ereignis auf und erzählt anhand von rund 80 ausgewählten Kunstwerken die Geschichte einer beispiellosen Solidaritätsaktion, an der sich Gemeinde, Kantone und Private aus der ganzen Schweiz mit Spenden beteiligten.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. März 2019

Lindli Fäscht 2019 bewilligt

Auch 2019 wird es wieder ein Lindli Fäscht geben. Der Stadtrat bewilligte das Fest mit diversen Auflagen, um die Lärmbelästigungen für Anwohner weiterhin zu reduzieren. Dafür wird das Fest an beiden Tagen jeweils eine Stunde länger andauern.

Die Lindli Fäschte der letzten zwei Jahre waren ein grosser Erfolg und der Stadtrat steht einer  erneuten Austragung grundsätzlich positiv gegenüber. So wird es am Freitag, 7.und Samstag 8. Juni 2019 wieder ein Fest im Bereich zischen Freier Platz und Restaurant Sommerlust geben. Es wird am Freitag von 17 bis 0.30 Uhr dauern mit Musik bis Mitternacht und am Samstag bis 1.30 Uhr mit Musik bis 1 Uhr. Die Feste der letzten beiden Jahre verliefen reibungslos und die Veranstalter hielten sich genau an die Vorgaben der Stadt. Damit das Fest für alle eine Freude wird und die Anwohner möglichst wenig durch Lärm belästigt werden, hat der Stadtrat die Bewilligung mit präzisen Auflagen verknüpft. Es gibt neu für jeden der Festplätze eine gesonderte und nach Tageszeit gestaffelte und Dezibel-Vorgabe. Im Schauwerk’schen Gut und in der Sommerlust werden die Bässe auf kurze Distanz abgesenkt. Auch die störenden Tonüberlappungen zwischen den unterschiedlichen Bühnen sollen verringert werden. Die Bühne im hinteren Teil des Schauwerk’schen Guts wird wie 2018 so positioniert, dass die angrenzenden Anwohner entlastet werden.

Die Anwohnerinnen und Anwohner werden mindestens einen Monat im Voraus mit einem Schreiben über das Fest und die damit verbundenen Einschränkungen informiert. Direkt angrenzende Anwohnerinnen und Anwohner erhalten vom Veranstalter wiederum die Möglichkeit, während dem Fest kostenlos im Hotel Hohberg oder dem Arcona Living zu übernachten.

Wie in den Vorjahren bleibt die Fischerhäuserstrasse vom Freitag 7. Juni 7 Uhr bis und mit Sonntag, 9. Juni 6 Uhr für den Individual- sowie den Busverkehr gesperrt. Die Anwohnerinnen und Anwohner erhalten eine Fahrbewilligung, welche die Durchfahrt ausserhalb der Festzeiten ermöglicht.
Die Stadt beteiligt sich an den Kosten für das Lindli Fäscht mit insgesamt 11‘550 Franken, zusammengesetzt aus diversen Kostenerlassen für Leistungen der Stadt.

Ansprechperson:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. März 2019

Symbolische Schlüsselübergabe an neue Tanne-Pächterin

Heute wurde das von der Stadt sanierte historische Hotel Tanne im Rahmen eines kleinen Festakts an die neue Pächterin Claudine-Sachi Münger übergeben.

Das alte Hotel Tanne mit der legendären Weinstube wurde seit September 2017 umgebaut und sorgfältig saniert. Die historische Weinstube blieb originalgetreu erhalten und wurde nur sanft renoviert. Die Räume im ersten Stock wurden lediglich renoviert und werden neu als Büroräume genutzt. Im zweiten und dritten Stock sowie in der Remise wurden neun Studios eingebaut, die als Gästezimmer vermietet werden und bereits von der Pächterin liebevoll eingerichtet wurden. Im Innenhof gibt es neu eine kleine Gartenbeiz, zur Tanne hin kann man in einem Selbstbedienungs-Strassencafé Platz nehmen.

Die Sanitäranlagen und die Haustechnik wurden gemäss heutigen Anforderungen und Vorschriften modernisiert. Ein neuer Anbau auf der Tannen-Rückseite ermöglichte eine behindertengerechte Erschliessung der Liegenschaft mit einem Lift. Die Tanne 3 ist inklusive Remise neu dem Wärmeverbund Herrenacker angeschlossen.

Vor allem bei der Renovation der historischen Weinstube achteten die Verantwortlichen darauf, dass so viele Elemente wie möglich originalgetreu erhalten blieben. So wird mancher Stammgast der «Tanne» Lampen, Bilder, Zinnteller, die Getränketafel und die Registrierkasse sowie viele andere Details wiedererkennen. Vom alten Treppenlauf konnten Teile wie die aus dem 17. Jahrhundert stammenden barocken Holz-Staketen erhalten werden. Bei der Farbgebung achtete man darauf, dass sie zum historischen Ambiente der «Tanne» passt. Das sorgfältig restaurierte Wirtshausschild mit Schriftzug aus Blattgold ziert bereits seit einigen Wochen die Fassade.

Die neue alte Tanne ist ab dem 2. April für das Publikum geöffnet.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
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E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
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Medienmitteilung vom 25. März 2019

Stadtrat präsentiert neues Budget mit Steuerfuss 93%

Nachdem die Stimmbevölkerung am Sonntag die Steuererhöhung auf 96% abgelehnt hat, präsentiert der Stadtrat ein überarbeitetes Budget 2019 mit einem gegenüber Vorjahr unveränderten Steuerfuss von 93%. Mit den aktualisierten Steuerwerten zeigt die Erfolgsrechnung einen budgetierten Überschuss von +0.5 Mio. Franken. Die Beratung der Vorlage ist im Grossen Stadtrat am 2. April 2019 vorgesehen.

Am Sonntag haben in der Referendumsabstimmung 68.6% gegen die Festsetzung des Steuerfusses auf 96 Prozentpunkten gestimmt.

Aus der Argumentation des Referendumskomitees ergibt sich die Forderung, den Steuerfuss auf der bisherigen Höhe von 93% festzulegen. In Respektierung des Abstimmungsresultates und unter Berücksichtigung der neuen Steuerprognose beantragt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat, den Steuerfuss auf 93 Prozentpunkten festzulegen.

Im Abstimmungskampf wies das Referendumskomitee darauf hin, dass sich das Referendum ausschliesslich gegen den Steuerfuss und nicht gegen das Budget richtet. Der Stadtrat hat deshalb darauf verzichtet, das Budget an anderer Stelle anzupassen. Im überarbeiteten Budget sind deshalb lediglich der tiefere Steuerfuss und die infolge der neuen Steuerprognose angepassten Steuererträge berücksichtigt.

Basierend auf den neusten Steuerprognosen schliesst die Erfolgsrechnung neu auch mit einem Steuerfuss von 93% knapp positiv ab (+0.5 Mio. Franken) und auch der geplante Finanzierungssaldo zeigt keine Neuverschuldung im Jahr 2019 (+0.6 Mio. Franken).

In den folgenden Finanzplanjahren (2020 bis 2022) verschlechtert sich die ohnehin ungenügende Selbstfinanzierung mit einem konstant angenommenen Steuerfuss von 93% weiter, was entweder zu einer Reduktion der Investitionen oder zu einer Neuverschuldung führen wird. Wie mit dieser Situation umgegangen wird, entscheidet der Stadtrat im Rahmen der Erstellung des Budgets 2020 und des Finanzplanes 2020 bis 2023, und zwar basierend auf den dannzumal aktuellsten Zahlen.

Der Stadtrat ist bemüht, möglichst schnell ein rechtskräftiges Budget zu erlangen. In Absprache mit der Geschäftsprüfungskommission und dem Büro des Grossen Stadtrates soll die Beratung der Vorlage am 2. April 2019 stattfinden. Damit könnte das überarbeitete Budget 2019 nach Ablauf der Referendumsfrist anfangs Mai rechtskräftig werden und die provisorischen Steuerrechnungen plangemäss Mitte Mai mit dem definitiven Steuerfuss verschickt werden.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
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Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
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Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
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Medienmitteilung vom 25. März 2019

Stadtrechnung 2018 schliesst mit kleinem Minus

Nach drei Jahren mit hervorragenden Abschlüssen schliesst die Stadtrechnung 2018 mit einem kleinen Defizit von -2.9 Mio. Franken. Grund dafür sind die für einmal unter den Erwartungen liegenden Unternehmenssteuererträge. Die Umsetzungsquote konnte auf 64% gesteigert werden. Die Verschuldung bleibt 2018 weitgehend stabil. Die grössten finanziellen Herausforderungen bleiben die Steuerreform und die Selbstfinanzierung der anstehenden Grossprojekte.

Nach drei Jahren mit aussergewöhnlich hohen Steuererträgen liegen die Unternehmenssteuern im Jahr 2018 in der Stadt 2.8 Mio. Franken unter Budget. Zusammen mit einem Mehraufwand von 2.7 Mio. Franken bei den Prämienverbilligungen führt dies zusammen mit anderen Effekten zu einem Defizit in der Laufenden Rechnung von -2.9 Mio. Franken (Budget +1.6 Mio. Fr.).

Erste Entnahme aus der Schwankungsreserve
Da die Unternehmenssteuern mit 24.7 Mio. Franken 2018 erstmals unter dem Referenzwert von 28.5 Mio. liegen, kommt es zu einer Entnahme aus der Schwankungsreserve von 3.8 Mio. Franken. Das ausgewiesene Ergebnis nach Entnahme aus der Schwankungsreserve beträgt +0.9 Mio. Franken.
In der Schwankungsreserve bleibt per 1.1.2019 ein Bestand von 35.3 Mio. Franken, womit die Stadt gut vorbereitet ist auf die anstehende Steuerreform.

Stabiler Personalaufwand
Der Personalaufwand liegt mit 106.7 Mio. Franken 0.7 Mio. Franken unter Budget und 0.5 Mio. Franken über dem Vorjahreswert. Der Personalbestand (ohne Betriebe und Lehrpersonen) sinkt im Berichtsjahr um 4.3 auf 846.2 Vollzeitstellen. Darin eingerechnet ist der Übertritt der Mitarbeitenden des Tiefbauamtes zum Kanton (23.6 FTE). Insgesamt arbeiteten 1'293 Mitarbeitende für die Stadt, das durchschnittliche Pensum beträgt 65%.

Tiefere Bettenbelegung bei den Alterszentren führt zu Angebotsanpassung
Auffällig bei der Abweichungsanalyse sind die um 1.8 Mio. Franken tieferen Taxerträge bei den Alterszentren, welche auf eine tiefere Bettenbelegung im stationären Bereich zurück zu führen sind. Der Bereich Alter hat die Situation analysiert und Massnahmen eingeleitet.

Investitionsanstrengung verstärkt, Umsetzungsquote steigt auf 64%
Die bauliche Umsetzungsquote steigt 2018 auf 64% (Vorjahr 53%). Von den geplanten baulichen Nettoinvestitionen im Umfang von 28.3 Mio. Franken wurden 18.1 Mio. Franken umgesetzt.
Die Nettoinvestitionen werden mit 4.1 Mio. Franken sehr tief ausgewiesen. Grund dafür sind Darlehensrückzahlungen der Betriebe ohne Neuaufnahme. Sowohl der Werkhofneubau von SH POWER als auch die Elektrifizierung der VBSH-Flotte stehen erst bevor. Die offenen Verpflichtungskredite betragen per 31.12.2018 38.5 Mio. Franken.

Verschuldung bleibt 2018 weitgehend stabil
Die Stadt weist 2018 (auch dank Darlehensrückzahlungen) einen positiven Finanzierungssaldo von 7.6 Mio. Franken aus. Trotzdem steigt die Bruttoverschuldung leicht auf 154.5 Mio. Franken (+3.9 Mio. Franken). Grund dafür sind u.a. die Abhängigkeiten von Darlehensfälligkeiten. Das Nettovermögen sinkt infolge der signifikanten Darlehensrückzahlungen der Betriebe auf 884 Franken pro Einwohner (-251 Fr./Einw.). Ohne Anrechnung der internen Darlehen (Konzernsicht) konnte die Nettoverschuldung 2018 hingegen vollständig abgebaut werden und weist mit 4.9 Mio. Franken ein Nettovermögen aus.

Selbstfinanzierung der Investitionen als grosse Herausforderung
Der Stadtrat hat sich zum Ziel gesetzt, die Investitionsanstrengungen in den nächsten Jahren stark zu erhöhen. Grossprojekte wie die Entwicklung des Kammgarnareals, das Stadthausgeviert, der Neubau des KSS Hallenbades, die Elektrifizierung der Busflotte und wichtige Investitionen in die Schulen und Alterszentren zeigen einen Investitionsbedarf von gegen 200 Mio. Franken in den nächsten zehn Jahren. Um diese aus eigener Kraft finanzieren zu können, braucht die Stadt eine höhere Selbstfinanzierungskraft. Um das zu erreichen, muss der Aufwand der Erfolgsrechnung weiter stabilisiert werden und es braucht eine erfolgreiche Umsetzung der Steuerreform.

Link zur Jahresrechnung

Beilage Folienpräsentation der Medienkonferenz

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Daniel Preisig, Finanzreferent
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Medienmitteilung vom 24. März 2019

Stadtbevölkerung lehnt Steuererhöhung ab

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben der Erhöhung des Steuerfusses auf 96 Prozentpunkte gegenüber bisher 93 Prozentpunkten mit 8‘822 Nein-Stimmen zu 4‘031 Ja-Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 60.1 % Prozent.

Das Ergebnis zur Abstimmung über die «Festsetzung des Steuerfusses der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2019» im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten:   22‘371
Eingelegte Stimmzettel:       13‘440  
Leere Stimmzettel:        574           
Ungültige Stimmzettel:       13           
Gültige Stimmzettel:          12‘853     

Es haben gestimmt mit Ja:      4‘031   
Es haben gestimmt mit Nein:   8‘822

Stimmbeteiligung:                60.1 %
Ja-Stimmen:                        31.4 %
Nein-Stimmen:                     68.6 %

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
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Medienmitteilung vom 21. März 2019

Defekte Strassenlampen einfach melden

Ab sofort verfügt die beliebte Anwendung „Stadtmelder“ der mobileSH-App von Stadt und Kanton Schaffhausen über ein neues benutzerfreundliches Element. Wer eine defekte Strassenlampe auf Schaffhauser Stadtgebiet melden möchte, erhält in der App eine grafische Darstellung der in der Nähe befindlichen Strassenlampen und kann die betreffende einfach anklicken. Für die Mitarbeitenden von SH POWER, die für die Reparatur und Instandhaltung der Strassenbeleuchtung in der Stadt zuständig sind, erleichtert das ebenfalls die Arbeit, denn die defekte Lampe kann sofort gefunden und schnellstmöglich repariert werden. Auf diese Art gemeldete defekte Strassenlampen werden im Normalfall innert 48 Stunden spätestens repariert.
Die neue Funktion wird automatisch angezeigt, wenn man den Stadtmelder öffnet. Alle, die die App bereits runtergeladen haben, müssen also nichts unternehmen. Hier kann mobileSH mit dem Stadtmelder runtergeladen werden:


http://www.stadt-schaffhausen.ch/Stadtmelder.4717.0.html

 

Medienmitteilung vom 18. März 2019

Vollsperrung Rheinuferstrasse erst am Mittwoch
Witterungsbedingt müssen die Arbeiten, die zur Vollsperrung der Rheinuferstrasse zwischen Mühlentor und Feuerthaler Brücke führen, verschoben werden. Die Rheinuferstrasse wird statt Montagnacht vom Mittwoch, 20. März, 20 Uhr bis Donnerstag, 21. März, 5 Uhr vollständig gesperrt. Danach wird die Verkehrsführung geändert.

Ansprechperson:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Boulevardcafés dürfen länger offen bleiben 

Anlässlich der Treffen des Runden Tisches der Arbeitsgruppe "Wohnen und Nachtleben in der Altstadt" 2018 wurde das Thema der Öffnungszeiten für Boulevardrestaurants diskutiert. Das Räumen der Terrassen im Sommer an Freitag und Samstag um 00:30 stösst bei den Gästen auf wenig Verständnis und das Ziel der Lärmvermeidung kann nicht erreicht werden. Die Mitglieder der AG waren einhellig der Ansicht, dass bezüglich Lärmregulierung eine länger mögliche Bewirtung sinnvoller sei. Derzeit würden die Gäste zwar von den Aussenwirtschaften verwiesen bzw. nicht mehr bedient, in der warmen Sommerzeit stehen diese jedoch trotzdem auf dem öffentlichen Grund. Die Getränke werden zwar im Innern bestellt, jedoch draussen konsumiert. Lärm wird so nicht vermieden, er wird nur auf den öffentlichen Grund verschoben. Dort kann das Aufsichtspersonal der Gastrobetriebe im Gegensatz zum Bereich der eigenen Garten- oder Strassenwirtschaft keinen Einfluss nehmen. Da die Besucher sich im Sommer nicht in die Wirtschaften verschieben lassen, erachten es die AG-Mitglieder als zielführender, die Bewirtung draussen länger zuzulassen mit dem Effekt, dass das Sicherheitspersonal für mehr Ruhe sorgen kann.

Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, die Ausführungsbestimmungen betreffend die Polizeistunde anzupassen (RSS 400.9, Art. 6 Abs.2), damit Garten- und Strassenwirtschaften, die über eine Bewilligung für regelmässige (wiederkehrende) Verlängerung verfügen, am Wochenende eine Stunde länger geöffnet haben können. Diese Restaurants und Bars durften bisher ihre Gäste am Freitag bis Sonntag nur bis 0.30 Uhr und während der Woche bis 23.30 Uhr draussen bedienen, neu dürfen sie die Gäste im Boulevardbereich von Freitag bis Sonntag bis 1.30 Uhr und während der Woche wie bisher bis 23.30 Uhr bedienen. Das neue Reglement gilt ab dem 1. April 2019 zunächst für ein Jahr. Am Ende der Sommersaison wird der Stadtrat die Situation erneut beurteilen.

Ansprechpersonen:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch


Simon Stocker, Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Stellungnahme des Stadtrats vom 12. März 2019

Stellungnahme des Stadtrats zur Volksabstimmung vom 24. März 2019
In die Lebensqualität investieren ohne Neuverschuldung

Am 24. März stimmt die Schaffhauser Stimmbevölkerung über die Festsetzung des Steuerfusses auf 96 Prozentpunkten (Vorjahr 93 Prozentpunkte) ab. Zur Abstimmung kommt es, weil die SVP und die FDP das Steuerfussreferendum ergriffen haben.

Der Stadtrat legt grossen Wert darauf, dass das Budget und der Finanzplan so gestaltet werden, dass der städtische Haushalt langfristig im Gleichgewicht bleibt. Dies entspricht nicht nur dem gesetzlichen Auftrag, sondern darin liegt unsere Verantwortung gegenüber kommenden Generationen. Neue Schulden sind die Steuern unserer Kinder.

Ein tieferer Steuerfuss wirkt sich zwar positiv auf die steuerliche Standortattraktivität aus, führt aber gleichzeitig zu einer verminderten Selbstfinanzierungskraft der Stadt. Mit der Sanierung des Stadthausgeviertes, der Entwicklung des Kammgarnareals, dem KSS Hallenbad und notwendigen Investitionen in Schulen, Alterszentren und in die Verkehrsinfrastruktur stehen wichtige Projekte an, die für die Entwicklung unserer Stadt und die Lebensqualität erfolgskritisch sind. Über die nächsten zehn Jahre stehen Grossprojekte im Umfang von rund 200 Mio. Franken an. Der Stadtrat legt Wert darauf, dass diese ohne unverantwortbare Neuverschuldung finanziert werden können.

Damit sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vor der Abstimmung ein aktuelles, faktenbasiertes Bild über die Finanzlage der Stadt machen konnten, hat der Stadtrat rechtzeitig vor dem Versand der Abstimmungsunterlagen über die aktuelle Steuerprognose informiert. Wenn es bei diesen neuen Zahlen bleibt, würde die Erfolgsrechnung 2019 auch mit einem Steuerfuss von 93% noch knapp positiv abschliessen. Der Stadtrat bleibt dennoch bei seiner Empfehlung, den Steuerfuss auf 96% festzusetzen. Für die stadträtliche Finanzpolitik ist die längerfristige Entwicklung der Steuererträge massgeblich. Mit Schwankungen bei den Steuererträgen muss auch weiterhin gerechnet werden. Abweichungen nach oben wie nach unten sind gleichermassen wahrscheinlich.

Mit ein Grund für die unveränderte Empfehlung des Stadtrats für 96% sind die provisorischen Zahlen zum Rechnungsabschluss 2018: Die Erfolgsrechnung 2018 schliesst vor der Entnahme aus der Schwankungsreserve mit einem Minus von 2.9 Mio. Franken. Grund dafür sind primär die bereits kommunizierten, tieferen Unternehmenssteuern (2.8 Mio. Franken unter Budget) und eine buchhalterische Abgrenzung über 2.4 Mio. Franken. Trotz positivem Finanzierungssaldo (+7.6 Mio. Franken) stagniert die u.a. von festen Darlehensfristen abhängige Bruttoverschuldung auf 154.5 Mio. Franken (Vorjahr 150.6 Mio. Fr.).

Der Stadtrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dem Steuerfuss von 96% zuzustimmen. Damit kann die Stadt in die wichtigen Grossprojekte investieren, ohne sich zulasten nächster Generationen neu verschulden zu müssen.

Im Namen des Stadtrats
Daniel Preisig, Finanzreferent

Medienmitteilung vom 8. März 2019

Kooperationsliste war nicht vertraulich

Die am 22. Januar im Grossen Stadtrat verteilte Liste der Kooperationen zwischen EKS und SH POWER enthielt keine vertraulichen Informationen, weswegen es auch zu keiner Amtsgeheimnisverletzung gekommen ist. Dies hält die Verwaltungskommission von SH POWER fest.

An der Sitzung des Grossen Stadtrates vom 22. Januar 2019 verteilte Stadtpräsident und Präsident der Verwaltungskommission (VK) Peter Neukomm eine Liste mit Kooperationen zwischen SH POWER und EKS. Die Liste war Bestandteil der Beantwortung des Postulats von Mariano Fioretti «Zusammenführung SH POWER und EKS ernsthaft prüfen» und sollte zeigen, dass die beiden Werke bereits heute bei verschiedenen Projekten zusammenarbeiten. In der Folge kündigte Grossstadtrat und Mitglied der VK Till Hardmeier öffentlich an, eine Strafanzeige gegen den Stadtpräsidenten und VK-Präsidenten Peter Neukomm wegen Amtsgeheimnisverletzung zu erwägen.

Die Verwaltungskommission hat die Vorgänge diskutiert und hält folgendes fest: Die fragliche Liste enthält keine vertraulichen Informationen. Es liegt deshalb ihrer Ansicht nach keine Amtsgeheimnisverletzung vor. Die Geschäftsleitung hat die fragliche Liste bereits an der Sitzung der VK vom 25. Oktober 2018 abgegeben, ohne sie als vertraulich zu klassifizieren. Es erfolgte aber kein formeller Beschluss, die Liste zur Veröffentlichung freizugeben. An der Sitzung vom 15. November 2018 wurde die VK darüber informiert, dass die Kooperationsliste am 5. November 2018 im Kantonsrat bei der Beratung eines parlamentarischen Vorstosses zur Zusammenarbeit zwischen EKS und SH POWER verteilt wurde. Dies wurde von den Mitgliedern der VK ohne weitere Diskussion zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der Vorkommnisse hat die VK SH POWER beschlossen, in Zukunft die Kommunikation der besprochenen Themen noch eindeutiger festzulegen. Weiter hat die VK einem Gesuch um Einsicht in die Protokolle stattgegeben, weil es sich um einen strafrechtlich relevanten Vorwurf handelt, der von der VK zurückgewiesen wird.

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Vize-Präsidentin VK SH POWER
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. März 2019

Umsetzung Projekt «Mehr ÖV für Herblingen»

Die Stimmbevölkerung hat am 24. September 2017 dem Projekt «Mehr ÖV für Herblingen» zugestimmt, das die Verlängerung der Buslinie 5 bis ins neue Wohngebiet «Im Trenschen» beinhaltet. Dazu werden neue behindertengerechte Haltestellen und eine Wendeschlaufe bei der Endhaltestelle «Schlossweiher» erstellt. Gleichzeitig werden die Strassenquerungen optimiert und somit sicherer für alle Verkehrsteilnehmenden.

In der ursprünglichen Planung war eine Busschleuse durch die Quartierstrasse «Im Brüel» vorgesehen. Diese Lösung wurde in Absprache mit den Verkehrsbetrieben Schaffhausen aufgrund verkehrstechnischer Überlegungen und aus Gründen der Verkehrssicherheit verworfen. Die neue Lösung sieht vor, die Haltestelle Herblingen Post ab Fahrplanwechsel 2019/20 ca. 60 Meter als Strassenhaltestelle Richtung Stadt zu verschieben. Die baulichen Massnahmen für die neuen Haltestellen wurden öffentlich aufgelegt. Aktuell werden die drei eingegangenen Einsprachen behandelt. Nach wie vor wird die Umsetzung auf Ende Jahr angestrebt, damit die Linienverlängerung auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2019 möglich wird.

Ansprechpersonen:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Marcel Seelhofer, Leiter Betrieb Verkehrsbetriebe Schaffhausen
Telefon: +41 52 644 20 40
E-Mail: marcel.seelhofer(at)vbsh.ch

Medienmitteilung vom 5. März 2019

2. OG des Kammgarn Westflügels wird nicht an Sturzenegger Stiftung verkauft

Die Sturzenegger Stiftung und der Stadtrat sind gemeinsam zum Schluss gekommen, dass der mögliche Kauf eines Geschosses im Kammgarn Westflügel durch die Sturzenegger Stiftung nicht weiter verfolgt wird. Stattdessen beabsichtigt die Sturzenegger Stiftung, in die Optimierung der bestehenden Ausstellungsflächen im Museum zu Allerheiligen zu investieren. Das Nutzungskonzept für den Kammgarn Westflügel wird angepasst.

Mit der Vorlage vom 13. März 2018 «Entwicklung Kammgarnareal, Kredit für Planungsgrundlagen und Information zum Nutzungskonzept» hatte der Stadtrat vorgeschlagen, das 2. Obergeschoss (OG) des Kammgarn Westflügels nach der Sanierung an die Sturzenegger Stiftung zu verkaufen. Diese hätte sich im Gegenzug verpflichtet, das Geschoss dem Museum zu Allerheiligen zur Verfügung zu stellen.

Nach vertieften gemeinsamen Überlegungen sind die Sturzenegger Stiftung und der Stadtrat zum Schluss gekommen, dass der mögliche Kauf des 2. OG durch die Sturzenegger Stiftung nicht weiterverfolgt wird. Stattdessen zieht die Sturzenegger Stiftung die Optimierung des Museums der Erweiterung vor und möchte in die bestehenden Museumsflächen investieren. Während der Erarbeitung der Museumsstrategie wurden Schwachstellen im heutigen Museum festgestellt. Dies hat die Stutzenegger Stiftung dazu bewogen, die Optimierung des Museums mit der Museumsleitung prioritär anzugehen. Sie sieht in der inneren Verdichtung eine grosse Chance für das Museum zu Allerheiligen und wird sich darauf konzentrieren, diese zu nutzen.

Für den Kammgarn Westflügel kann noch vor Verabschiedung der Rahmenkreditvorlage zur Entwicklung des Kammgarnareals das Nutzungskonzept angepasst werden. Der Stadtrat wird dabei den Entscheid des Regierungsrates in Bezug auf die künftigen Pläne für die Pädagogische Hochschule in die Überlegungen zum Nutzungskonzept einfliessen lassen. Das überarbeitete Nutzungskonzept wird weiterhin eine attraktive, ausgewogene Nutzung für den Kammgarn Westflügel verfolgen. Im Vordergrund steht für den Stadtrat eine Nutzung der obersten zwei Geschosse durch die Pädagogische Hochschule Schaffhausen und in Ergänzung dazu eine wirtschaftlich Nutzung des 2. OG durch Unternehmen, welche von der Nähe zu den weiteren Nutzungen profitieren können.
 
Der Stadtrat und die Sturzenegger Stiftung sind überzeugt, dass die gefällten Entscheide sowohl für das Museum als auch für die Entwicklung des Kammgarnareals eine Chance darstellen.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Stephan Kuhn, Sturzenegger Stiftung
Telefon: +41 79 350 76 00
E-Mail: stephan.kuhn(at)stkag.ch

Medienmitteilung vom 27. Februar 2019

Totalrevision des Sozialbehörde- Reglements

Das Reglement über die Organisation der Sozialhilfekommission und des Amtes für Sozialhilfe wurde revidiert. Das aktuell gültige Reglement stammt vom 21. Oktober 1997. In den letzten 20 Jahren haben sich jedoch die Rahmenbedingungen in der Sozialhilfe verändert, sei es durch das neue Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und soziale Einrichtungen vom 28. Oktober 2013 (SHEG, SHR 850.100), die neue Stadtverfassung vom 25. September 2011 (RSS 100.1) oder auch die Organisation der Stadtverwaltung. Die bisher gültige Fassung des Reglements stimmte daher mit den tatsächlich gelebten Prozessen und Zuständigkeiten nur noch bedingt überein und verwendet teils andere Begriffe. Das neue Reglement enthält keine grundsätzlichen Neuerungen, sondern Anpassungen an veränderte Terminologien und Abläufe.

 

Ansprechperson:

Marijo Caleta, Rechtsberater Stadtkanzlei
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. Februar 2019

Bauarbeiten zur Neugestaltung Rheinuferstrasse

Die Bauarbeiten für die Neugestaltung und Sanierung der Rheinuferstrasse beginnen am 4. März und dauern bis Frühjahr 2021. Das Bauprojekt wurde im September 2016 von der Schaffhauser Stimmbevölkerung bewilligt. Während der Bauzeit bleibt die Rheinuferstrasse für den Verkehr geöffnet. Je nach Verkehrslage ist jedoch mit Behinderungen und Wartezeiten zu rechnen.

Die Attraktivierung und Aufwertung des Rheinufers bildet ein zentrales Anliegen der Stadtentwicklung. Das Projekt, das einen ersten wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der südlichen Altstadt darstellt, umfasst die Rheinuferstrasse mit der Rheinpromenade vom Freien Platz bis zum Mühlentorplatz.

Die Rheinuferstrasse wurde in den 1960er Jahren als Entlastungsstrasse für die Altstadt errichtet. Heute befahren rund 18 000 Fahrzeuge pro Tag die Rheinuferstrasse – gleich viele wie den Gotthard-Strassentunnel. Die Strasse ist eine Hauptverkehrsachse und erschliesst die südliche Altstadt. Sie wird nicht nur vom motorisierten Individualverkehr stark genutzt, sondern dort verkehren auch städtische und regionale Buslinien, zudem verläuft auf der Uferpromenade der Rheinradweg von Basel nach Stein am Rhein. Der Radweg ist Bestandteil nationaler und internationaler Velo-Routen und wird insbesondere im Sommerhalbjahr von zahlreichen Velotouristinnen und -touristen befahren.

Die Kragplatte ist konstruktiv verbunden mit der Ufermauer und einem darunter verlaufenden Energiekanal. Diese Betonkonstruktion aus den frühen 1960er Jahren muss dringend saniert werden. Mit der Neugestaltung der Rheinuferstrasse wird die notwendige Sanierung in idealer Weise verbunden mit einer Aufwertung der Promenade für den Langsamverkehr.


Die Umgestaltung und Aufwertung der Rheinuferstrasse ist Gegenstand des Agglomerationsprogramms der ersten Generation “Schaffhausen plus“. Für die Umsetzung ist ein Kostenrahmen von 7.5 Mio. CHF (Preisstand 2013, inkl. MwSt.) vorgesehen. Die Finanzmittel für die Realisierung des geplanten Vorhabens sind seit 2014 im Finanzplan der Stadt Schaffhausen eingestellt. Mit der Volksabstimmung im September 2016 wurde der Baukredit auf der Grundlage des Bauprojekts vom Juli 2015 genehmigt.

Ziele des Bauprojekts:

• Neugestaltung und Attraktivierung der Promenade für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velos. Die Promenade für Fussgänger und Velofahrer wird von 3 auf 5 Meter verbreitert. Eine Sitzstange, ein neues Lichtkonzept und neue Baumgruppen sorgen für eine insgesamt attraktivere Erscheinung der Rheinuferstrasse und mehr Aufenthaltsqualität an der Rheinpromenade.

• Sanierung der Kragplatte.
• Die drei Bushaltestellen IWC, Mühlentor und Rhybadi werden barrierefrei gestaltet.
• Erstellung der bisher fehlenden Trottoirs um das KV-Schulhaus (Zugang zur Bushaltestelle IWC) und das Stricki-Areal (Fussgänger-Verbindung zum Freien Platz).
• Die Leistungsfähigkeit für den motorisierten Individualverkehr wird mit einer Optimierung der Fahrspuren und mit einer neuen Lichtsignalsteuerung bei den Verkehrsknoten gewährleistet.

 



Arbeiten während Bauphase 1  (Mo 4. März bis Mai 2019)

Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 4. März 2019. Sie werden etappenweise durchgeführt und voraussichtlich bis Frühjahr 2021 abgeschlossen sein.

Vorbereitungsarbeiten
• Installation Baustelle
• Entfernen aller Verkehrsinseln
• Einrichten prov. Bushaltestelle IWC
• Entfernen aller Bäume und Sträucher
• Lichtsignalanlage umbauen
• Spurabbau in die Bachstrasse

Bauarbeiten
• Prov. Fussgänger-/Radfahrerführung Mühlentorplatz Ost
• Kragplatte Elemente 1–5: Instandstellung
• Umbau Pegelkammer und Sanierung Unterführung Mühlentorplatz, 1. Etappe
• Bau neue Stützmauer
• Erneuerung Kanalisation bei Klosterstrasse
• Strassenverschiebung im Bereich Kammgarn

Im Bereich Kammgarnparkplatz wird ein Installationsplatz erstellt. Dadurch wird während der Bauzeit die Anzahl Parkplätze reduziert. Aufgrund der Verbreiterung der Rheinuferpromenade und der Verschiebung der Strasse im Bereich Kammgarnhof müssen alle Bäume und Sträucher entfernt werden. Bei der Neugestaltung der Rheinuferstrasse werden sechs Baumgruppen neu gepflanzt und der Baumbestand insgesamt erhöht.

Während der Bauzeit kann es zu Behinderungen und Wartezeiten kommen, insbesondere zu den gewohnten Stosszeiten am Morgen und späten Nachmittag. Bei einer Schliessung des A4-Tunnels käme erschwerend der ganze Durchgangsverkehr dazu. In diesem Fall werden Wartezeiten im Bereich der Rheinuferstrasse unumgänglich sein und Rückstaus als Konsequenz daraus sind möglich. Die Bauleitung und die beauftragte Unternehmung sind bestrebt, die Arbeiten speditiv auszuführen und allfällige Behinderungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Verkehrsführung während der Bauphase 1  (Mo 4. März bis Mai 2019)

Langsamverkehr: Während der Bauphase 1 wird der Fussgänger- und Veloverkehr der Rheinuferstrasse entlanggeführt. Ab Bauphase 2 (voraussichtlich ab Mai 2019) wird der Langsamverkehr durch die Altstadt geführt.

ÖV: Die Busse verkehren wie gewohnt. Die Bushaltestelle Mühlentor wird temporär aufgehoben, die Bushaltestelle IWC wird provisorisch verschoben. Aufgrund der Baustelle muss mit Verspätungen gerechnet werden.

Individualverkehr: Die Rheinuferstrasse ist auf der ganzen Länge permanent für den Verkehr geöffnet (Gegenverkehr, je 1 Spur). Beim Knoten Klosterstrasse wird ein Mini-Kreisel erstellt. Die Einfahrt in die Klosterstrasse und Ausfahrt in die Rheinuferstrasse sind möglich. Die Zufahrt zu den Parkhäusern Herrenacker und Herrenacker Süd ist gewährleistet. Zusätzlich wird die Rheinstrasse einspurig vom Mühlentor Richtung Parkhäuser für den Verkehr geöffnet.

Anlieferung: Die Zufahrt in die Klosterstrasse mit dem LKW ist möglich, die Ausfahrt erfolgt über den Münsterplatz / Moserstrasse.

Vollsperrung der Rheinuferstrasse
von Montag, 18. März 2019, 20.00 Uhr – Dienstag, 19. März, 05.00 Uhr.
Für die Umstellung der Verkehrsführung ist eine Vollsperrung nötig. In der Nacht von Montag 18. auf Dienstag 19. März ist ein Verkehrsdienst im Einsatz, Umleitungen sind signalisiert.
(Bei schlechtem Wetter können sich die Arbeiten verschieben.)

Info-Abend für Anwohner und Geschäfte am 28.2.2019
Die Zufahrt in die Altstadt wird während der Bauzeit erschwert. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner und die Geschäfte werden vor jeder Bauphase über die Verkehrsführung informiert. Am Donnerstag, 28. Februar 2019, findet zudem um 18 Uhr ein öffentlicher Informationsabend in der Kammgarn West statt.

Service-Website informiert über jeweilige Verkehrsführung
Während der insgesamt 11 Bauphasen muss die Verkehrsführung mehrmals geändert werden. Die aktuellsten Informationen zur Verkehrsführung und zu allfälligen Einschränkungen sind jeweils auf der eigens für das Projekt aufgeschalteten Service-Website www.rheinufer-sh.ch zu finden.

 

Ansprechperson:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat Stadt Schaffhausen
T 052 632 52 67, tina.nodari(at)stsh.ch

Daniel Schmid, Bauleitung
Wüst Rellstab Schmid AG, Schaffhausen
T 052 630 04 10, daniel.schmid(at)wrs-ing.ch


Website: www.rheinufer-sh.ch

Medienmitteilung vom 21. Februar

Information zur Entwicklung der Steuererträge

Im Hinblick auf die Abstimmung vom 24. März 2019 über die Festsetzung des städtischen Steuerfusses ist es dem Stadtrat ein Anliegen, transparent über die aktuelle Entwicklung der Steuererträge zu informieren. Damit können sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein aktuelles, faktenbasiertes Bild machen.
Mit Stichtag 22. Februar 2019 zeigt die Steuerprognose für das laufende Jahr 2019 folgende Abweichungen zum vom Grossen Stadtrat im November verabschiedeten Budget 2019:
 Unternehmenssteuern: 4.0 Mio. Franken über Budget
 Natürliche Personen: 1.6 Mio. Franken über Budget (infolge von Einmaleffekten)
Mit diesen Werten würde sich das budgetierte Ergebnis der Erfolgsrechnung um 5.6 Mio. Franken verbessern auf +4.7 Mio. Franken (bisher -0.9 Mio. Franken). Der Finanzierungssaldo würde statt -1.0 Mio. Franken neu +4.6 Mio. Franken betragen.
Im provisorischen Rechnungsabschluss für das Jahr 2018 sind folgende Abweichungen zu verzeichnen:
 Die Steuererträge von Unternehmen (Juristische Personen) liegen rund 2.9 Mio. Franken unter Budget (Budget 27.6 Mio. Franken, Rechnung 24.7 Mio. Franken).
 Die Steuererträge von Natürlichen Personen liegen rund 1.6 Mio. Franken über Budget (Budget 102.9 Mio. Franken, Rechnung 104.5 Mio. Franken).
Der Stadtrat weist darauf hin, dass insbesondere die Unternehmenssteuern erfahrungsgemäss starken Schwankungen ausgesetzt sind. Wie hoch die Steuererträge 2019 schliesslich sein werden, kann heute nicht mit Sicherheit prognostiziert werden. Schwankungen nach oben wie auch nach unten sind gleichermassen wahrscheinlich.
Auch mit den aktualisierten Zahlen bleibt der Stadtrat bei seiner Empfehlung, den Steuerfuss auf 96 Prozentpunkten festzusetzen. Für die stadträtliche Finanzpolitik ist die längerfristige Entwicklung der Steuererträge massgeblich.

 

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Mobiltelefon: +41 79 330 74 75 (erreichbar: 10.00-10.30 Uhr)
daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 14. Februar 2019

Bericht über hängige Motionen und Postulate

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat den jährlichen Bericht zu den hängigen Motionen und Postulaten. Für vier Postulate wird die Abschreibung beantragt und für zwei Motionen und neun Postulate eine Fristverlängerung.

Fristverlängerungen werden für die Motionen Thomas Neukomm betreffend «Gestaltung des öffentlichen Raums» und Dr. Raphael Rohner betreffend «Sport- und Freizeitanlagenkonzept für die Stadt Schaffhausen beantragt».
Für die Postulate Martin Egger «Schluss mit staatlicher Finanzierung privater Hobbys und Prüfung nachhaltiger Nutzung des Kammgarnareals», Hermann Schlatter «Kostendeckende Abfallentsorgung», Till Hardmeier «Optimierungsmöglichkeiten bei der Abfallentsorgung», Daniel Böhringer «Optimierungsmöglichkeiten bei der Abfalltrennung», Hermann Schlatter «Wie verbessern wir die strategische Führung und machen SH Power fit für die Strommarktliberalisierung?», Stefan Marti «Ein Restaurant direkt am Wasser z.B. im Areal <Gassa>», Nicole Herren «Herrenacker - wie weiter?», Urs Tanner «Förderung der Elektromobilität; Bereitstellung von Gratisparkplätzen für Elektropersonenwagen, Erstellung von Ladestellen, allgemeine Förderung von Elektropersonenwagen und Elektrofahrräder» sowie Marco Planas «Integrationsangebote für Personen aus dem Asylbereich» werden Fristverlängerungen beantragt.
Für die Postulate Daniel Preisig «Entwicklungs-Strategie für die Stadt Schaffhausen», Res Hauser «Taxiverordnung durchsetzen, ändern oder abschaffen», René Schmidt «Erhalt von Fussball- und Trainingsplätzen auf der Breite» sowie Stefan Marti «Rote Fahrradspur Markierung für mehr Sicherheit» beantragt der Stadtrat Abschreibung.


Ansprechperson:

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch

Medienmitteilung der Stadt Schaffhausen vom 13. Februar 2019

Schaffhauser Märkte ab November wieder in der Fussgängerzone

Die Schaffhauser Frühlings- und Martinimärkte werden künftig wieder in die Fussgängerzone der Altstadt verlegt. Der kommende Frühlingmarkt im April 2019 wird noch im Bereich Tanne, Herrenacker, Beckenstube, Münsterplatz bis Mosergarten durchgeführt. Ab dem kommenden Martinimarkt im November 2019 werden die Marktstände wieder auf dem Abschnitt zwischen Löwengässchen/Schwertstrasse, Fronwagplatz und Goldsteinstrasse stehen.

Mit der Verschiebung des Marktes in die Fussgängerzone kommt die Stadt dem Wunsch des städtischen Gewerbeverbands sowie zahlreichen Marktfahrenden nach. Das vielseitige Angebot der Schaffhauser Märkte soll Besucherinnen und Besucher künftig wieder stärker in die Innenstadt locken.

Ansprechperson:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. Februar 2019

Neue Regelung für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für städtische Mitarbeitende

Der Stadtrat beabsichtigt die Einführung einer zweijährigen Lohnfortzahlung für alle städtischen Mitarbeitenden in Form einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung. Deren Prämien sollen zu zwei Dritteln von der Stadt und zu einem Drittel von den Mitarbeitenden finanziert werden. Zu diesem Zweck unterbreitet er dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Änderung der Ergänzungsverordnung zum Personalgesetz.

Die Stadt soll mit dieser Lösung als Arbeitgeberin noch attraktiver werden. Ziel ist eine bessere Gleichbehandlung und eine finanzielle Absicherung für Mitarbeitende, welche aufgrund einer Krankheit und somit unverschuldet nicht arbeitsfähig sind. Ein Vergleich mit anderen Städten, Kantonen und vielen Unternehmen hat gezeigt, dass eine zweijährige Lohnfortzahlung sowie eine Beteiligung der Mitarbeitenden an den Prämien weit verbreitet sind. Die Bereichsleitenden und die städtische Personalkommission unterstützen die vom Stadtrat vorgeschlagene Lösung.

Heute bezahlt die Stadt Schaffhausen Mitarbeitenden, welche aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig werden, während einem Jahr den vollen Lohn weiter aus. Ab dem 91. Krankheitstag erfolgt die Finanzierung durch eine Krankentaggeldversicherung, deren Prämien vollumfänglich von der Stadt getragen werden. Mitarbeitende haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich freiwillig auch für das zweite Jahr der Arbeitsunfähigkeit zu versichern. Die Prämien für diese Zusatzversicherung gehen vollumfänglich zu ihren Lasten. Diese Regelung erlaubt es der Versicherung allerdings, Mitarbeitenden mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko den Beitritt zur freiwilligen Versicherung für das zweite Krankheitsjahr zu verweigern.

Die Kosten für die Stadt, die sich bei der jetzigen Lösung auf knapp eine Million Franken jährlich belaufen, sollen sich mit der Einführung der zweijährigen Krankentaggeldversicherung für alle Mitarbeitenden nicht erhöhen. Hierzu ist eine Beteiligung der Mitarbeitenden in Höhe von einem Drittel der Prämien notwendig.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 79 326 72 82
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmiteilung vom 12. Februar 2019

Schulhaus Kreuzgut soll saniert und erweitert werden

Die Bevölkerung im Quartier Herblingen ist in den vergangenen Jahren gewachsen. Mehrere neue Wohnbauprojekte im Quartier stehen kurz vor der Ausführung. Die Bevölkerungszahl wird daher weiter steigen. Bereits heute stossen die beiden Herblinger Schulhäuser Kreuzgut und Hohberg an ihre Kapazitätsgrenzen. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, neben der dringenden Sanierung der Schulanlage Kreuzgut eine Erweiterung in Auftrag zu geben und unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine entsprechende Vorlage.

Das Schulhaus Kreuzgut wurde 1954 vom Architekten Paul Albiker erstellt und 1984 an der Westseite erweitert. Seither wurden keine grösseren Investitionen mehr getätigt. In vielen Bereichen entspricht das Gebäude daher nicht mehr den heutigen Anforderungen und verschiedene Elemente sind am Ende ihrer Lebensdauer angelangt.

Die Bevölkerung in Herblingen ist in den vergangenen Jahren gewachsen. Beide Schulhäuser im Quartier - 1995 wurde das Schulhaus Hohberg nördlich des Schulhauses Kreuzgut erstellt – haben ihre Kapazitätsgrenze erreicht. Neben der dringenden Sanierung der Schulanlage Kreuzgut ist deshalb eine Erweiterung geplant. Das bestehende Schulhaus Kreuzgut soll im Osten erweitert werden.

Der im Projekt ausgewiesene Raumbedarf entspricht den Anforderungen eines modernen Schulbetriebes und basiert auf der Grundlage der voraussichtlichen Klassenzahlen sowie der daraus erwachsenden stundenplantechnischen Fach- und Zusatzunterrichtsstunden. Künftig sollen im Schulhaus Kreuzgut 14 Klassenzimmer sowie Gruppenräume und weitere Räume für den Fachunterricht zur Verfügung stehen. Die städtische Tagesschule im Quartier befindet sich aktuell im Schulhaus Hohberg. Sie wurde 1995 eingerichtet. Es ist geplant, die Tagesschule künftig im Schulhaus Kreuzgut unterzubringen und die Kapazität von 20 auf 24 Kinder pro Tag zu erhöhen.

Für die Sanierung der bestehenden Gebäude wird ein Investitionskredit von 4´745´000 Franken und für die Erweiterung ein Investitionskredit von 7´415´000 Franken beantragt. Die Gesamtkosten für die Stadt liegen unter Berücksichtigung der Subventionen von voraussichtlich 2.2 Mio. Franken vom Kanton Schaffhausen bei rund 10 Mio. Franken.

Mit der Sanierung und Erweiterung des Schulhauses Kreuzgut erhält Herblingen eine Schulanlage, welche die heutigen Bedürfnisse an einen Schulbetrieb erfüllt. Mit den zusätzlichen Klassenzimmern wird auf die wachsende Bevölkerung im Quartier reagiert. Zur barrierenfreien Erschliessung wird im Neubau ein Lift installiert, dadurch wird das gesamte Schulhaus hindernisfrei. Im Mehrzweckraum können Schulprojekte wie Theater, Projektwochen, etc. realisiert werden. Der Mehrzweckraum kann zudem von externen Vereinen genutzt werden und bietet so der gesamten Herblinger Bevölkerung einen Mehrwert.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. Februar

Schulstart im Neubau auf der Breite

 

Heute wurde der Erweiterungsbau bei der Schulanlage Breite in einem kleinen Festakt an die Lehrerschaft und die Schülerinnen und Schüler übergeben. Damit fand eine lange Entstehungsgeschichte ihr Happy End.

 

Es waren viele Jahre politischer Diskussionen und planerischer Anläufe vorausgegangen, bis am 17. April 2016 das Volk das letzte Wort hatte und zwischen zwei Varianten für die Erweiterung des Schulhaus Breite entschied. Gewählt wurde die Variante «Shed». Dieses Projekt ging aus dem 2011 durchgeführten Wettbewerb hervor. Das Gebäude erfüllt alle geforderten Raumbedürfnisse und wurde geschickt in das bestehende Schulensemble platziert. Die shedförmige Dachkonstruktion gewährleistet optimale Lichtverhältnisse für alle Klassenräume.  Nebst den sechs neuen Schulzimmern, einem Lehrerbereich und Räumlichkeiten für ausserschulische Betreuungsangebote sind ein von den Vereinen nutzbarer Mehrzweckraum und ein attraktiver neuer Pausen- mit Aussensportplatz entstanden.

Zum Ende des Schuljahrs 2017 fand der offizielle Spatenstich statt, am 18. Juli startete der Abbruch der alten Gebäudeteile und nach den Sommerschulferien fuhren die Bagger auf und der Aushub begann.

Der Erweiterungsbau verlief planmässig, so dass am 27. April 2018 Aufrichte gefeiert werden konnte. Ebenfalls planmässig konnte die Lehrerschaft mit der tatkräftigen Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler vor den Skiferien die Räume einrichten. Der vom Volk bewilligte Kredit von rund 12.6 Millionen Franken wird eingehalten. Noch liegen allerdings nicht alle Abrechnungen vor.<s></s>

Baureferentin Dr. Katrin Bernath und Bildungsreferent Dr. Raphaël Rohner drückten auch im Namen des Gesamtstadtrats ihre Freude darüber aus, dass mit der heutigen Schlüsselübergabe eine lange Entstehungsgeschichte ein so gutes Ende gefunden habe. Die Schulanlage erfahre mit der Erweiterung eine Aufwertung, die allen zugutekomme. Sie werde zum Treffpunkt für Jung und Alt und verschaffe dem Quartier Identifikation, so Bildungsreferent Raphaël Rohner.

 

Ansprechpersonen:

 

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin

Telefon: +41 52 632 52 13

E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

 

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent

Telefon: +41 52 632 52 14

E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 10. Februar 2019

Stadt lehnt Quartierparkierungsverordnung ab

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben die «Quartierparkierungsverordnung» mit 7‘062 Nein-Stimmen zu 5‘848 Ja-Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 62.46 Prozent.

Das Ergebnis zur Abstimmung über die «Quartierparkierungsverordnung» im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten:   22‘358
Eingelegte Stimmzettel:          13‘964
Leere Stimmzettel:                    1‘042
Ungültige Stimmzettel:                   12
Gültige Stimmzettel:                12‘910

Es haben gestimmt mit Ja:        5‘848
Es haben gestimmt mit Nein:    7‘062

Stimmbeteiligung:                   62.46 %
Ja-Stimmen:                           45.3 %
Nein-Stimmen:                        54.7 %

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Februar

Stadtrat verabschiedet Richtplan Siedlung

Damit die räumlichen Qualitäten der Stadt Schaffhausen erhalten bleiben, müssen die Art und Weise der künftigen baulichen Entwicklung definiert werden. Der vom Stadtrat verabschiedetet Richtplan Siedlung zeigt auf, wie mit der Siedlungsentwicklung nach innen eine hohe Wohn-, Arbeitsplatz- und Umgebungsqualität angestrebt wird. Dabei geht es sowohl um die Entwicklung und Modernisierung des Gebäudebestandes als auch um die Frei- und Grünräume, deren Qualität bei der baulichen Verdichtung einen wichtigen Stellenwert einnimmt.

Das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes, das 2013 auch von der Schaffhauser Bevölkerung deutlich angenommen wurde, fordert eine haushälterische Nutzung des Bodens. Für das Siedlungsgebiet bedeutet dies, dass die Entwicklung nach innen erfolgen soll. Wie diese Ziele im Kanton Schaffhausen umgesetzt werden, ist im kantonalen Richtplan festgehalten, der am 10. Dezember 2018 vom Kantonsrat verabschiedet wurde. Darin wird von den Gemeinden eine Siedlungsentwicklungsstrategie verlangt, die insbesondere aufzeigen soll, wie eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen erreicht werden soll. Die Entwicklungsstrategie bildet die Grundlage für die anstehende Überarbeitung des Zonenplans und der Bauordnung der Stadt Schaffhausen.

Die Stadt Schaffhausen hat eine solche Entwicklungsstrategie bereits erarbeitet und im Richtplan Siedlung festgehalten. Der Entwurf des Richtplans Siedlung wurde im August 2017 im Rahmen der öffentlichen Ausstellung "Schaffhausen heute und in Zukunft" vorgestellt. Die Stadtplanung hat anschliessend Rückmeldungen der Bevölkerung aufgenommen und den Richtplan Siedlung ergänzt. An seiner letzten Sitzung hat der Stadtrat den Richtplan Siedlung mitsamt den Grundlagen zur Beurteilung von höheren Häusern und Hochhäusern (Hochhauskonzept) beschlossen. Der Richtplan zeigt auf, wie die Stärken der Stadt gewahrt und gefördert werden können und wo welche baulichen Entwicklungen möglich sind. Der Siedlungsteil Hemmental wird aufgrund der topografisch einzigartigen Lage in einer nachfolgenden Planung behandelt.

Der Stadtrat strebt weiterhin ein moderates Bevölkerungswachstum an, das den Zielen der nachhaltigen Entwicklung und somit sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekten Rechnung trägt. Die demografische Entwicklung und veränderte Wohnbedürfnisse verlangen ebenfalls nach mehr Wohnraum. Neben dem wachsenden Dienstleistungssektor sollen Gewerbe- und Industriebetriebe auch zukünftig ein wichtiges Standbein der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region sein. Die heutigen wie auch die kommenden Generationen sollen von einer hohen Lebensqualität, einem vielfältigen Wohnraumangebot und guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen profitieren.


Der Richtplan Siedlung zeigt als Steuerungsinstrument auf, wie zusätzlicher Raum zum Wohnen und Arbeiten geschaffen und dabei die Stärken der Stadt gewahrt und gefördert werden können. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Transformationsgebiete, wie beispielsweise Ebnat West, die in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern entwickelt werden. Bei der Verdichtung im Bestand sollen die Strukturen der bestehenden Bebauungen und Aussenräume berücksichtigt werden, damit die unterschiedlichen Charakteristiken der Quartiere erhalten bleiben. Entsprechend ist die Raumnutzerdichte (Einwohner und Beschäftigte) in dicht bebauten Gebieten höher als in reinen Wohnquartieren. Über das gesamte Stadtgebiet wird ein Potenzial für 12'000 bis 15'000 zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohner sowie für 3'000 bis 10'000 zusätzliche Beschäftige ausgewiesen. Damit eine Entwicklung in diese Richtung möglich ist, sind die Vorgaben in der Bauordnung und im Zonenplan entsprechend anzupassen. Der Richtplan Siedlung zeigt die Entwicklungsmöglichkeiten auf; ob und in welchem Zeitraum die ausgewiesenen Potenziale realisiert werden, ist von den mehrheitlich privaten Grundeigentümern abhängig.

Der Richtplan Siedlung sowie die Grundlagen zur Beurteilung von höheren Häusern und Hochhäuser finden Sie hier.

 

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Marcel Angele, Bereichsleiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. Januar 2019

Stadtrat erlässt Eignerstrategie für VBSH 

Seit dem 1. Januar 2019 sind die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH) als selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt der Stadt Schaffhausen organisiert. Der Stadtrat hat nun die Eignerstrategie nach einvernehmlicher Rücksprache mit der neuen Verwaltungskommission der VBSH und unter Vorbehalt des hängigen Entscheides des Bundesgerichts zur Abstimmungsbeschwerde zur Vorlage vom 10. Juni 2018 erlassen.
In der Eignerstrategie der VBSH sind die Zielsetzungen und Grundsätze des Eigners, in diesem Fall die Stadt Schaffhausen, vertreten durch den Stadtrat, für die strategische Führung des neuen Unternehmens festgehalten. Die Eignerstrategie wird vom Stadtrat periodisch, in der Regel alle vier Jahre auf Beginn der neuen Legislatur, auf Vollständigkeit und Aktualität überprüft.
Die Organisationsverordnung (Art. 11 Abs. 2 lit. d) legt fest, dass die Eignerstrategie dem Grossen Stadtrat zur Kenntnis zu bringen ist.

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. Januar 2019

Stadt schliesst mit zwei Gemeinden Leistungsvereinbarungen ab

Vor rund zehn Jahren hat die Stadt Schaffhausen die bedarfsgerechte Schulsozialarbeit an den Schulen eingeführt. Das Angebot hat sich inzwischen etabliert und die Schulsozialarbeit leistet wertvolle Unterstützung im Schulbetrieb. Für kleinere Gemeinden macht es oft keinen Sinn selbstständig die Schulsozialarbeit aufzubauen. Die Gemeinden Hallau und Neunkirch beabsichtigen deshalb in diesem Bereich mit der Stadt Schaffhausen eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen.

Vor rund zehn Jahren hat die Stadt Schaffhausen die bedarfsgerechte Schulsozialarbeit (SSA) an den Schulen eingeführt. Andere Gemeinden im Kanton haben seither ebenfalls eigene SSA- Angebote lanciert. Es zeigte sich dabei, dass kleinere Gemeinden nicht über die Voraussetzung verfügen, um SSA mit sinnvollen Rahmenbedingungen anbieten zu können. Gründe dafür sind verhältnismässig tiefe Schülerzahlen und dadurch kleinprozentige SSA-Stellen. Auch fehlt den Schulsozialarbeitern in kleinen Gemeinden oft die fachliche Unterstützung und die Einbettung in ein Team.

Die SSA Schaffhausen hat mit verschiedenen Gemeindevertretern diskutiert, wie die SSA gewinnbringend in kleineren Gemeinden aufgebaut werden kann. Die Gemeinden Hallau und Neunkirch möchten mit der Stadt Schaffhausen im Bereich Schulsozialarbeit eng zusammenarbeiten und eine entsprechende Leistungsvereinbarung abschliessen. Ziel ist, dass die neue SSA in Hallau und Neunkirch administrativ und operativ dem Team der städtischen SSA angeschlossen werden.

Der Stadtrat hat der Leistungsvereinbarung mit den Gemeinden Hallau und Neunkirch zugestimmt.

Ansprechpersonen:

Beat Schmocker, Bereichsleiter Soziales
Telefon: +41 52 632 54 11
E-Mail: beat.schmocker(at)stsh.ch

Guido Meier, Schulreferent Hallau
Telefon: +41 52 687 08 64
email: guido.meier(at)hallau.ch

Andreas Preisig, Schulreferent Neunkirch
andreas.preisig(at)neunkirch.ch

Medienmitteilung vom 22. Januar 2019

Museumskommission: Andreas Schiendorfer folgt auf Marliese Wunderli

Der Stadtrat wählte Andreas Schiendorfer, Präsident des Museumsvereins, für die Amtsdauer 2017 bis 2020 neu in die Museumskommission. Er folgt auf Marliese Wunderli, die ihren Rücktritt aus der Museumskommission erklärt hatte.

Ansprechperson:

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. Januar

Reglement für den Fonds von EWS-Leistungsbezügern wird aufgehoben

Der 1996 errichtete «Fonds zugunsten von Leistungsbezügern, die sich im Energiespar- respektive Alternativenergie-Bereich auszeichnen» wurde von SH POWER bereits mit der Jahresrechnung 2017 aufgelöst, da seit 2003 keine neuen Anträge und Projekte zu Lasten des Fonds eingegangen sind. Jetzt will der Stadtrat das Fondsreglement aufheben. Zu diesem Zweck muss der Grosse Stadtrat der Vorlage des Stadtrats zustimmen und den Grundsatzbeschluss über die Errichtung des Fonds aufheben.
Der Fonds war 1996 als Folge eines befriedigenden finanziellen Ergebnisses der NOK (Nordostschweizerische Kraftwerke, heute AXPO) eröffnet worden. Auf diese Weise sollte ein gewährter Rabatt an die EWS-Kunden weitergegeben werden. Seit der Errichtung des Fonds wurden ungefähr 20 Projekte unterstützt. Unterdessen hat sich das energiepolitische Umfeld jedoch stark verändert und es wurden neue Gefässe zur Förderung des Energiesparens bzw. der erneuerbaren Energien geschaffen. Der Fonds entspricht deshalb keinem aktuellen Bedürfnis mehr.

Ansprechperson:

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. Januar

Stadt nominiert Vertreter für Etawatt AG 

Der Stadtrat nominiert für die Generalversammlung der Etawatt AG vom 28. März 2019 als Vertreter der Stadt die folgenden Personen: Stadtpräsident Peter Neukomm, Werkdirektor SH POWER Hagen Pöhnert und Grossstadtrat Bernhard Egli.

Ansprechperson:

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. Januar 2019

Stadtbevölkerung wuchs 2018 moderat um 0.75 Prozent

Die Einwohnerzahl der Stadt Schaffhausen ist 2018 um 274 Personen (+0.75%) auf 36'617 gewachsen. In den Vorjahren wuchs die Stadt weniger stark.

Die Bevölkerung der Stadt Schaffhausen wuchs auch im vergangenen Jahr. Der Zuwachs fällt mit +274 Personen (+0.75%) stärker als in den Vorjahren aus, ist jedoch im schweizerischen Vergleich moderat. Per 31. Dezember 2018 zählte die Stadt Schaffhausen 36'617 Einwohnerinnen und Einwohner. In den drei Jahren zuvor verzeichnete die Stadt tiefere Wachstumsraten von durchschnittlich 0.34 Prozent.

Am 31. Dezember 2018 wohnten 18'816 Frauen (51%) und 17'801 (49%) Männer in der Stadt Schaffhausen. Der Frauenanteil nahm gegenüber dem Vorjahr um 176 Personen zu, derjenige der Männer stieg um 98.

Von den niedergelassenen Personen waren 26'187 Schweizerbürger und 10'430 ausländische Staatsbürger. Im Jahr 2018 wurden 236 in der Stadt Schaffhausen wohnhafte, ausländische Staatsangehörige eingebürgert. Damit stieg die Anzahl der Schweizerbürger gegenüber 2017 um 213 Personen, die ausländische Bevölkerung wuchs um 61 Personen. Der Ausländeranteil beträgt 28.48 Prozent (Vorjahr 28.53%). Wie bereits in den Vorjahren waren die Deutschen mit 2'326 Personen (6.4 Prozent der Gesamtbevölkerung) die grösste in der Stadt Schaffhausen wohnhafte Ausländergruppe, gefolgt von den Italienern mit 1'213 Personen (3.3%), den Kosovaren (675 Personen, 1.8%), den Türken (649 Personen, 1.8%) und den Mazedoniern (617 Personen, 1.7%).

Der Saldo bei Zu- und Wegzügen zeigt eine Trendumkehr: Erstmals seit Jahren sind wieder mehr Schweizer zu- als weggezogen, nämlich 37 (1‘115 Zuzüge, 1‘078 Wegzüge). Bei der ausländischen Wohnbevölkerung ist der Saldo mit 213 Personen unverändert positiv: 1'050 Personen sind zugezogen, 837 weggezogen.

Im vergangenen Jahr wurden in der Stadt Schaffhausen 344 Kinder geboren, 370 Personen sind 2018 gestorben. Die Zahl der Todesfälle liegt damit um 26 höher als die Zahl der Geburten. Aufgeschlüsselt auf Schweizer und ausländische Staatsangehörige liegt der Geburtenüberschuss bei Ausländern bei 58 Personen (103 Geburten, 45 Todesfälle), währendem bei den Schweizern bei 241 Neugeborenen und 325 Todesfällen ein Sterbeüberschuss von 84 resultiert.

29.81 Prozent der städtischen Bevölkerung waren Ende 2018 evangelisch-reformiert (Vorjahr 30.70%, -241), 22.59 Prozent römisch-katholisch (Vorjahr 22.99%, -81), 0.15 Prozent christkatholisch (Vorjahr 0.16%, -3). Über andere Konfessionszugehörigkeiten wird im Einwohnerregister keine Statistik geführt.

Ende 2018 lebten in Schaffhausen 9'191 Personen (25.11%), die jünger waren als 26 Jahre, und 7'420 Personen (20.26%), die älter als 65 Jahre waren. 20'006 Personen (54.63%) der Bevölkerung war zwischen 26 und 65 Jahre alt.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Alexandra Foschum, Leiterin Einwohnerkontrolle
Telefon: +41 52 632 52 80
E-Mail: alexandra.foschum(at)stsh.ch

Meidenmitteilung vom 18. Januar 2019

Stadthausgeviert soll belebt und aufgewertet werden

Der Stadtrat hat eine Vorlage zur Entwicklung des Stadthausgevierts an den Grossen Stadtrat verabschiedet. Im südlichen Teil sollen die bestehenden Verwaltungsliegenschaften «Stadthaus» und «Eckstein» saniert und mit einem Verwaltungsneubau verbunden werden. Im nördlichen Teil sollen Wohnungen und Raum für Gewerbe und Gastronomie entstehen. Damit wird der Wertzerfall gestoppt und die Altstadt mit dem neuen, vielseitig genutzten Stadthausgeviert aufgewertet und belebt.

Das Stadthausgeviert im Herzen der Schaffhauser Altstadt umfasst viele einzelne Liegenschaften, die sich alle im Eigentum der Stadt befinden. Im nördlichen Teil besteht dringender Sanierungsbedarf, einige Gebäude sind einsturzgefährdet. Im südlichen von der Verwaltung genutzten Teil stehen ebenfalls Sanierungsarbeiten an. Die 2016 vom Grossen Stadtrat genehmigte Sanierungsstrategie verfolgt folgende Ziele:
• Zusammenführung der heute auf verschiedene Altstadtliegenschaften verteilten Stadtverwaltung im Stadthausgeviert
• Schaffung einer zentralen, bürgerfreundlichen Anlaufstelle für alle Verwaltungsgeschäfte
• Belebung des Altstadtquartiers
• Stoppen des Wertzerfalls
Der Grosse Stadtrat hat die Sanierungsstrategie im Juni 2016 beschlossen und den Stadtrat beauftragt, die dafür notwendigen Planungen auszuführen.

Zentrale Anlaufstelle für alle Verwaltungsgeschäfte
Der Stadtrat legt mit der Vorlage an den Grossen Stadtrat das Projekt für die Sanierung und Ergänzung der Verwaltungsliegenschaften vor. Das Projekt wurde unter der Federführung des Hochbauamtes vom beauftragten Planerteam «alb Architektengemeinschaft AG, WAM Planer und Ingenieure AG, Amstein + Waltert Bern AG» in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege entwickelt. Die bestehenden Liegenschaften werden saniert und an die heutigen Anforderungen angepasst. Ein Verwaltungsneubau verbindet die beiden Liegenschaften «Stadthaus» und «Eckstein». Die Kundinnen und Kunden der Stadtverwaltung werden an einem zentralen Schalter im neuen Eingangsbereich empfangen und haben in der offenen dreigeschossigen Schalterhalle Zugang zu den Dienstleistungen der Einwohnerkontrolle, des Zivilstandsamtes, der Stadtpolizei, der Baupolizei und weiterer Verwaltungsstellen. Die Liegenschaft «Eckstein» wird um zwei Etagen aufgestockt. Der Neubau, die Aufstockung und die Verbindung der Gebäude erlauben die angestrebte Zusammenführung der Kernverwaltung an einem Ort mit zeitgemässen Büros. Es wird Platz für rund 165 Arbeitsplätze geschaffen.

Dem Investitionsvolumen von 23.1 Mio. Franken, davon 12.2 Mio. Franken gebundene Kosten für die Sanierung der Verwaltungsliegenschaften, stehen freigespielte Flächen im Wert von 13 Mio. Franken gegenüber. Der Abschluss der Bauarbeiten und der Bezug durch die Stadtverwaltung sind im Jahr 2024 geplant.

Entwicklung des nördlichen Teils im Baurecht
Bestandteil der Vorlage ist auch die Baurechtsabgabe des Nordteils. Die Gebäude im nördlichen Teil des Stadthausgevierts sollen mit neuem Leben erfüllt werden. Das Vorprojekt beinhaltet moderne Wohnungen mit Altstadtflair, Büros oder Praxen, Läden, einen Weinkeller, ein Café oder eine Weinbar und ein Restaurant. In der Mitte des Gevierts entsteht ein öffentlich zugänglicher Klostergarten, der vom angrenzenden Café und auch für Hochzeitsapéros genutzt werden kann.
Um für den Baurechtsnehmer Planungssicherheit im denkmalpflegerisch anspruchsvollen Geviert zu erhalten, wurde die Machbarkeit mit einem Vorprojekt nachgewiesen. Das Investitionsvolumen wird auf 11.7 Mio. Franken geschätzt. Um die wirtschaftliche Tragfähigkeit für den Baurechtsnehmer zu gewährleisten, beantragt der Stadtrat eine moderate Anschubfinanzierung: Diese sieht vor, dass die bestehende Substanz für einen Franken abgegeben wird und die Stadt während der ersten zehn Jahre den Baurechtszins erlässt.

Freigespielte Liegenschaften
Nach dem Umzug der Verwaltungsabteilungen ins Stadthausgeviert werden folgende, bisher von der Verwaltung genutzte Liegenschaften für eine neue Nutzung freigespielt: «Grosses Haus», «zum Käfig», «Freudenfels»,  «Ritter». Das Stadtarchiv (im «Grossen Haus») und die historischen Trauzimmer (im «Freudenfels», neu mit Lift) werden nicht ins Stadthausgeviert integriert.
Für alle vier Liegenschaften liegen wirtschaftliche Vorprojekte bzw. Umnutzungskonzepte vor. Durch das Freispielen von bisher durch die Verwaltung genutzte Flächen stehen Werte von insgesamt 13 Mio. Franken zur Disposition. Die Entwicklung der genannten Liegenschaften erfolgt in einem zweiten Schritt und ist nicht Bestandteil der Vorlage.

Aufwertung und Nutzen für die Stadtbevölkerung
Durch die Abgabe der Finanzliegenschaften im Baurecht muss die Stadt das Investitionsvolumen und die Risiken nicht alleine tragen. Die bauhistorisch wertvollen Altbauten im Nordteil werden erhalten und für geeignete Nutzungen (Wohnen und Gewerbe statt Verwaltung) saniert. Auch bei einem Verzicht auf das vorliegende Projekt würden umfangreiche Investitionen für die Sanierung der Verwaltungsliegenschaften in der Altstadt anstehen.
Der moderne Verwaltungsneubau und die Aufstockung des «Ecksteins» ermöglichen die Zusammenführung von heute auf das Altstadtgebiet verteilten Verwaltungsabteilungen. Kürzere Wege und effizientere Prozesse verbessern die Zusammenarbeit. Für die Stadtbevölkerung entsteht eine zentrale, kundenfreundliche Anlaufstelle für alle Verwaltungsgeschäfte.

Öffentliche Ausstellung
Eine Ausstellung im Haus ‹Schwarzer Stier›, Krummgasse 16, informiert über die geplanten Schritte. Sie ist an folgenden Terminen geöffnet:
Samstag, 19.1.2019, 11 bis 15 Uhr
Mittwoch, 23.1.2019, 12 bis 14 Uhr
Donnerstag, 24.1.2019, 17 bis 20 Uhr

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Januar 2019

Neue Angebote der digitalen Bibliothek

Das digitale Angebot der Bibliotheken Schaffhausen wächst: Neu können die Bibliothekskunden das Musikportal freegal von Sony Music mit über 15 Millionen Songs nutzen. Dazu kommt mit dem Munzinger-Archiv ein Anbieter im Bereich qualitativ hochwertiger Informationen über Personen, Länder und Literatur.

Über das Musikportal freegal können die Kundinnen und Kunden der Bibliotheken Schaffhausen mit ihrer kostenlosen Bibliothekskarte  auf 15 Millionen Songs aller Sparten aus dem Sortiment von Sony Music und deren Sublabels zugreifen. Der Zugang erfolgt über https://schaffhausen.freegalmusic.com/ oder über die freegal-App. Zur Verfügung stehen fünf Stunden Streaming pro Tag und fünf permanente Downloads pro Woche. Das Angebot wird von Sony zusammengestellt. Gut vertreten sind daher Künstlerinnen und Künstler wie Shakira, Beyoncé, Pink Floyd oder Depeche Mode, weniger die Beatles, U2 oder Kanye West usw. Neben den bekannten Pop-Grössen gibt es auch unbekanntere Perlen aus dem mehr als 80 Länder umfassenden Fundus von freegal zu entdecken, von K-Pop bis zu russischem Rap und mexikanischem Hip-Hop.
Das Munzinger-Archiv liefert hochwertige Informationen zu Ländern und zu Personen aus Politik, Kultur, Sport und Gesellschaft. Man kann entweder über die Website der Bibliothek oder direkt über https://www.munzinger.de/search/login-portal.jsp darauf zugreifen. Der seriöse Ravensburger Verlag Munzinger ist seit 1913 Garant für geprüfte, zitierfähige Informationen und bietet mit seinem Online-Portal einen Gegenpol zu Fake News und eine willkommene Ergänzung zu Wikipedia. Über den Munzinger haben die Bibliothekskundinnen und - kunden zudem Zugang zum renommierten Kindler-Literaturlexikon online und zu den Rezensionen der Zeitschrift «Filmdienst». Und last but not least sind die Online-Ausgaben aller Dudenformate inkl. des «Basiswissens Schule» als E-Book zugänglich.

Die digitale Bibliothek ist ein Schwerpunktbereich der Bibliotheken Schaffhausen. Bereits jetzt wird das Angebot rege genutzt: Die Nutzung der E-Books in Deutsch, Englisch und Spanisch über die Plattformen Dibiost und Overdrive sowie das Online-Presseportal Genios verzeichneten in den letzten Jahren zweistellige Zuwachsraten. Mit dem Musikstreaming und dem Qualitätsinfo-Portal erfolgt nun ein gezielter Ausbau, der in Zukunft mit weiteren Angeboten etwa im Studiofilmbereich ergänzt werden soll.

Ansprechperson:

Oliver Thiele, Bereichsleiter Bibliotheken
Telefon: +41 52 632 50 23
E-Mail: oliver.thiele(at)stsh.ch

Stellungnahme des Stadtrats zur Volksabstimmung vom 10. Februar 2019

Quartierparkierung mit Anwohnerbevorzugung

Der öffentliche Raum ist ein knappes Gut und besonders in den Wohnquartieren sind Parkplätze begehrt. Auswärtige Pendlerinnen und Pendler sowie Anwohnenden ohne eigenen Parkplatz stehen hier in direkter Konkurrenz zueinander. In vielen Schaffhauser Wohnquartieren ist der Leidensdruck gross. Deshalb hat der Stadtrat bereits im Gesamtverkehrskonzept 2008 die Einführung eines Parkplatzmanagements vorgesehen, das gebietsfremde Parkierung verhindert. Mit den heutigen gesetzlichen Grundlagen ist eine Steuerung mit Parkverboten und Gebühren möglich, aber keine Anwohnerbevorzugung.

Mit der nun vorgelegten neuen Verordnung sollen die Schaffhauser Wohnquartiere von ganztägig parkierenden Autos der auswärtigen Pendlerinnen und Pendler entlastet werden. Die Verordnung zur Quartierparkierung schafft die notwendige gesetzliche Grundlage für die Einführung von Zonen mit Anwohnerbevorzugung. Solche Weissen oder Blauen Zonen bewähren sich in vielen Städten und auch in Nachbargemeinden der Stadt Schaffhausen.

In den Wohnquartieren werden Weisse Zonen ausgewiesen, in denen Anwohnerinnen und Anwohner mit einer Parkkarte unbeschränkt parkieren können. Diese Karte kostet mit 35 Franken pro Monat gleich viel wie die bisherige so genannte „Laternengebühr“. Keine Änderungen gibt es bei der Parkierung in der Nacht. Wie bisher ist nur dann die Laternengebühr zu bezahlen, wenn das Auto regelmässig auf öffentlichem Grund abgestellt wird.

Wer keine Anwohnerkarte hat, darf an Werktagen tagsüber drei Stunden gratis parkieren. Für längere Besuche können gratis Parkierungsbewilligungen bezogen werden. Dies ist mit einer App auf dem Smartphone oder am Computer möglich. Befürchtungen bezüglich eines ungenügenden Datenschutzes sind unberechtigt und wer die Besucherkarte nicht online lösen möchte, kann Karten bei der Stadtpolizei beziehen.

Spezielle Regelungen gelten für Unternehmen. Sie können gegen Bedarfsnachweis Parkkarten zu einem reduzierten Tarif beziehen. Handwerker und Serviceleute können während ihres Einsatzes in den Quartieren gratis parkieren.

Die Einführung von Weissen Zonen und die gleichzeitig geplante Einführung einer Gebührenpflicht bei diversen Parkplätzen ist mit Kosten verbunden, die durch Mehreinnahmen innerhalb weniger Jahre ausgeglichen werden. So wird die angestrebte Entlastung der Quartiere ohne Belastung der Stadtkasse erreicht.



Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit der neuen Verordnung eine auch in anderen Städten bewährte Lösung eingeführt werden kann, welche insbesondere die störende Parkierung durch Pendlerinnen und Pendler unterbindet und für die Quartierbewohner einen Mehrwert schafft. Er empfiehlt deshalb die Zustimmung zur Quartierparkierungsverordnung, über die am 10. Februar 2019 abgestimmt wird.

Im Namen des Stadtrats
Katrin Bernath, Baureferentin
Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent

Medienmitteilung vom 17. Januar 2019

Liegenschaft am Schlössliweg soll im Baurecht abgegeben werden

Die sanierungsbedürftige Liegenschaft am Schlössliweg 6-10 soll im Baurecht an einen gemeinnützigen Wohnbauträger abgegeben werden. Dies beantragt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat in einer Vorlage.

Die Stadt ist Eigentümerin der Wohnliegenschaft am Schlössliweg 6-10 im Quartier Gruben. Die insgesamt 18 Wohnungen werden von der Abteilung Immobilien bewirtschaftet. Die Liegenschaft besteht aus drei nebeneinander liegenden Einheiten mit jeweils sechs 4-Zimmer-Wohnungen. Die Liegenschaft ist stark sanierungsbedürftig. Aktuell sind sechs der Wohnungen nicht vermietet, dies auch aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs.

Mit dem Ziel, die Liegenschaft zu entwickeln und modernen sowie preisgünstigen Wohnraum zu erhalten, hat der Stadtrat verschiedene Optionen für eine Entwicklung geprüft. Die Entwicklung durch die Stadt selbst steht nicht im Vordergrund, da es sich um eine reine Wohnliegenschaft an guter aber städtebaulich nicht strategischer Lage handelt.

Hingegen eignet sich die Liegenschaft aufgrund der Nachbarsituation, wo sich bereits andere Wohnbaugenossenschaften befinden, und der bestehenden Gebäudesubstanz gut für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Die 4-Säulen-Strategie sieht als eine Möglichkeit zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus auch die exklusive Abgabe von geeigneten Liegenschaften an gemeinnützige Wohnbauträger vor. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat deshalb die Abgabe der Liegenschaft im Baurecht in einem einfach gehaltenen Vergabeverfahren an einen gemeinnützigen Wohnbauträger. Damit soll auch eine zeitnahe Sanierung ermöglicht werden.

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung der KPgT (Kommunale Planungskonferenz geologische Tiefenlager Schaffhausen)

Informationsveranstaltung zum Sachplan Geologische Tiefenlager in Schaffhausen

Erstmals informiert das Bundesamt für Energie BFE direkt in Schaffhausen über das weitere Vorgehen im Auswahlverfahren für Geologische Tiefenlager.

Am Montag, 21. Januar 2019 findet von 19 bis 21.30 Uhr in der Kantonsschule Schaffhausen, Pestalozzistrasse 20 eine Informationsveranstaltung zum Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager statt (Endlager für radioaktive Abfälle). Mit dem Bundesratsentscheid, die geologischen Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Längern und Zürich Nordost in Etappe 3 weiter zu untersuchen, geht die Etappe 2 des Sachplanverfahrens zu Ende. Aufgrund der Nähe zu den Standorten Nördlich Lägern und insbesondere Zürich Nordost sind auch der Kanton Schaffhausen und mehrere Schaffhauser Gemeinden in den Sachplan Geologische Tiefenlager einbezogen. Wie ist der Bundesrat zu diesem Entscheid gekommen? Welches sind die nächsten Schritte im Hinblick auf die Standortwahl für geologische Tiefenlager?

Das Bundesamt für Energie informiert an der Veranstaltung über das weitere Vorgehen im Auswahlverfahren und bietet zusammen mit weiteren Beteiligten Hintergrundinformationen an. Nach den Referaten und der Fragerunde im Plenum gibt es die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Apéro bei Infotischgesprächen mit den Fachleuten auszutauschen. Die KPgT ermutigt die interessierte Bevölkerung, sich an diesem Anlass, welcher erstmals in Schaffhausen stattfindet, aus erster Hand über dieses wichtige Thema zu informieren.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm
Präsident Verein Kommunale Planungskonferenz geologische Tiefenlager
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Stephan Rawyler
Vorstandsmitglied Verein Kommunale Planungskonferenz geologische Tiefenlager
Telefon: +41 52 674 22 18
E-Mail: stephan.rawyler(at)neuhausen.ch

Othmar Schwank
Vorstandsmitglied Verein Kommunale Planungskonferenz geologische Tiefenlager
Telefon: +41 44 450 60 77
E-Mail: baureferat(at)ruedlingen.ch

Medienmitteilung vom 16. Januar

Verzeichnis der schützenswerten Kulturdenkmäler der Stadt Schaffhausen

Die Stadt Schaffhausen hat ein Verzeichnis mit den städtebaulich, kultur- oder architekturgeschichtlich wertvollen Bauten und Gartenanlagen erstellt. Damit erfüllt sie den Auftrag des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes und schafft mit klaren Grundlagen Planungssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer schützenswerter Bauten und Gärten.

Geschichtlich und kulturell wertvolle Bauten und Gärten sind wichtige Qualitäts- und Standortfaktoren der Stadt Schaffhausen. Ihre Erhaltung und Pflege dient einer positiven Entwicklung der Stadt in der Gegenwart und Zukunft. Gemäss dem kantonalen Gesetz über den Natur- und Heimatschutz haben die Gemeinden ein Inventar der Schutzzonen und Schutzobjekte zu erstellen und zu führen. Anstelle eines eigentümerverbindlichen Inventars können die Gemeinden zunächst  ein behördenverbindliches Verzeichnis führen. Die Stadt Schaffhausen hat diesen Weg gewählt und der Stadtrat hat das Verzeichnis auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Eigentümerschaften der ins Verzeichnis aufgenommenen Objekte wurden schriftlich informiert.

Das Verzeichnis umfasst das gesamte Stadtgebiet ohne die Altstadt. Gestützt auf eine flächendeckende Bestandesaufnahme wurden Objekte nach folgenden Kriterien aufgenommen: Repräsentative Vertreter einer bautypologischen Entwicklung und Baugattung bzw. einer baukünstlerischen Richtung, wichtige historische Zeugen, Vertreter von besonders qualitätsvoller Architektur und Landschaftsarchitektur sowie wichtige Zeugen der Siedlungsentwicklung. Bei den rund 460 in das Verzeichnis aufgenommenen Bauten handelt es sich mehrheitlich um Wohnbauten, aber auch Sakralbauten, Schul- und Sportbauten sowie Industrie- und Gewerbebauten wurden berücksichtigt. Die Gartenanlagen wurden zusammen mit den Gebäuden beurteilt und fünf Parkanlagen ohne Gebäude gelten ebenfalls als schützenswert.

Die Aufnahme in das Verzeichnis bedeutet, dass eine mögliche Schutzwürdigkeit festgestellt wurde. Bei baulichen Massnahmen ist die Denkmalpflege beizuziehen oder Grün Schaffhausen bei Veränderungen in schutzwürdigen Gärten. Die Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Unterschutzstellung. Eine solche erfolgt erst, wenn die Schutzwürdigkeit bei grösseren baulichen Eingriffen oder auf Wunsch der Grundeigentümer vertieft geprüft wird. Auch wenn Subventionen für denkmalpflegerische Massnahmen geleistet wurden, wird ein Objekt im Inventar aufgenommen und damit eigentümerverbindlich unter Schutz gestellt.


Das Verzeichnis schafft als behördenverbindliches Instrument für Bauherren, Architekten und die Behörden klare Grundlagen und Rechtssicherheit. Mit der öffentlichen Publikation und Aufschaltung des Verzeichnisses im geografischen Informationssystem (GIS) wird die Information der Bevölkerung sichergestellt. Mit dem VKD wurde eine für alle nützliche Arbeitsgrundlage geschaffen, denn auf Grund des fehlenden Verzeichnisses oder Inventars wurde die Denkmalpflege teils viel zu spät eingeschaltet, was zu Verzögerungen im Bauverfahren führte. Zur Erläuterung der Verfahren wurde zum VKD ein Informationsblatt für Eigentümerinnen und Eigentümer herausgegeben.

Bei der Erarbeitung des Verzeichnisses entstand auch eine wertvolle Übersicht über die baukulturellen Werte unserer Stadt. Die Verabschiedung des Verzeichnisses wurde deshalb zum Anlass genommen, eine kleine Informationsausstellung zusammenzustellen. Im Rahmen dieser Ausstellung haben Eigentümerinnen und Eigentümer die Möglichkeit, ihre Fragen während der Präsenzzeiten der Denkmalpflege direkt mit den Fachleuten zu besprechen. Dies wird an den kommenden vier Donnerstagen zwischen 17.00 und 19.00 Uhr der Fall sein, sowie am Samstag 19.1.2019 und 26.1.2010 zwischen 10.00 und 15.00 Uhr. Am Mittwoch 23. Januar 2019 wird die Bedeutung des Verzeichnisses schützenswerter Kulturdenkmäler an einer öffentlichen Podiumsdiskussion „VKD – Bauhürde oder Schatzkiste?“ in der Aula des Bachschulhauses diskutiert.

 


Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon +41 52 632 52 13 (bis 14.30 Uhr)
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Flurina Pescatore, Leiterin Denkmalpflege Schaffhausen
Telefon +41 52 632 73 38
E-Mail: flurina.pescatore(at)ktsh.ch


Informationsausstellung:
16. Januar bis 14. Februar 2019
Ort: Kirchhofschulhaus (2.OG) am Kirchhofplatz 19, 8200 Schaffhausen
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag 14:00-17:00 Uhr
Donnerstag 14:00-19:00 Uhr (ab 17:00 Denkmalpflege anwesend)
Samstag (19.01. und 26.01.) 10:00-15:00 Uhr (Denkmalpflege anwesend)


Websites:
www.stadt-schaffhausen.ch
www.denkmalpflege.sh.ch
www.gis.sh.ch

Medienmitteilung vom 16. Januar 2019

Stadt soll Feuerwehr-Berufspikett erhalten

Die Situation im Feuerwehr- und Sicherheitsbereich hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die immer komplexeren Aufgaben machen mehr Professionalität und Fachwissen bei den Einsatzkräften nötig. Wie in anderen mittelgrossen Schweizer Städten soll auch bei der städtischen Feuerwehr in Schaffhausen ein Berufspikett aufgebaut werden. Der Stadtrat hat eine entsprechende Vorlage gutgeheissen.

Im Feuerwehr- und Sicherheitsbereich hat in den vergangenen Jahren eine starke Spezialisierung stattgefunden, welche von den Einsatzkräften deutlich höhere technische Fachkompetenz (Fahrzeuge, Geräte, taktisches Vorgehen) und Professionalität erfordert. Das verdichtete Bauen in Städten und Agglomerationen macht oft bereits zu Beginn eines Einsatzes die Anwendung von schweren Geräten (Drehleitern, Hubretter) nötig. Auch kommt es weniger häufig zu offenem Feuer, sondern zu starker Rauchentwicklung, was eine komplexe, taktische Vorgehensweise bei der Brandlöschung erfordert. Aus diesen Gründen haben beinahe alle Schweizer Städte ein ihren Bedürfnissen entsprechendes Berufspikett eingeführt. Auch in Schaffhausen soll ab 2021 das Polizeilöschpikett der Schaffhauser Polizei durch ein von der Milizorganisation unterstütztes Berufspikett abgelöst werden. Der Stadtrat hat eine entsprechende Vorlage verabschiedet.

Rund um die Uhr einsatzbereit
Der Stadtrat schlägt vor, bei der Feuerwehr der Stadt Schaffhausen ein Berufspikett einzuführen, welches einen hohen Sicherheitsstandard sowie einen schnellen und professionellen Ersteinsatz ermöglicht und durch die Milizfeuerwehr ergänzt wird. Bei über 280 Alarmierungen pro Jahr stellt diese Lösung zudem sicher, dass das Milizsystem nicht durch Kleineinsätze und Alarmierungen durch Brandmeldeanlagen zu stark beansprucht wird. Das Berufspikett ist rund um die Uhr einsatzbereit und umfasst zwölf Vollzeitstellen. Damit die Erhöhung der Personalkosten möglichst gering ausfällt, werden Kompensationsmassnahmen realisiert: Der Bestand der Milizfeuerwehr wird um rund 10 Prozent (heute 150 neu 134) gesenkt und der bestehende Fahrzeugpark an die neuen Gegebenheiten angepasst. Die Kosten der Feuerwehr sollen auch mittelfristig durch die Erträge aus der Ersatzabgabe für die Feuerwehrpflicht (Spezialfinanzierung Feuerwehrfond), Beiträge, Subventionen und verrechenbare Leistungen getragen werden. Das Feuerwehrinspektorat des Kantons Schaffhausen beurteilt die vom Stadtrat vorgeschlagene Lösung positiv.

Durch die Einführung des Berufspiketts entstehen Netto-Mehrkosten in der Höhe von 95'000 Franken gegenüber dem ordentlichen Budget 2017. Aus diesem Grund wird eine Senkung der Einkommensfreigrenze von 25'000 Franken auf 5'000 Franken in der Feuerwehrersatzabgabe vorgeschlagen. Durch die generierten Mehreinnahmen über die Ersatzabgabe und die Kostenreduktionen kann die Finanzierung eines Berufspiketts sichergestellt werden. Angesichts der wesentlich höheren Professionalität und der jederzeitigen Einsatzbereitschaft erachtet der Stadtrat die Mehrkosten als verhältnismässig.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. Januar 2019

 

Zusätzliche Taxistandplätze beim Güterhof

Der Stadtrat hat beschlossen, am Freien Platz, Seite Güterhof, zusätzliche Standplätze für Taxis zu schaffen. Damit kommt er dem Bedürfnis nach weiteren Taxistandplätzen im Stadtzentrum nach.

Die Taxis dürfen ab Februar 2019 jeweils zwischen 22 Uhr und 5 Uhr in einem klar definierten Bereich auf Kundschaft warten. Wird der Freie Platz in übergeordnetem, öffentlichem Interesse benötigt, beispielsweise für das Lindlifest oder den Chlausmärkt, stehen die Taxistandplätze temporär nicht zur Verfügung. Die bisherigen Standplätze am Bahnhof, am Kirchhofplatz (vor dem Familienzentrum) und an der Moserstrasse (vor Meier's Pool Bar) können nach wie vor ebenfalls genutzt werden.

Ansprechperson:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und Öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. Januar 2019

Pilotprojekt Frühe Deutschförderung ist angelaufen

In der Stadt Schaffhausen werden zurzeit 49 Prozent der Kinder bei Kindergarteneintritt als förderbedürftig aufgrund nicht ausreichender Deutschkenntnisse eingestuft. Der Grosse Stadtrat hat deshalb der Vorlage betreffend Frühe Deutschförderung zugestimmt. Die Umsetzung beginnt im Januar 2019 mit einer ersten Sprachstanderhebung. Sie wird erstmals an alle Haushalte mit Kindern im Vorschulalter zugestellt.

49 Prozent der Kinder wurden dieses Jahr bei Kindergarteneintritt als förderbedürftig aufgrund nicht ausreichender Deutschkenntnisse eingestuft. Das sind total 152 Kinder. Am 3. April 2018 hat der Grosse Stadtrat der Vorlage betreffend Früher Deutschförderung und der Prüfung eines Konzeptes zur Sprachstanderhebung zugestimmt. Ziel sind verbesserte Deutschkenntnisse und damit chancengerechte Zugangsbedingungen bei der Einschulung.

Die Massnahme Frühe Deutschförderung ist als Pilotphase bis Ende 2022 angelegt. Damit bei Kindergarteneintritt möglichst alle Kinder ausreichend Deutsch verstehen und sprechen können, setzt die Massnahme im Vorschulalter an. Sie orientiert sich an erfolgreichen Modellen aus anderen Schweizer Städten. Das Förderangebot wird bedarfsgerecht aufgebaut, die Umsetzung in der Praxis angepasst und konkrete Erfahrungen in den Bereichen pädagogischer Mehrwert und Entlastung des Schulsystems gesammelt.

Eine erste Sprachstanderhebung wird im Januar 2019 durchgeführt. In diesen Tagen erhalten alle in der Stadt Schaffhausen wohnenden Familien mit Kindern zwischen dem zweiten bis dritten Lebensjahr einen Fragebogen, der ihnen hilft, die Sprachkenntnisse ihrer Kinder in Deutsch als Zweitsprache einzuschätzen. Die Fragebogen sind in zwölf verschiedenen Sprachen verfügbar. Daraus resultieren erste Empfehlungen an die Familien im Frühjahr 2019. Elternbildungsveranstaltungen zur Sprachförderung in der Familie, Mehrsprachigkeit und weiteren Themen sind in Planung.

Um die Qualität der Massnahme sicherzustellen, startet im ersten Halbjahr 2019 ein erstes Weiterbildungspaket für das Personal von Kindertagesstätten und Spielgruppen. Ziel ist ein flächendeckender Standard im Bereich der alltagsintegrierten Sprachförderung.

Die Umsetzung des Pilotprojektes Frühe Deutschförderung ist somit planmässig angelaufen. Die Vernetzung von Fachstellen sowie Einrichtungen auf Stadtgebiet wird vorangetrieben. Über die Entwicklung des Projektes wird fortwährend auf verschieden Kanälen informiert werden. Erste Erkenntnisse werden im Sommer 2019 erwartet.

Informationen zur Sprachstanderhebung sind unter folgendem Link ersichtlich:
https://www.schulen-stadtsh.ch/fruehe-foerderung/fruehe-deutschfoerderung/p-530/


Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Kathrin Borer, Projektleiterin Frühe Deutschförderung
Telefon:+41 52 632 53 51
E-Mail: kathrin.borer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 8. Januar 2019

Abstimmungstermin Steuerfuss-Referendum

Das Referendum gegen den Steuerfuss der Einwohnergemeinde Schaffhausen ist am 27. Dezember 2018 mit 871 gültigen Unterschriften zustande gekommen.
Der Stadtrat hat den Abstimmungstermin auf den 24. März 2019 festgesetzt.

Ansprechperson:

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. Januar 2019

Baurechtsverträge mit der NWGS im Grundbuch eingetragen

Am ersten Arbeitstag im neuen Jahr haben die Neue Wohnbaugenossenschaft Schaffhausen (NWGS) und die Stadt Schaffhausen die bereits am 10. Oktober 2018 unterzeichneten Baurechtsverträge für 100 Wohnungen auf dem Grundbuchamt eintragen lassen. Die Eigentumsübertragung trat per 3. Januar 2019 in Kraft. Der Kaufpreis für alle Liegenschaften beträgt 14.510 Millionen Franken.

Werner Oechslin (Präsident NWGS), Werner Bianchi (Finanzen NWGS), Stadtrat Daniel Preisig und Roger Düring (Immobilienverantwortlicher Stadt Schaffhausen) unterzeichneten die Anmeldung für die Eintragung der Baurechts­verträge für die Liegenschaften Sennerei, Furkastrasse und Buchthalerstrasse.

Die NWGS wird die Wohnungen nach dem Prinzip der Kostenmiete weitervermieten. Für die Verwaltung arbeitet die NWGS mit der Genossenschaft Rhenania zusammen. Mit bewohnergeführten Siedlungsvereinen soll eine lebendige Nachbarschaft gefördert werden.

Die Stadt beteiligt sich mit 2 Millionen Franken am Genossenschaftskapital. Der Stadtrat hat Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen, als Vertreter der Stadt in den Vorstand der NWGS delegiert.

Bildlegende: Roger Düring (Immobilienverantwortlicher Stadt Schaffhausen), Finanzreferent Daniel Preisig, Werner Bianchi (Finanzen NWGS), Werner Oechslin (Präsident NWGS) (v.l.n.r.)

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent

Telefon: +41 52 632 52 12

Mobil: + 41 79 330 74 75
daniel.preisig(at)stsh.ch

Werner Oechslin, Präsident NWGS

Telefon: +41 52 624 26 15
Mobil: + 41 76 580 26 15
werner.oechslin(at)bluewin.ch

Webseite: www.nwgs.ch

Medienmitteilung vom 4. Januar 2019

Neuerungen in der Gesetzessammlung ab 1. Januar 2019

Folgende Neuerungen und Änderungen in der Gesetzesssammlung der Stadt Schaffhausen sind auf den 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Ziffern in den Klammern verweisen auf die jeweiligen Erlassnummern in der Gesetzessammlung der Stadt Schaffhausen:

Reglement für das Stadtarchiv (210.1)
Weisung des Stadtrats über die Aktenführung (210.11)
Hundesteuer (353.2)
Taxordnung für die Pflegewohngruppen Alterszentrum Breite, Haus Steig und Haus Wiesli (835.21)
Taxordnung für die Servicewohnungen Alterszentrum Breite, Haus Steig (Villa) (835.22)
Taxordnung für die Servicewohnungen Alterszentrum Breite, Haus Steig (Rehgütli) (835.23)
Taxordnung für die Pflegewohngruppen Alterszentrum Emmersberg, Künzle-Heim (835.31)
Taxordnung für das Servicewohnen Alterszentrum Emmersberg, Bürgerstrasse 38 + 40 (835.32)
Taxordnung für das Servicewohnen Alterszentrum Emmersberg, Huus Emmersberg (835.33)
Taxordnung für Tages- und Nachtaufenthalt Alterszentrum Emmersberg (835.34)
Taxordnung für Ferienaufenthalt Alterszentrum Emmersberg (835.35)
Taxordnung für die Pflegewohngruppen Alterszentrum Kirchhofplatz (835.41)
Taxordnung für das Servicewohnen (Bau 7 + 8) Alterszentrum Kirchhofplatz (835.42)
Reglement über Kostenbeiträge an Spitexleistungen für die Spitex Region Schaffhausen (840.0)
Reglement über die Stadtentwicklungsfonds (4500.11)
Reglement der Betriebskommission SH POWER (7000.5)
Reglement der Betriebskommission VBSH (7400.4)

Alle Aktualisierungen sind auf der Website der Stadt Schaffhausen unter "Gesetzessammlung" zu finden.
http://www.rss.stadt-schaffhausen.ch/

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, stellvertretende Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 22
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch